Eure Lösungsvorschläge Teil 1 |
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Verfasst am: 27.11.2012 13:53 |
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Hey was habt ihr bei der Vollfinanzierung raus?
Die Frage war ja: 3 Vorraussetzungen ubter denen es möglich wäre das das KI das Objekt vollfinanziert!
Hab da geschrieben:
Bürgschaft von Familie, Freunden etc als Sicherheit
Gehaltsabtretung als Sicherheit
Ggf. Verpfändung einen Wertpapierdepots
Meint ihr das ist richtig?
Da stand ja nur er will kein Eigenkapital einbringen, das wäre ja bei meinen Beispielen nicht der Fall.
Und unter der Vorraussetzung einer Bürgschaft oder Gehaltsabtretung wäre ja evtl such eine Vollfinanzierung möglich |
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Verfasst am: 27.11.2012 13:55 |
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Was war Aufgabe 1 nochmal? |
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Verfasst am: 27.11.2012 14:09 - Geaendert am: 27.11.2012 14:11 |
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Hey was habt ihr bei der Vollfinanzierung raus?
Die Frage war ja: 3 Vorraussetzungen ubter denen es möglich wäre das das KI das Objekt vollfinanziert!
Hab da geschrieben:
Bürgschaft von Familie, Freunden etc als Sicherheit
Gehaltsabtretung als Sicherheit
Ggf. Verpfändung einen Wertpapierdepots
Meint ihr das ist richtig?
Da stand ja nur er will kein Eigenkapital einbringen, das wäre ja bei meinen Beispielen nicht der Fall.
Und unter der Vorraussetzung einer Bürgschaft oder Gehaltsabtretung wäre ja evtl such eine Vollfinanzierung möglich
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langfristige Kundenbindung ohne negative Auffälligkeiten
langfristiges, unbefristetes Arbeitsverhältnis beider Kreditnehmer
Genügend Sicherheiten (in welcher Form auch immer)
Das waren meine Antworten.
Deine sind auch i.O., wenngleich ich die erste nicht als sinnvoll bzw praxisfern halte. Ne Bürgschaft bei einer privaten Immofinanzierung? Habe ich noch nie gehört. |
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Verfasst am: 27.11.2012 14:12 |
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Ich hab da:
-> Überbesicherung
-> Zusatzversicherungen (RLV, ALV, BU... etc. pp)
und noch eins... |
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Verfasst am: 27.11.2012 14:18 |
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In eine Überbesicherung geht man eher selten,
RKV hast du bei einer Immofinanzierung auch nicht, da zu teuer.
Statt RKV macht man in dem Fall eher eine Kapital-LV. Hätte man auch schreiben können ;-) |
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Verfasst am: 27.11.2012 14:19 |
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Huhu Leute, kurze Frage:)
Wenn ich in Bankwirtschaft Teil 1. nur höchstens 10 Punkte habe und im Teil 2. 30 Punkte also alles mit dem Punktesystem ausgerechnet, habe ich dann noch eine 5 ??
Viel Erfolg für morgen :) |
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Verfasst am: 27.11.2012 14:19 |
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Zur Vollfinanzierung:
- Objekt wurde zu einem geringen Wert erstanden und der Beleihungswert reich für eine 100% Sicherung aus.
- Die Bonität der Kunden ist aufgrund von seher hohen Einkommen so gut, dass der Kapitaldienst in jedem Fall gewährleistet ist.
- Nicht freie/liquidierbare Vermögenswerte werden zur Vollbesicherung herangezogen.
Pfandbrief:
Er kann einen Zinseszinseffekt erzielen! Nicht mit dem Pfandbrief aber mit einer anderen Anlage und da steht nicht dass es innerhalb des Pfandbriefes sein muss. 4 Ist definitiv falls - der Emittent hat nichts mit der Besicherung zu tu!!! Die Steuerkraft zählt also kann 4 definitv nicht richtig sein.
Zu BelWertVo:
In meiner vorliegenden Formel steht:
(Reinertrag-Bodenwertverzinsung)xFaktor
Wenn ich aber die Klammer ausrechne bin ich ja schon bei 12000-13200= -1200; wie soll das also gehen? |
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Verfasst am: 27.11.2012 14:23 |
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Pfandbrief:
Er kann einen Zinseszinseffekt erzielen! Nicht mit dem Pfandbrief aber mit einer anderen Anlage und da steht nicht dass es innerhalb des Pfandbriefes sein muss.
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Dann legst du dir die Definition des Zinseszinseffekt aber auch breit aus. Du wiederlegst dich sogar in deiner eigenen Antwort :-D
Er tätigt eine neue !!Anlage!! Zinseszinsen fallen nur an, wenn die Zinsen in einer Anlage bleiben, vgl. Bundesschatzbrief Typ B oder Finanzierungsschätze, abgezinste Sparbriefe usw. |
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Verfasst am: 27.11.2012 14:30 |
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Hey was habt ihr bei der Vollfinanzierung raus?
Die Frage war ja: 3 Vorraussetzungen ubter denen es möglich wäre das das KI das Objekt vollfinanziert!
Hab da geschrieben:
Bürgschaft von Familie, Freunden etc als Sicherheit
Gehaltsabtretung als Sicherheit
Ggf. Verpfändung einen Wertpapierdepots
Meint ihr das ist richtig?
Da stand ja nur er will kein Eigenkapital einbringen, das wäre ja bei meinen Beispielen nicht der Fall.
Und unter der Vorraussetzung einer Bürgschaft oder Gehaltsabtretung wäre ja evtl such eine Vollfinanzierung möglich
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langfristige Kundenbindung ohne negative Auffälligkeiten
langfristiges, unbefristetes Arbeitsverhältnis beider Kreditnehmer
Genügend Sicherheiten (in welcher Form auch immer)
Das waren meine Antworten.
Deine sind auch i.O., wenngleich ich die erste nicht als sinnvoll bzw praxisfern halte. Ne Bürgschaft bei einer privaten Immofinanzierung? Habe ich noch nie gehört.
Naja das mit der Bürgschaft hab ich einfach ne Minute vor Schluss hingeschrieben, da ich nur 2 hatte!
Klar ist das nicht praxisnah und eher unüblich, aber theoretidch ist es möglich!
Und die Fragen ja nur: was könnte gemacht werden nicht was wird in der Praxis gemacht!
Außerdem:, min. 50% des Schulstoffs ist nicht praxisnah, also sollen die sich gefälligst nicht beschweren ;) |
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Verfasst am: 27.11.2012 14:31 |
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Zinseszins ist Zins, der auf kapitalisierte (dem Kapital zugeschriebene) Zinsen vergangener Berechnungsperioden berechnet wird. Erforderlich ist somit, dass dem Kapital bereits fällige Zinsen zugeschlagen (kapitalisiert) wurden, sodass die neue Berechnungsgrundlage von Kapital und kapitalisierten Zinsen ausgeht.
Das heißt es muss nicht in der gleichen Anlage erfolgen! Die Zinsen müssen Kapitalisiert sein. Wenn es in der gleichen Anlage geht dann schön aber ist kein Zwang. |
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Verfasst am: 27.11.2012 14:34 - Geaendert am: 27.11.2012 14:35 |
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Meines Erachtens trotzdem sehr weit hergeholt mit den Zinsen. Sonst könnte man dem Kunden auch egal welche Anlage er tätigt, immer von dem Zinseszinseffekt vorschwärmen. |
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Verfasst am: 27.11.2012 14:36 |
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Erforderlich ist somit, dass dem Kapital bereits fällige Zinsen zugeschlagen (kapitalisiert) wurden, sodass die neue Berechnungsgrundlage von Kapital und kapitalisierten Zinsen ausgeht.
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Dem Kapital werden in dem Fall die fälligen Zinsen aber nicht zugeschlagen. Für den Pfandbrief haben wir zur nächsten Periode als Berechnungsgrundlage Kapital.
Für die neue Anlage ebenfalls nur Kapital als Berechnungsgrundlage. |
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Verfasst am: 27.11.2012 14:38 |
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Was ist denn dann eurer Meinung nach richtig?? Die vier auf keinen Fall. |
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Verfasst am: 27.11.2012 14:40 |
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Er kann es dem Kapital zuschlagen in dem er die Zinserträge auf ein Tagesgeldkonto auszahlen lässt und somit hat er den Zinseszinseffekt…. ich bleibe bei der Meinung! |
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Verfasst am: 27.11.2012 14:41 |
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Gabs nicht auch eine LÖsung mit der Sicherheit des Pfandbriefes durch Grundpfandrechte ?
Da das ein öffenticher Pfandbrief war, sind die Kredite doch alle durch Grundpfandrechte gesichert und haben somit so gut wie kein Ausfallrisiko.
Das habe ich auf jeden Fall genommen. |
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Verfasst am: 27.11.2012 14:44 |
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Öffentliche Pfandbriefe werden nicht durch Grundpfandrechte gesichert. |
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Verfasst am: 27.11.2012 14:45 |
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Du kannst ja gerne bei deiner Meinung bleiben, du führst in deinem Beispiel aber auch wieder nur Kapital zu, da die Zinsen nicht aus dem Tagesgeld selber kommen.
Ich sehe es wie Marco7. Das ist weithergeholt und im Endeffekt hätten wir nur noch Zinseszinseffekte.
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Herr Meyer bittet Sie um Auskunft zu dieser Anleihe. Welche Auskunft dürfen Sie Herrn Meyer geben?
1. Die Liquidität dieser Anleihe ist eingeschränkt, da die Hypothekenbank AG laufend öffentliche Pfandbriefe emittiert.
2. Im Falle einer Insolvenz der Hypothekenbank AG unterliegt diese Anleihe dem Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken.
3. Aufgrund der unterjährigen Zinszahlung kann Herr Meyer bei einer Wiederanlage der Zinserträge einen Zinseszinseffekt erzielen.
4. Diese Anlage weit ein geringes Emittentenrisiko auf, da sie nach dem Pfandbriefgesetz grundpfandrechtlich besichert sind
5. Gegen Laufzeitende steigt das Kursrisiko bei dieser Anleihe aufgrund der Anpassung des Zinssatzes an den 3-Monats-Euribor
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1) und 2) ist Quatsch. 5 Auch, da zum Laufzeitende Rückgabe zum NW.
3 und 4 hatte ich am Ende offen. Habe mich für die 4 entschieden, weil mir die 3 aus genannten Gründen missfällt. |
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Verfasst am: 27.11.2012 14:49 |
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Das mit den Grundpfandrechten ist aber nicht nur weit hergeholt sondern schlicht und weg falsch, da öffentliche Pfandbriefe nicht grundpfandrechtlich besichert sind…
Oder meinst du die Kommune lässt auf jedes x-beliebige Gebäude eine Grundschuld eintragen???
Außerdem passte das mit dem Zinseszinseffekt ja zur Situation Floating Rate Note…Naja ich würde sagen abwarten=) |
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Verfasst am: 27.11.2012 14:51 |
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Und jetzt habe ich die Aufgabe nochmal gelesen und das Stichwort ist „Wiederanlage“ damit Wette ich 100,00 EUR wenn jemand will=) |
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Verfasst am: 27.11.2012 14:51 |
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Das war auch nicht nur ein öffentlicher Pfandbrief , hatte noch irgendeinen Zusatz.
Naja, wir werden es ja bald erfahren. |
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