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Lösungsvorschläge für programmiert?
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Banker8000
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 14:18
Beim Pfändungskonto habe ich die 2 genommen, er kann doch unabhängig vom Kto.guthaben über den Freibetrag verfügen?!

Viele haben die 5 genommen, da war aber das zum Monats 1. falsch. Die Umwandlung muss innerhalb von maximal 4 Tagen erfolgen.

Wie war denn nochmal die Aufgabe mit dem Typen der sich nen Auto finanzieren und dafür sein Depot verpfänden wollte?

Vielen Dank bereits im Voraus :)
anja92
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 06.05.2013 14:19 - Geaendert am: 06.05.2013 14:20
Ich hab bei der Scheckaufgabe Nr. 2, denn wenn der Ausstellungsort fehlt, wird der Ort des Ausstellers als Ausstellungsort genommen... irgendwie so ähnlich. Das Fehlen des Ausstellungsortes ist zwar gesetzlicher Bestandteil, aber ich hab das mal wo so gelesen, wie ich‘s oben beschrieben hab ;-)
anja92
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 06.05.2013 14:21
@ Banker 8000: der Freibetrag is was um 1.028€ rundum, wenn jetzt nur 500€ drauf sind, kann er aber trotzdem nur über 1.028€ verfügen ;-)
Banker8000
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 14:22
Das mit dem Scheck habe ich auch. Also das er lediglich zur Verrechnung aufs Kto dient
Banker_Deluxe
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 14:22
...konnten unsere Lösungen leider nicht mitnehmen.

Welche Antworten schlagt ihr bei folgenden Fragen vor:

Aktienaufgabe: ...mit den Namensaktien,etc.

Geldwäsche

Auflassung

Eigentümergrundschuld

Pfändungskonto

kann leider keine näheren Daten liefern. ;-(
Banker8000
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 14:24
@Anja, aber welche Antwort war denn dann richtig?
Azubi811
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 14:26
Wenn nur 500€ am Konto sind kann er auch nur über 500€ verfügen, egal ob sein Freibetrag 1000€ oder mehr ist ;-)
anja92
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 06.05.2013 14:28
weiß nicht genau, was richtig ist. Ich hab die 4, weil der Rest für mich keinen Sinn ergeben hat und ich vage in Erinnerung hab, dass das bei uns so gemacht wird... aber ob‘s jetzt tatsächlich die 4 is, weiß ich auch nicht ;-)
Banker8000
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 14:29
Das stimmt, das weiß ich auch. Meiner Meinung nach stand dort aber BIS zu seinem Freibetrag oder irre ich mich da jetzt?

Welche Antwort war denn sonst richtig?
Wäre interessant zu wissen :)
Banker8000
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 14:29
@Anja, was war denn die 4?
Azubi811
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 14:34
Bei der 2. steht "unabhängig" vom Guthaben.. Daher hatte ich diese direkt ausgeschlossen, die 4 habe ich noch nie gehört... Würde für mich persönlich auch nicht viel Sinn machen wenn den Kunden so ein großzügiger Rahmen eingeräumt würde um ehrlich zu sein. Aber wie gesagt ich kann mich natürlich auch irren ! :-) gebe ja hier nur meine Vermutungen ab :)
superbrain8912
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 06.05.2013 14:34
Kann jemand die Aufgaben hochladen,einscannen etc? Wir durften Sie nicht mitnehmen,und Zeit genug zum Abschreiben der Lösungen blieb nicht.
Banker8000
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 14:34
Und ich stelle nochmal die Frage, was war denn die 4 für eine Antwort :-D
Azubi811
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 14:35
Da steht das die Kunden 4 Wochen nach Eingang eines Pfändungsbeschlusses rückwirkend ihr Konto auf ein p Konto umstellen können, zum 1. des Monats
Banker8000
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 14:37
Das mit dem 1. des Monats ist falsch.
Da liegt der Kasus knacktus.

Rückwirkend 4 Wochen ja, zum 1. des Monats ist nicht richtig, da eine Umstellung innerhalb von 4 Tagen erfolgen muss :-)
Banker_Deluxe
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 14:39
Aktienaufgabe: ...mit den Namensaktien,etc.

habe ich die Antwort mit den Stückaktien und dem 1 Euro

Geldwäsche

?

Auflassung

habe ich das mit der Einigung über den Eigentumsübergang zwischen Kaüfer und Verkäufer

Eigentümergrundschuld

tja, da war doch was mit Rangvorbehalt, deswegen dachte ich die neue wird nachrangig eingetragen???

Pfändungskonto

das mit den 4 Wochen und dem Monatsersten???
Azubi811
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 14:44
Tut mir leid, da steht nicht zum 1. sondern zu Beginn des Kalendermonats, ich schließe aber aus euren Antworten, dass das trotzdem falsch ist !?
Banker8000
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 14:51
Ich muss mich korrigieren habe gerade den entsprechenden Abschnitt im Internet gefunden. Toll dass das weder im Buch noch im Unterricht behandelt wurde. ich habe das nur ausgeschlossen wegen dieser 1. des Monats Geschichte...
Rapho
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 14:58
Zitat:" Praktisch: Der Kunde kann ein P-Konto auch rück­wirkend einrichten: Sobald die Pfändung bei der Bank eingeht, bleiben dem Kunden noch vier Wochen, um sein Giro­konto in ein P-Konto umzu­wandeln .."
Geranimo
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 06.05.2013 15:09
Artikel 39

(1) Der Aussteller sowie jeder Inhaber eines Schecks kann durch den quer über die Vorderseite gesetzten Vermerk "nur zur Verrechnung" oder durch einen gleichbedeutenden Vermerk untersagen, daß der Scheck bar bezahlt wird.

(2) Der Bezogene darf in diesem Falle den Scheck nur im Wege der Gutschrift einlösen (Verrechnung, Überweisung, Ausgleichung). Die Gutschrift gilt als Zahlung.

(3) Die Streichung des Vermerks "nur zur Verrechnung" gilt als nicht erfolgt.

(4) Der Bezogene, der den vorstehenden Vorschriften zuwiderhandelt, haftet für den entstandenen Schaden, jedoch nur bis zur Höhe der Schecksumme.


Oder bin ich da falsch?;)
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