Aufgabensatz BBL programmiert 2014 Sommer |
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Verfasst am: 06.05.2014 17:25 |
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Wie war nochmal der rechenweg bei der optionsaufgabe? |
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Verfasst am: 06.05.2014 17:28 - Geaendert am: 06.05.2014 17:30 |
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@jimpanse
1. bei den Kapitalerhöhungen war die genehmigte die innerhalb von 3 Jahren gemacht werden MUSS
2. weis ich nicht mehr =(
3. Wandelanleihen und die bedingte Erhöhung
4. weis ich nicht mehr =(
5. die Kapitalerhöhungen aus eigenmitteln (Berichtigungsaktien)
6. Ablehnung von Bezugsrechten durch HV
Wenn jemand 2 und 4 ergänzen kann wär‘s vollständig bekomm ich leider nicht mehr auswendig hin
Edit: optionspreis + Basispreis - Kurs der Aktie = 9,50€ |
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Verfasst am: 06.05.2014 17:32 |
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oh man ich glaub ich hab sogar 2 und 4 angekreuzt :( |
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Verfasst am: 06.05.2014 17:37 |
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2 war dass Differenz aus Nennwert und Ausgabepreis in Rücklagen eingestellt wird, kann das?
Bekommt einer die Aufgabe mit der Kreditwürdigkeit noch zusammen? |
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Verfasst am: 06.05.2014 17:46 |
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Vollständig bekomm ich leider auch die nicht zusammen
1. Kreditwürdigkeit anhand Perso
2. kreditfähigkeit anhand Schufa
3. Kreditwürdigkeit anhand wirtschaftlicher Verhältnisse
Mehr Antworten weis ich leider nicht mehr auswendig, bin mir auch nicht ganz sicher ob die 3. Antwort nicht an 4. Stelle stand |
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Verfasst am: 06.05.2014 17:53 |
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Seit wann ich ein Guthaben des Pfädnungsfreibetrages in den nächsten Monat übertragen ohne zu wissen wie viel Guthaben da vorher drauf war? Die reine Information das ich den Pfändungsfreibetrag im April mit 1000 Euro ausgenutzt habe hilft mir wenig wenn ich nicht weiß wie viel Guthaben vorhanden war... |
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Verfasst am: 06.05.2014 18:05 |
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meint ihr bei 50,004% gibts noch eine 4 ? :s |
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Verfasst am: 06.05.2014 18:24 |
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Bekommt denn einer noch zusammen welche Aufgabe das war mit der Kreditwürdigkeit, also welche Nummer? |
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Verfasst am: 06.05.2014 18:31 |
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@Nils-20: In der Aufgabe stand, dass er das Konto Anfang April 2014 in ein P-Konto gewandelt hat... |
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Verfasst am: 06.05.2014 18:42 |
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@jimpanse
An Antwort 2 war falsch:
Das Agio wird in Gewinnrücklagen zurückgelegt.
=> Richtig wäre es nur gewesen, wenn da Kapitalrücklage gestanden hätte.
3 und 6 waren richtig.
@ Nils.
Doch das nützt dir was. Ob vorher Geld drauf war oder nicht spielt keine Rolle. Er hat einen Freibetrag in der vorgegebenen Höhe nicht ausgenutzt, also hat er noch die Möglichkeiten diesen im nächsten Monat auszuschöpfen + die normale Freigrenze. Es wird kein Guthaben in den nächsten Monat übertragen, sondern nur der Rest vom Freibetrag! |
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Verfasst am: 06.05.2014 18:46 |
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an alle die mir eine Mail geschrieben haben bzgl. der Frage ob ich schon Lösungen bekommen hätte: nein, ich habe leider auch noch keine Lösungen bekommen, sobald ich welche habe, schreibe ich hier :-) |
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Verfasst am: 06.05.2014 20:23 |
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Wie waren nochmal die verschiedenen Antwortmöglichkeiten bei der Kündigung? |
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Verfasst am: 06.05.2014 22:34 |
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Können Rücklagen gebildet werden (Übertrag auf Folgemonat)?
Hat der Kontoinhaber sein pfändungsgeschütztes Guthaben bis zum Ende des Kalendermonats nicht aufgebraucht, wird das verbleibende Restutguthaben einmal in den Folgemonat übertragen und steht ihm dann zusätzlich zum geschützten Monatsguthaben zur Verfügung. Dadurch erhöht sich einmalig der geschützte Freibetrag des Folgemonats.
Achtung: Es kann nur tatsächlich vorhandenes Guthaben übertragen werden – nicht hingegen ein durch geringere Einkünfte nicht ausgeschöpfter, fiktiver Freibetrag. |
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Verfasst am: 07.05.2014 08:50 |
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Kann mir bitte auch jemand die programmierten Aufgaben schicken? Vielen Dank im Voraus!
vcmarenbest@gmx.de |
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Verfasst am: 07.05.2014 18:54 |
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Auch ich wäre dankbar für die kompletten Prüfungssätze. Eikepa@web.de |
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Verfasst am: 07.05.2014 19:39 |
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Auch ich würde mich über die kompletten Prüfungssätze sehr freuen.
Danke schonmal.
mrcharming@gmx.de |
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Verfasst am: 07.05.2014 21:55 |
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Bitte auch um den Aufgabensatz für BBL! philippkassel@gmx.de
Könnte im Austausch den SoWi und ReWe Aufgabensatz anbieten! |
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Verfasst am: 07.05.2014 22:17 |
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Ok Kertiki, aber selbst das würde an der Lösung nichts ändern. Ich habe zwar die Zahlen nichtmehr im Kopf, aber er hat definitiv mehr verdient als seine Pfändungsfreigrenze betrug. |
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Verfasst am: 07.05.2014 22:56 |
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Wie war denn der offene Teil? Viel kann man ja im Forum darüber nicht lesen.
Was genau wurde zu den Themen Sepa, vl. und Baufi abgefragt.
Vielen Dank im Voraus für eure Antwort !!! |
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Verfasst am: 07.05.2014 23:11 |
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Growby es stand drin verdienst Mai 1550 eir nicht wie viel er im April verdient hat man kann nicht davon ausgehen das es das gleiche Gehalt War . Habe eben mit einem Kollegen gesprochen der Rechtsanwalt ist der hat sich das angesehen und gemeint wenn die aufgabe so gestellt War kann man es nicht eindeutig sagen weil man nicht weiß wie hoch der endsaldo in Verbindung mit dem Eingang war. Von daher habe die Beschwerde geschrieben gemäß 850k Absatz 1 Satz 1-3 zpo |
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