Abschlussprüfung BBL II |
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Verfasst am: 09.05.2006 14:39 |
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da muss ich th1984 recht geben.das stichwort lautet:Gesetzlicher Forderungsübergang.
aber jetzt mal klipp und klar,kann irgendjemand zu hundert prozent sagen an wen der Scheck verschickt wird?also wenn man es so macht wie wir es gelernt haben,gibt es zwei möglichkeiten:
1.der scheck wird an diesen schweizer geschickt oder italiener oder was der auch immer wäre.dann würde die bezogene bank nur die scheckavise übernehmen.
2.der scheck wird an die bezogene bank geschickt,diese avisiert dem kunden den scheckeingang.danach kann der kunde sich den scheck abholen und entweder zum inkasso hereinreichen oder die bank kauft ihm zum sichtkurs an.
damit wären wir schon bei der nächsten geschichte.um auf die frage zu kommen welcher kurs der richtige ist,ganzêinfach,DEVISENGELDKURS!!!kleine eselsbrücke:die bank kauft euro an,Gibt somit devisen raus.wenn sie devisen rausGibt immer DevisenGeldkurs!!! |
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Verfasst am: 09.05.2006 14:39 |
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Da muss ich nochmal drüber nachdenken... :-)
Warum glaubt ihr denn ist 4 falsch? Die Bank hat ja erst eine Forderung gegen den Sohn und wenn der Bürge alles bezahlt hat dann geht die Forderung doch auf ihn über und er kann sich das wieder holen von Kreditnehmer oder bin ich jetzt voll auf dem falschen Dampfer?? |
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Verfasst am: 09.05.2006 14:43 |
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Zu Nr. 7:
Hab mal nachgeguckt:
Zahlt der Bürge an den Gläubiger, geht die Forderung gegen den Hauptschuldner auf den Bürgen über (gesetzl. Forderungsübergang §774 BGB)
Also sind 1 und 4 richtig oder? |
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Verfasst am: 09.05.2006 14:44 |
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WAS WAR DIE FRAGE ZU AUFGABE 8 ? Und was war die Richtige Antwort im Tex? Keine Zahlen bitte! Danke! |
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Verfasst am: 09.05.2006 14:44 |
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@ mausi
genau so ist es...
100% und nicht anders :-) |
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Verfasst am: 09.05.2006 14:46 |
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@ mausi.du hast auf jedenfall recht.es ist genau wie du es sagst.sobald der bürge die komplette schuld beglichen hat geht die Forderung auf ihn über.er will ja schließlich auch nicht auf dem übernommenen betrag sitzen bleiben.
bei einer normalen bürgschaft gehen teilzahlungen des bürgen auch schon als forderung auf ihn über.
banken allerdings nehmen nur selbstschuldnerische bürgschaften herein und bei denen findet der gesetzliche forderungsübergang erst mit begleichung der kompletten darlehensschuld statt!!! |
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Verfasst am: 09.05.2006 14:48 |
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Hi Zusamm |
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Verfasst am: 09.05.2006 14:50 |
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gibt die ihk eigentlich folgefehler?hab nämlich bei den teilrechten nen ganz blöden fehler gemacht.hab das neue gk genommen anstatt dem alten.komm ja somit auf ein berichtigungsverhältnis von 11:1.richtig wäre aber 10:1.denke mal zu hoffen das es noch teilpunkte gibt wäre ziemlich vermessen oder was meint ihr?weiß jemand genaueres? |
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Verfasst am: 09.05.2006 14:51 |
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Upps, ich versuchs nochmal:
Wegen der Frage 3 (Bewertung der Aktien:
Im Betriebslehrebuch Banken/Sparkassen auf S.92 steht alles.Demnach muss man sowohl beim Giro-, Sparkonto, als auch beim Depot die Kurse/Werte des Vortages nehmen.Ausserdem ist der gute Mann morgens um 7 Uhr gestorben, da war die Börse noch gar nicht geöffnet...
Also beidemale Stichtag 02.05.06 |
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Verfasst am: 09.05.2006 14:54 - Geaendert am: 09.05.2006 14:55 |
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und wieso wurde dann bei der ZP Herbst 2005 der Todestag bei WPs verlangt?
edit: der Handel der WPs ist eigentlich auch außerbörslich und in andern Ländern rund um die Uhr möglich aber das interessiert die IHK wohl nicht ;-) |
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Verfasst am: 09.05.2006 14:57 |
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Huhu!! Hat vielleicht einer die Frage und Antwort zu Aufgabe 8! Also die Antowrt in Texformat nicht in Zahlen?! Weiß gar nicht worum es in der Aufgabe ging. Danke!! |
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Verfasst am: 09.05.2006 14:57 |
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ich weiss nur es war eine selbstschuldnerische Bürgschaft und selbstschuldnerisch heißt, der bürge haftet wie der Schuldner selber.d.h. wennd er schuldner nicht zahlen kann, muss der bürge zahlen (von mahnung oder so war im unterricht bei uns in diesem fall nie die rede) |
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Verfasst am: 09.05.2006 15:01 |
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Es ging darum, wann die Bürgschaft erledit ist - bei der 8. |
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Verfasst am: 09.05.2006 15:03 |
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Ich weiß das 3 und 6 richtig sind aber was stand bei 3 und 6???weiß du das vielleicht auch noch? |
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Verfasst am: 09.05.2006 15:03 |
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jemand ne ahnung wann hier so in der Regel die Lösungen eingestellt werden? |
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Verfasst am: 09.05.2006 15:05 |
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Zu 8:
Die Bürgschaft erlischt wenn die Hauptverbindlichkeit erlischt oder die Bürgschaftsfrist abgelaufen ist (und der Gläubiger den Einzug nicht unverzürlich betreibt)
Ich hab also 3 und 6 genommen, sollte richtig sein. |
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Verfasst am: 09.05.2006 15:06 |
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Danke ist lieb von dir! Kannst du mir vielleicht auch bei Aufgabe 16+17 helfen? Wie die Fragen und Antworten waren? Das wäre super super lieb! |
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Verfasst am: 09.05.2006 15:08 |
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@1234
Am 16.06. :) |
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Verfasst am: 09.05.2006 15:10 |
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Ne die Lösung eben hab ich auch nur im Buch nachgeschlagen weil ich wusste das es um die Bürgschaft ging. Aber die Aufgabensätze durften wir leider auch nicht mitnehmen. |
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Verfasst am: 09.05.2006 15:11 |
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Mhh schade! Kann ja jetzt eh nichts mehr dran ändern! Dann muss ich warten bis die Ergebnisse da sind! Wann bekommen wir wohl die Briefe nach Hause? |
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