Lösungsvorschläge |
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Verfasst am: 12.05.2009 13:44 |
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Es lag ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vor |
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Verfasst am: 12.05.2009 13:45 |
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Wann gibt es diese vorläufigen Lösungen und wo???? |
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Verfasst am: 12.05.2009 13:46 |
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Aufgabe 7:
Pfädungs- und Überweisungsbeschluss, habe die Kreuzel hier. |
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Verfasst am: 12.05.2009 13:48 |
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pro monat werden 2,0038 Euro auf 100 euro zurück gezahlt.
in 60 monaten also 60*2,0038euro = 120,228 euro (entspricht bei basis hundert = 120,228%)
kunde kann max 310 euro im monat für gesamtrate aufbringen 60monate*310euro = 18600
18600 müssen laut schritt 1 = 120,228% sein
--> 18600/120,228*100=15470,61
abgerundet 15.400 |
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Verfasst am: 12.05.2009 13:48 - Geaendert am: 12.05.2009 13:52 |
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Aufgabe 7:
Drei Monate nach Ausz. des Darl.betr. erhält die Kreditbank AG einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über 1084,06 € in der Sache Sabine Maurer gegen den Schuldner Wolfgang Sommer.
Das KKK von Hr. Sommer weist zu diesem Zeitpunkt ein Guth. i.H. v. 1010 € auf.
Welche der folgenden Maßnahmen ergreifen Sie im Hinblick auf das KKK von Hr. Sommer?
1. Bevor sie das KKK von Hr. Sommer sperren, vereinbaren Sie einen Gesprächstermin m. Hr. Sommer, um den Sachverhalt zu klären.
2. Sie überweisen 1084,06 € z.L. des KKK v. Hr. Sommer an Fr. Maurer und berufen sich dabei auf die in den AGB der KReditbank AG enthaltenen Regelung über die geduldete Kto.überziehung.
3. Sie ermitteln den nach der ZPO Hr. Sommer zustehenden unpfändbaren Grundfreibertrag und überweisen den Restbetrag an Fr. Maurer.
4. Sie führen zunächst die bestehenden Daueraufträge aus und überweisen den danach verbliebenen Tagessaldo an Fr. Maurer.
5. Sie sperren das KKK v. Hr. Sommer und lassen zunächst weder Verfügungen des KTO.INH. noch Verfügungen Dritter zu.
Ich hab da 2, ist aber falsch.
1 Denke ich ist richtig. So blöd es klingt. Aber 5 wäre auch sinnvoll.
Lt. Kompaktwissen S. 74:
Mit der Zustellung eines Pfändungsbeschlusses ist das Kto.guth. beschlagnahmt, und das Ki darf grundsätzl. keine Auszahlungen mehr an den Kto.inh. leisten. Der Überweisungsbeschluss enthält die Aufforderungen an die Bank, eine bestimmte Geldsumme an den betreibenden Gläubiger zu überweisen.
Das KI informiert den Kd. über den Eingang des Pfändungs- u. Überweisungsbeschlusses. Das gepfändete Guth. einer natürlichen Person darf die Bank frühstens 2. Wo nach Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger überweisen, damit der Schuldner ggf. noch rechtzeitig die gerichtliche Freigabe von unpfändbaren Zahlungseingängen beantragen kann. |
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Verfasst am: 12.05.2009 13:50 |
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Ich habe die 5 also das die Konten ermal gesperrt werden. |
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Verfasst am: 12.05.2009 13:50 |
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@Hoexter
also Antwort 2 war: Da Sie die Bürgschaft im Rahmen ihres Handelsgewerbes übernehmen, reicht der Kreditbank Ihre mündliche Bürgschaftsübernahme als Sicherheit.
-> wir hatten gelernt, dass Bürgschaften schriftlich abgeschlossen werden müssen, wenn der Kunde KEIN Kaufmann ist, da er aber der Gesellschafter is, dachte ich er is damit Kaufmann
Antwort 3: Die Bürgschaft erlischt, wenn die Bank die Urkunde zurückgibt
-> passt irgendwie ne zusamm, wenn ich mir das so nomma durchlese, :-)
da würd ich jetz no auf Antowrt 5 gehen:"Bürgschaft bleibt auch dann in voller Höhe bestehen, wenn die Forderung vorübergehend zurückgezahlt wurde" |
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Verfasst am: 12.05.2009 13:51 |
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man kann auch dreimal um die ecke denken^^ monatl belastung je 100€ / 310 * 100 =15470,xx also 15400,00 |
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Verfasst am: 12.05.2009 13:51 |
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Ich hatte da die 3 und die 5 |
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Verfasst am: 12.05.2009 13:55 |
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@ME88
Eine Bürgschaft ist jedoch akzessorisch mit dem Kredit verbunden.
Verstehe die Formulierung "vorrübergehend" zurückgezahlt nicht. |
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Verfasst am: 12.05.2009 13:56 - Geaendert am: 12.05.2009 14:25 |
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Aufg. 15. war scheisse. |
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Verfasst am: 12.05.2009 13:56 |
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Wann werden denn die vorläufigen Ergebnisse von Grundmann veröffentlicht?
Hat jemand den link zu der Seite? |
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Verfasst am: 12.05.2009 13:57 |
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da er aber mit seinem privatvermögen haftet, muss die bürgschaft schriftl sein |
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Verfasst am: 12.05.2009 13:58 |
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@ Minimonkey
Ähm...
Bei Aufgabe Nr. 15 ist die 5 richtig, da es ein Dispokredit ist und der sich täglich am Wert ändert. Es kann ja nicht jedesmal eine neue Bürgschaft abgelegt werden, nur weil die wieder Geld reinbekommen haben |
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Verfasst am: 12.05.2009 14:01 |
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@Monsy
eine Bürgschaft kann auch für zukünftige Verbindlichkeiten übernommen werden (Vgl: Grill-Perczinski S. 362)
"vorübergehend" heißt, dass sie die KKK zwar erstma zurückgezahlt haben, wenn sie ihn aber wieder in Anspruch nehmen lebt die Bürgschaft wieder auf |
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Verfasst am: 12.05.2009 14:06 |
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Mir war jetzt entfallen, dass es ein KKK war. Demnach müsste 5 richtig sein, korrekt. |
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Verfasst am: 12.05.2009 14:07 |
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der typ gibt die als privatperson ab.. also schriftlich |
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Verfasst am: 12.05.2009 14:10 |
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Hallo,
wie sieht‘s denn eigentlich aus mit Wiedersprüchen?
z.B. die 3. Aufgabe mit dem Bundesbankscheck. lt. Grill S. 128 würde ich sagen sind die Antworten nicht ganz eindeutig und mehrere richtig |
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Verfasst am: 12.05.2009 14:11 |
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Meine Antworten:
1) 2/6
2) 3
3) 1/3 (komplett geraten!)
4) 2 (auch geraten)
5) 15400
6) 4/6
7) 5
8) 4
9) 978 / 136
10) 1
11) 5 (/4 weil 2 gefordert)
12) 1/6
13) 130 / 1776,37 / 101336, 37
14) 3/6
15) 3/5
16) 12534
17) 1/5
18) 2 (/4 weil 2 gefordert)
19) 4/5
aber die IHK is doch echt zum sch.... zu blöd. Da haben die Monate Zeit die Prüfung vorzubereiten und dann schaffen Sie es nichtmal die AUfgaben richtig abzudrucken!
Unglaublich! |
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Verfasst am: 12.05.2009 14:16 |
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Wann gibt es diese vorläufigen Lösungen und wo????????? |
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