Sammelthread Rewe-Prüfung |
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Verfasst am: 10.05.2012 19:59 |
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Hallo,
kann mir bitte auch jemand die Aufgaben zuschicken, das wäre super nett.
melda_90@hotmail.de
Vielen Dank :) |
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Verfasst am: 10.05.2012 21:27 - Geaendert am: 10.05.2012 22:53 |
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Ich hab mal eine Frage zu dem realisierten Erfolg der Aufgabe 10. Viele hier schreiben 27.000 - so ist es auch im Lösungsvorschlag. Ich dachte, ich bekomme beim Verkauf Stückzinsen, so wie ich die beim Kauf bezahlt habe. Ist das falsch? Bin deswegen auf 28290,98 gekommen... |
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Verfasst am: 10.05.2012 23:51 |
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weiss jemand noch was aufgabe 20 und 21 war??? |
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Verfasst am: 11.05.2012 00:05 |
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@ Amber
Beim realisierten Erfolg beim Wertpapierverkauf ist nur der Kursgewinn gemeint. |
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Verfasst am: 11.05.2012 10:11 |
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Mal ne Frage die wahrscheinlich schon öfters gestelt wurde mir aber keine Ruhe lässt.....
Wie sieht es in Rewe mit Folgefehlern aus???
Weil ich laut Rechner hier 49% habe und das ist echt ärgerlich.....brauch das eine Prozent dringend!!???
Danke für schnelle Rückmeldungen! |
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Verfasst am: 11.05.2012 10:20 |
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Bei Aufgabe 11 und der letzten sollte es definitiv Folgefehlerpunkte geben, die bauen ja aufeinander auf... |
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Verfasst am: 11.05.2012 12:04 - Geaendert am: 11.05.2012 12:04 |
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@ rrathner: Na klasse... Woher auch immer ich das hätte wissen sollen -.- Ich wette genau daran scheitert meine 1. :( |
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Verfasst am: 11.05.2012 12:42 |
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Kann mir jemand sagen, wo ich den Rewe-Rechner finde??? - Danke! |
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Verfasst am: 11.05.2012 13:14 |
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wie ist das denn mit den Folgefehlern zu verstehen...
also wenn ich Aufgabe 11 oder 29 falsch gerechnet habe ist ja das Ergebnis der folgenden Aufgabe definitiv falsch.
Wird dann noch nachvollzogen ob ich mit dem falschen Ergebnis, mit dem richtigen Rechenweg gerechnet habe? Oder sind die beiden Aufgaben dann grundsätzlich immer richtig in der Bewertung??
Bsp.
29. 43
30. 97 ( ist ja definitiv nicht nach dem richtigen Rechenweg gerechnet)
Über eine Antwort freue ich mich sehr
LG |
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Verfasst am: 11.05.2012 13:52 - Geaendert am: 11.05.2012 13:54 |
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Also, wenn du wie in deinem Beispiel beide Antworten falsch hast und die zweite NICHT nach dem richtigen Rechenweg gerechnet hast, bekommst du keine Punkte.
Solltest du allerdings da 47 und 77 stehen haben, bekommst du für die 77 volle Punkte, für die 47 natürlich keine.
Der PC wird so eingestellt, dass er mit dem vorheringen Ergebnis weiterrechnet. Sprich 47 wird als Ausgangslage genommen, um die nächste Aufgabe zu ermitteln.
So läuft das Folgefehlerprinzip...^^ |
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Verfasst am: 11.05.2012 14:47 |
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Danke für die Antwort :-)
Ich habe das mir so ja auch schon gedacht.
Aber ihr wisst ja : Die Hoffnung stirbt zuletzt ^^ |
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Verfasst am: 11.05.2012 16:53 |
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Kann mir bitte jemand die Aufgaben von rewe schicken?
melda_90@hotmail.de |
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Verfasst am: 11.05.2012 17:11 |
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@ Amber
Bei Aufgabe 10 hätte die IHK nach realisierten Kurs(!)erfolgen fragen sollen. Dann wäre es eindeutig gewesen. |
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Verfasst am: 11.05.2012 18:00 |
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Wie kommt man denn auf 83200? |
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Verfasst am: 11.05.2012 19:25 |
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gesamte Forderungen 10750000 minus einzelwertberichtigte Forderung 350000 = 10400000 * 0,8% =
83200 |
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Verfasst am: 11.05.2012 19:32 |
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Aber rechnet man nicht:
gesamte Forderungen 10750000 minus einzelwertberichtigte Forderung 245000= 10505000 * 0,8% =
84040? |
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Verfasst am: 11.05.2012 19:39 |
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Nein, sonst würdest du den Teil den wir noch zurückbekommen nochmal pauschal wertberichtigen.
PWB machst du ja nur bei latenten (also versteckten) Risiken. Da du aber eine Einzelwertberichtigung vornimmst, ist das Risiko ja nicht mehr latent. Also ziehst du von der Gesamtforderung die gesamte einzelwertzuberichtigende Forderung ab. |
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Verfasst am: 11.05.2012 19:43 |
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Ah okay! Jetzt verstehe ich! Vielen Dank! =) |
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Verfasst am: 12.05.2012 13:59 |
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ich habe mal eine Frage zu der Aufgabe mit den Zusatzkosten.
Könnte man nicht auch die 5 als richtig ansehen? Die Abschreibung in der K&E-Rechnung wird doch auf Basis des Wiederbeschaffungswertes berechnet...wenn die durchschnittliche ND und die tatsächliche gleich sind dann hab ich doch Zusatzkosten, da ich in der K&E-Rechnung von einem höheren Wert berechne.
Bsp:
ND 3 Jahre, Kaufpreis 1.000.000,00, kalk. Wiederbeschaffungswert 1.200.000,00 --> Abschr. Guv 333.333,33; Abschr. K&E 400,000,00; Zusatzkosten 66.666,67 |
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Verfasst am: 12.05.2012 17:34 |
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Für den Fall, dass die Wiederbeschaffungskosten höher sind, gibt es Zusatzkosten!
Ich fürchte, das wird aber nicht als richtige Lösung anerkannt, da in der Aufgabe nichts von höheren Wiederbeschaffungspreisen stand und die beiden richtigen Antworten eindeutig waren. |
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