Lösungsvorschläge für programmiert? |
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Verfasst am: 06.05.2013 15:20 |
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also die Frage nach der Zinszahlung, also 850,00€ ist ja auch seltsam... Habe gleich FSA berücksichtigt und Abg +Soli
also ist mein Ergebnis eigentlich falsch... finde die Fragestellung echt bescheiden...
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Verfasst am: 06.05.2013 15:55 |
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Hat jemand die Aufgaben??WICHTIG...danke |
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Verfasst am: 06.05.2013 15:57 - Geaendert am: 06.05.2013 16:07 |
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ja mir liegen die Aufgaben vor.
//muss hier mal nochwas einfügen, die Copyrights liegen bei der IHK und die führt auch gerne Klagen gegen die Veröffentlichung von Ihren Prüfungen, dahergehend bitte ich weitere Anfragen auf Weiterleitung zu unterlassen |
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Verfasst am: 06.05.2013 15:59 |
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Kannst du die mal hochladen? |
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Verfasst am: 06.05.2013 16:00 |
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werde mich vor hüten die hier hochzuladen.
Copyrights liegen bei der IHK und die klagen die auch sehr gerne mal ein. |
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Verfasst am: 06.05.2013 16:02 |
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ja hast du recht! sorry |
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Verfasst am: 06.05.2013 16:03 |
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hey was ist die richtige antwort bei der geldwäsche aufgabe 3 oder 5 ? |
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Verfasst am: 06.05.2013 16:13 |
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Naja die Speicherung der Legitimationsdaten. Grundsätzlich muss doch aber der Geldwäschebeauftragte informiert werden, der dann nach eigenem Ermessen eine strafanzeige stellt.?! |
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Verfasst am: 06.05.2013 16:15 |
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Grundsätzlich geb ich da auch Recht, nur wie gesagt ich hatte das smurfing noch im Kopf und fand es passt dazu. Am Liebsten hätte ich natürlich beides angemarkert. |
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Verfasst am: 06.05.2013 16:17 |
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Ich hab bei der Geldwäsche die Antwort 3 und war mir ziemlich sicher. Da es ja nicht Smurfing sein MUSS ;) |
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Verfasst am: 06.05.2013 16:17 |
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Antwort 1 ist denke falsch, da hier es so beschrieben wird als ob es sich bereits um eine Straftat handelt, aber es kommt ja nur der Verdacht auf. Die Feststellung einer Straftat obligt nicht bei den Bankkaufleuten.
Denke Antwort 3 ist richtig, der Geldwäschebeauftrage macht eine Verdachtsmeldung und übermittelt dabei die Daten der 3 Überweisungen. |
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Verfasst am: 06.05.2013 16:18 |
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Die 3 war doch das mit dem geldwäschebeauftragten eichtig? :) |
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Verfasst am: 06.05.2013 16:19 |
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genau, Antwort drei du meldest es an den Geldwäschebeauftragten ;) |
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Verfasst am: 06.05.2013 16:20 |
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Nagut, ich fand meine Lösung aber irgendwie auch gut -.- |
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Verfasst am: 06.05.2013 16:21 - Geaendert am: 06.05.2013 16:21 |
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Sind denn 8.000€ oder 9.000€ für dich viele kleine, unauffällige Einzahlungen, wie es beim Smurfing der Fall ist?
also für mich nicht ;)
Nr. 3 sollte stimmen, denk ich. |
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Verfasst am: 06.05.2013 16:23 |
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Schade das keiner die prüfungsaufgaben hat, es ist wirklich nicht einfach das ganze nachzuvollziehen wenn man das aus dem Gedächtnis machen muss:/ |
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Verfasst am: 06.05.2013 16:23 |
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Naja kleiner wie 15000 alle mal, vorallem ist es das dritte Mal das dies vorkommt. So habe ich in dem Moment gedacht. Ich glaub euch schon dass es die 3 sein könnte, wie gesagt, ich hätte am liebsten beides genommen und nehme es auch an das meine Lösung halt falsch ist :) |
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Verfasst am: 06.05.2013 16:23 |
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kleine beträge ist alles was kleiner 12500€ ist.
Im übrigen war man in der Antwort der Geldwäschebeautragte man muss ihm damit nix mehr melden ;-) |
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Verfasst am: 06.05.2013 16:26 |
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Quatsch. In der Aufgabenstellung steht nicht dass man der Geldwäschebeauftragte war.
Sie lautete: Der Kunde hat eben diese Beträge immer mal wieder eingezahlt. Welche Vorgehensweise ist in diesem Zusammenhang zutreffend? |
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