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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Gesetzestexte in Abschlussprüfung
 
Merit
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.03.2006 13:52
Hallo Leute!

Ich denke, dass man zur Abschlussprüfung Gesetzestexte mitnehmen darf, aber meine Frage ist, ob mir das ein Lehrer, weil ihm das nicht so gefällt, verbieten dürfte?

Denn in den Gesetzestexten steht voll viel drin, was ich demnach dann natürlich nicht auswendig lernen müsste.
Z.B. das Zeug mit dem Betriebsrat steht ja alles schön im Betriebsverfassungsgesetz drin.

Viele Grüße
Merit
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.03.2006 15:59
Zur schriftlichen Abschlussprüfung der IHK darf kein Gesetzestext mitgenommen werden. Lediglich ein Taschenrechner, ein Kugelschreiber, die Einladung und der Personalausweis darf mitgenommen werden.
Die einzige erlaubte Informationsquelle, die Formelsammlung, wird vor der Prüfung ausgeteilt.
Merit
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.03.2006 16:23
Ich weiß ja nicht, ob das daran liegt, aber ich bin in Baden- Württemberg und mache Finanzassi.

Wir haben keine Formelsammlung und soweit ich weiß bekommen wir auch keine (weswegen ich schon fast die Krise bekomme mit diesen ganz vielen Formeln, die ich alle auswendig können muss).

Die Azubis in Bayern haben, soweit ich das gehört habe, eine Formelsammlung.

In Steuer darf ja auch das Steuergesetzbuch mitgenommen werden und in SWL Klausuren dürfen wir das Bankrecht für Auszubildende auch benutzen und ich glaube auch in der Abschlussprüfung. Drum dachte ich, warum nicht auch andere Gesetzestexte.
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.03.2006 23:11
Baden- Württemberg macht als einziges Bundesland bei der bundeseinheitlichen Prüfung nicht mit. Deshalb ist dort einiges anderes!
Daher sind hier alle aus Baden- Württemberg aufgerufen, Ihre Erfahrungen mitzuteilen.
Merit
Rang: IPO

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Verfasst am: 28.03.2006 14:43
Also, ich habe gerade wieder Schule und habe mal unseren AWL Lehrer gefragt, ob man Gesetzestexte mitnhemen darf.

Leider darf man es natürlich nicht (wäre ja auch zu schön gewesen).

Bleibt ja nur noch Steuer und SWL, wo man die Gestze (Steuergesetz und Bankrecht für Auszubildende) mitnhemen darf.

Viele Grüße
Merit
schlaufrau
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.03.2006 12:48
Wenn für die Lösung der Aufgabe ein Gesetzestext benötigt wird, ist dieser in den Prüfungsunterlagen mit abgedruckt. Sonst wird nur geblättert und die Zeit ist um. Keine Panik, wird schon klappen.
 

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