BBL II Nr. 3 [Erbfall - Meldung an Finanzamt] |
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Verfasst am: 28.11.2002 12:13 |
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Hey zusammen!
Kann mir mal einer sagen, warum bei dieser Erbschaftssteuerfrage die Centbeträge mitgemeldet werden? Bisher war es doch immer so, dass abgerundet wurde... Oder zählt das nur auf der Erbschaftssteuermeldung und ich hab die Frage falsch gelesen?
Ich hab somit schön meine 42421 EUR hingeschrieben!
Bye
SparkiKai |
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Verfasst am: 28.11.2002 13:13 |
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Zu der Aufgabe hab ich auch ne Frage, musste man da die aufgelaufenen Zinsen auch melden oder nicht?
Ich hab das mal getan, war mir aber icht so sicher... |
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Verfasst am: 28.11.2002 13:22 |
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ja also die aufgelaufenen Zinsen muß man auf jeden Fall mitrechnen. Wie das aussieht mit den Pfennigbeträgen weiß ich ehrlich gesagt nicht mehr was ich hingeschrieben habe.
Aber normalerweise werden die nicht angegeben. |
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Verfasst am: 28.11.2002 13:29 |
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ich bin mir ziemlich sicher, dass man die aufgelaufenen zinsen nicht melden muss. was die cent-beträge betrifft, ganz normal kaufmännisch runden. |
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Verfasst am: 28.11.2002 15:17 |
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Ich meine mich zu erinnern, dass in einer alten Prüfung mal zwei Lösungen akzeptiert wurden: Eine mit den abgerundeten Werten und eine mit den cent-genauen Werten. Laut §33 ErbStG sind auch aufgelaufene Zinsen zu melden |
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Verfasst am: 28.11.2002 19:41 - Geaendert am: 28.11.2002 19:47 |
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In der ErbStDV heißt es wörtlich:
Die Anzeigepflicht bezieht sich auch auf die für das Jahr
des Todes bis zum Todestag errechneten Zinsen für Guthaben, Forderungen und Wertpapiere (Stückzinsen).
Die Beträge sind laut ErbStDV-Muster 2 (§ 3 ErbStDV) je Gruppe in vollen Euro zu melden.
Quelle:
http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/erbstdv_1998/gesamt.pdf |
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Verfasst am: 28.11.2002 23:29 |
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Guthabenbeträge und aufgelaufene Stückzinsen bis zum Todestag werden eingerechnet!
Das mit den Cents: es hätte in der aufgabe stehen müssen: runden sie auf volle euro ab! so wars zumindest in alten prüfungen! also ich hab die cent mit hingeschrieben<! |
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