Unter einem Negoziierungsakkreditiv erhält der Exporteur bei Präsentation konformer Dokumente und allenfalls einer Tratte eine Gutschrift durch die zur Negoziierung ermächtigte Bank. Die negoziierende Bank hat das Recht, bei Nichteingang der Deckung auf den Exporteur Regress zu nehmen, es sei denn, sie habe das Akkreditiv bestätigt.
Diese Akkreditivart kommt vor allem in Asien vor.
Es ist benutzbar durch Negoziierung/available by negotiation. Negoziierung bedeutet die Wertstellung gegen Tratten und/oder konforme Dokumente durch die dafür ermächtigte Bank. Somit ist diese Bank (des Exporteurs) ermächtigt, jedoch nicht verpflichtet, diese Wechsel (Sicht- oder Nachsichtwechsel) oder Dokumente zu negoziieren, das heisst vom Exporteur anzukaufen.