BSE und GSE Schecks |
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Verfasst am: 03.05.2006 10:53 |
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Kann mir mal jemand kurz die Schritte der bezogenen Bank aufzählen, was sie bei Nichteinlösung zu tun hat?! In meinem Buch steht noch was wegen Eilnachricht ab 6000€ aber das gibts doch nicht mehr,oder?! Nur bei Lastschriften ab 3000€ oder?!
Danke |
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Verfasst am: 03.05.2006 10:59 |
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Doch, die Eilnachricht gibt es noch. Sie muss dann min. bis 14.30 bei der 1.Inkassostelle per Fax oder E-Mail eintreffen. |
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Verfasst am: 03.05.2006 11:21 |
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Wenn keine Dekcung auf dem Konto ist und der Scheck zurückgegeben wird, dann kommt da als erstes ein vermerk drauf :"Vorgelegt am.... und nicht bezahlt!"
Als zweites erfolgt dann die Eilnachricht an die 1. Inkassostelle bis 14:30 Uhr und der Scheck wird auf dem umgekehrten Inkassoweg zurückgegeben.
Falls dies ein orderscheck war, müssen alle Indossenten Ihren Vorindossent innerhlab von 2 Tagen benachrichtigen. |
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Verfasst am: 03.05.2006 11:34 |
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Und bei BSE Schecks setzt dann die 1.Inkasso stelle den Vorlegungsvermerk drauf?Für die bezogene Bank? Weil der Scheck bleibt doch bei ihr oder?! Nur bei GSE Schecks werden sie beleghaft zurück gegeben,richtig?! |
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Verfasst am: 03.05.2006 11:35 |
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Ja, bei GSE Schecks wird der Vermerkt darauf gesetzt.
Die BSE Schecks werden ja beleglos weitergegeben.
Da würde dann ein Vermerkt auf dei Datensätze kommen.
Wird ja per Swift oder einem anderen bankensystem gemacht. |
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Verfasst am: 03.05.2006 11:56 |
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Nochmal was zu BSE und GSE Schecks;
warum ist bei BSE SChecks, die mangels Deckung nicht eingelöst wurden kein Scheckprozess möglich, sondern nur bei GSE Schecks??? |
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Verfasst am: 03.05.2006 12:12 |
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BSE ist eine Krankheit von Rindern - aber keine Schecks |
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Verfasst am: 04.05.2006 19:01 |
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sind nicht beide grenzen egal ob scheck oder ls 3000??? |
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