Aufteilung der Baudarlehen praxisnah? |
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Verfasst am: 01.12.2002 18:52 |
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Probleme gab es durch die Angaben zu den Konditionen.
Da die Konditionen nah bei einander liegen, kann man auf die Idee kommen, es handelt sich um einen Mischzinssatz. Deshalb werden das gesamte Baudarlehen die Konditionen für Bankdarlehen bis 80 % Beleihungssatz genommen.
Soll man nun das Darlehen in ein erstrangiges und ein nachrangiges Darlehen aufteilen?
Wie wird das in der Praxis gehandhabt?
Hier die Angaben:
1. Annuitätendarlehen der Kreditbank AG
Darlehen bis 60 % des Beleihungswertes:
Konditionen
- 6,0 % p.a. Zinsen
- 1,5 % p.a. anfängliche Tilgung
- 10 Jahre Zinsfestschreibung
Darlehen bis 80 % des Beleihungswertes:
Konditionen
- 6,25 % p.a. Zinsen
- 2,0 % p.a. anfängliche Tilgung
- 10 Jahre Zinsfestschreibung
2. Bauspardarlehen
Konditionen
- 4,5 % p.a. Zinsen
- 6 ‰ monatliche Gesamtleistung von der Bausparsumme
Entscheiden und begründen Sie unter Angabe des Rechenweges, ob die monatliche Gesamtbelastung tragbar ist.
Wenn die Aufteilung in ein Realdarlehen und in ein nachrangiges Darlehen erfolgt, ergibt sich folgende Lösung:
Beleihungswert 290.000,00 €
davon 60 % des Beleihungswertes als erstrangiges Darlehen = 174.000,00 €
Rest bis 80 % des Beleihungswertes als nachrangiges Darlehen
Berechnung der monatlichen Belastung
erstrangiges Darlehen der Kreditbank 174.000,00 €: monatliche Annuität 1.087,50 €
nachrangiges Darlehen der Kreditbank 32.000,00 €: monatliche Annuität 220,00 €
Bauspardarlehen 24.000,00 €: monatliche Annuität 240,00 €
Monatliche Gesamtbelastung 1.547,50 €
Die monatliche Belastung ist tragbar, da sie das frei verfügbare Resteinkommen nicht übersteigt (1.547,50 € < 1.630,00 €). |
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Verfasst am: 01.12.2002 19:33 |
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Hallo Herr Hermann,
hab die Belastung genauso wie sie gerechnet.
In anderen Foren wurde aber bemerkt, das dabei die monatliche Belastung durch die Realast außer Acht gelassen wurde (500 DM = ca.256 €) Dann würde die Finanzierung aber auch nicht klappen?!
Außer man nimmt die Eigenheimzulage dazu.
Wie sehen Sie das ?
Oder die IHK?
Gruß
Thomas |
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Verfasst am: 01.12.2002 22:09 |
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Es kommt oft auf die Begründung an.
Wenn ein Prüfling im Stress noch an die Reallast gedacht hat, so finde ich dies eine supper Leistung. Dies darf nach meiner nicht mit Punktabzug bestraft werden. |
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Verfasst am: 01.12.2002 22:53 |
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Ich dachte die "Reallast" wäre schon tot?! |
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Verfasst am: 02.12.2002 06:41 |
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Ich hab auch euer Ergebnis hab aber noch hingeschreiben "wenn die Reallast nicht beim verfügbaren Einkommen mitgerechnet wurde dann reichts nicht" |
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