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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Steuerliche Gesichtspunkte- Anleihen und Aktien PRÜFUNG
 
Rynchen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.05.2006 17:38
Kann mir Jemand die steuerlichen Gesichtspunkte bei der Anlage in WP (Anleihen und Aktien) nennen?
cc_rooster
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.05.2006 17:51
Aktien: Nachem die Spekulationsfrist (1Jahr) rum ist, sind bei veräußerungen die Kursgewinne nicht steuerpflichtigt (private Veräußerungsgewinne), die Dividenden jedoch schon. es gibt auch steueroptimierte Fonds, z.B. vond er DWS Platinum, solche sind an künstliche indexe gebunden.


Bei Anleihen weiß ich nicht was du meinst. Vielleicht solche Abzinsungspapiere, bei denen muss ist die Zahlung ja am Ende der LZ und bis dahin hat man eventuell einen niedriegren persönlichen Steuersatz.
12345678
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.05.2006 17:57
Bei ANleihen würden mir auch nur die Nullkuponanleihen (Zerobonds) einfallen. Wenn die Zinszahlung bis in die Rente hineingeschoben wird hat man normalerweise einen Steuervorteil wegen dem geringen Steuersatz - beziehungsweise eine NV Bescheinigung.
cc_rooster
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.05.2006 18:01
12345678 hast du auch morgen Prüfung???


ansonsten kannst du als steuerliche Vorteil noch den Finanzierungsschatz eventuell auch Bundesschatzbrief Typ B anbieten. Jenachdem wie alt der Kund eist
12345678
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.05.2006 18:01
Ja leider
Rumba
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 08.05.2006 18:17
Zudem gibt es bei Anleihen auch einen weiteren steuerlichen Aspekt. Eventuelle Kursgewinne sind nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei (Bsp.: Kauf 10.000 EUR Nennwert Bundesanleihe zu 95%. Die Anleihe wird zwei Jahre später zu 100% fällig; die 5% sind steuerfreier Kursgewinn).
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.05.2006 20:47
Anleihen
- 30 % ZASt bei Zinsen aus Anleihen im Depot
- 35 % ZASt bei Vorlage der Zinsscheine am Schalter
- Veräußerungsgewinne ab 511,99 Euro innerhalb 12 Monaten steuerpflichtig

Aktien
- 20 % KESt
- Halbeinkünfteverfahren -> FStA wird nur mit der halben Dividende belastet, Veräußerungsgewinne werden halbiert
Finanzamt halbiert Einkünfte aus Aktien
 

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