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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Erbschaftssteuermeldung
 
Banker10
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 09.05.2006 18:50
Welchen Betrag habt ihr denn bei der Erbschaftssteuermeldung für die Wertpapiere? In unserem Buch steht, maßgeblich ist der Schlusskurs am Todestag, aber unser Lehrer hat gesagt, man würde mit dem Kurs vor dem Todestag rechnen, als wie bei den Guthaben auch. Was ist nun richtig?
12345678
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.05.2006 18:52
Da der Typ um 7.00 Uhr gestorben ist - den Wert vor dem Todestag!
Banker10
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 09.05.2006 18:53
Spielt es echt eine Rolle wann man stirbt?
Jazzy
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.05.2006 18:55 - Geaendert am: 09.05.2006 18:55
In der Zwischenprüfung vor einem Jahr war auch eine Erbschaftssteuermeldung und da haben beide Ergebnisse (vor dem Todestag und der Todestag) gestimmt. Keine Ahnung, wie das diesmal gehandhabt wird.
Banker10
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 09.05.2006 19:03
Hoffentlich genauso!!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.05.2006 19:22 - Geaendert am: 28.08.2006 18:42
Bei Wertpapieren nimmt man die Stückzahl zu Beginn des Todestages und den Kurs vom Todestag.
blackstarter
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.05.2006 19:25
der Typ ist aber schon um 7uhr gestorben,

LAUT meinen Berufschullehre wird beides wohl akzeptiert werden!!!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.05.2006 19:30
http://bundesrecht.juris.de/erbstdv_1998/muster_1.html
blackstarter
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.05.2006 19:32
in der ZP wurden auch beide Akzeptiert
es ist ja wichtig wann der Rechenabschluss der Bank gemacht wird und der ist am abend eines Tages!!!!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.05.2006 19:38
Kennt dieser Berufsschullehrer die ZPA so genau?
blackstarter
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 10.05.2006 09:41
Naja man weiss ja wie das ist, sei dir nie sicher...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.05.2006 18:55 - Geaendert am: 09.02.2007 16:01
Wenn man das Meldeformular anschaut, erkennt man, dass der Kurswert des Todestages angegeben werden soll und das ist bestimmt nicht der Schlusskurs des Vortages.
 

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