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Verfasst am: 11.05.2006 22:18 |
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Habe jetzt insgesamt 43,5% muss ich damit in die Nachprüfung? |
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Verfasst am: 11.05.2006 22:21 |
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NEIN...du darfst eine 5 haben! sprcih mind. 30 punkte! |
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Verfasst am: 11.05.2006 22:23 |
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Heißt es aber nicht das man insgesamt 300 Punkte haben muss um nicht in die Nachprüfung zu gehen? |
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Verfasst am: 11.05.2006 22:25 - Geaendert am: 26.11.2006 14:50 |
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Alles war ok ! |
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Verfasst am: 11.05.2006 22:29 - Geaendert am: 11.05.2006 22:30 |
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Wenn du ne 6 hast, dann bist du durchgefallen, Eine 5 kannst du dir erlauben, dann bist du immer noch durch. |
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Verfasst am: 11.05.2006 22:31 |
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Ich weiß nur das du nicht unter 30 Punkte geraten darfst, dann wars das! |
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Verfasst am: 11.05.2006 22:34 |
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genau und wenn du in 2 fächer ne 5 geleistet hast...darfst du zur nachprüfung...
bei einer 6...ganz durchgefallen und ein halbes jahr beschäftigung und ein block schule machen. und dann nur in dem fach prüfung ablegen, wo du durchgefallen bist. |
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Verfasst am: 11.05.2006 22:38 |
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Kann mal bitte jemand für mich rechnen! Ich meine ich komme insgesamt auf 43,5%
(67*0,4= 26,8BBL ankreuz 43*0,6=25,8 BBL offen
52,7 Rewe 68,8 Wiso)
meine Arbeitskollegin sagt ich komme auf 56, nochwas
das kann doch gar nicht sein, oder bin ich zu blöd zum rechnen? |
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Verfasst am: 11.05.2006 23:41 |
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klick mal oben auf "AUSBILDUNG" dann hast du im Linken FRAME einen "NOTENRECHNER" der rechnet dir das vernünftig aus... |
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Verfasst am: 11.05.2006 23:43 |
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Zur Klärung der Verwirrungen hier:
Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Fächern mit „mangelhaft„ und in den übrigen Fächern mit mindestens „ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft" bewerteten Fächer die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Das Fach ist vom Prüfling zu bestimmen.
Bewertung
Die mündliche Ergänzungsprüfung kann mit 0-100 Punkten bewertet werden. Die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung sind im Verhältnis zwei zu eins zu gewichten.
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=6362&forumid=6 |
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Verfasst am: 12.05.2006 10:38 |
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Zu beachten ist dabei, das man erst die mündliche Prüfung schaffen muss, um überhaupt zur mündlichen Ergänzungsprüfung zugelassen zu werden. |
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Verfasst am: 12.05.2006 10:44 |
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@Mause:
deine kollegin hat recht, es berechnet sich folgender maßen:
43*0,6= 25,8
67*,04= 26,8
Gesamt: 52,6 *2 = 105,2 Punkte (Bank wird doppelt gewirtet und macht ein drittel der note aus)
max. Punktzalh für diesen Teil: 200
52,7*1= 52,7
68,8*1= 68,8
Gesamt: 121,5 Punkte (Rewe und WL werden einfach gewertet und bilden zusammen 1 drittel der gesamtnote)
max. Punkte für beide Prüfungsfächer zusammen: 200
in den schriftlichen sachen hättest du max. 400 Punkte erringen können.
du hast: 105,2+121,5= 226,7
400 Punkte= 100%
226,7 Punkte = 56,68% ( dein durchschnitt nach dem schriftlichem teile)
das letzte drittel deiner gesamtnote macht dann die mündliche prüfung, dort kannst du nochmal 200 Punkte max. erringen.
Ich hoffe, das dir das hilft und wünsche dir viel erfolgt bei der mündlichen prüfung.
Gruss
DieBankerinLEBE HIER; HEUTE UND JETZT |
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