BBL Aufgabe 3 |
|
|
Verfasst am: 14.05.2006 18:40 |
|
|
Hallo,
wäre super nett von euch wenn mir jemand die einzelnen Guthaben/ Kurse der jeweiligen tage in der Aufgabe Nr. 3 nennen könnte !!! Schonmal vielen, vielen Dank !!!:-) |
|
|
|
Verfasst am: 14.05.2006 18:49 |
|
|
Hi!
2.5. (tag vor dem Todestag):
Girokonto 3.598,19
Sparkonto Eheleute 14.643,45
Depotkonto:
110 Aktien zu 17,14
200 Aktien zu 16,12
50.000 zum Kurs 99,80%
3.5. (Todestag):
Girokonto 2.100,85
Sparkonto Eheleute14.643,45
Depotkonto:
110 Aktien zu 17,56
200 Aktien zu 16,29
50.000 zum Kurs 99,50% |
|
|
|
Verfasst am: 14.05.2006 18:55 |
|
|
Hallo Andrea85,
vielen Dank für die Daten !!!! Musste eben erst mal nachschauen wieso ich bei Aufgabe 3 b.) nicht 55009 raus habe !!! Unser Lehrer hat uns extra nochmal darauf hingewiesen das wir beim Depot nicht den 02.05 sondern den 03.05 nehmen sollen !!!So ein Mist !!!Was habt ihr denn da stehen !!!??? habt ihr ALLE mit dem 02.05 gerechnet ??? Im Buch steht aber auch drin das man mit dem Todestag rechnen soll, also 54939 !!Oder ????
Gruss
tobo |
|
|
|
Verfasst am: 14.05.2006 19:17 |
|
|
Also ich habe mit dem 2.5. gerechnet, aber auch nur, weil ich bisher noch nie gehört habe, daß man bei nem Depot denTodestag nehmen soll. Ich dachte es gilt wirklich immer der Tag vor dem Todestag?! |
|
|
|
Verfasst am: 14.05.2006 19:38 |
|
|
Dachte ich eigentlich auch immer !! Nur haben wir uns natürlich auf unseren Lehrer verlassen ! Wenn man dem nicht glauben kann, wem dann !!??;-)
Und im Buch Kompaktwissen Bankbetriebslehre auf Seite 72 steht :
Es gelten folgende Grundätze bei der Meldung an das Finanzamt :
1.)Maßgeblich ist das Guthaben zu Beginn des Todestages, also der Tagesendsalso des Vortodestages
....
6.)Wertpapiere werden zum Kurswert des Todestages bewertet
...
Also doch der 03.05 ??? Oder ????Oh man, man macht sich hier echt verrückt..... |
|
|
|
Verfasst am: 14.05.2006 20:03 |
|
|
aber der ist früh 7uhr gestorben...
ob das vielleicht was damit zu tun hat???
ich glaub nich, dass da schon jmd arbeitet oder? |
|
|
|
Verfasst am: 14.05.2006 20:36 |
|
|
Was ist das bitte für eine Prüfung, wo der Lehrer während der Prüfung noch Tipps gibt?
Finde ich im Rahmen einer (nahezu) bundeseinheitlichen Prüfung nicht angebracht. |
|
|
|
Verfasst am: 15.05.2006 09:09 |
|
|
Er hat zu uns nur gesagt, dass es bei Wertpapieren eine Besonderheit gibt ( während der Prüfung ) und nach der Prüfung hat er uns dann mitgeteilt gehabt, dass wir mit einem anderen Tag rechnen mussten !!!! Fertig !!! Mehr nicht !!!!!!!!!! |
|
|
|
Verfasst am: 15.05.2006 10:08 |
|
|
Wertpapiere werden als Besonderheit am Todestag selbst abgerechnet.
Die anderen Dinge zum Tag vor dem Todestag.
Ich habs auch falsch.
Sehr ärgerlich, zumal ganau sowas in unserer Zwischenprüfung auch schon vorkam.
Man sollte meinen, wir lernen aus unseren Fehlern...... |
|
|
|
Verfasst am: 15.05.2006 12:50 |
|
|
Also müsste doch dann 54539 € bei 3b.) richtig sein !!!???Nicht 55.009 € !?Da wir ja dann mit den Kursen vom 03.05 rechnen müssen, oder??
Gruss |
|
|
|
Verfasst am: 15.05.2006 13:37 |
|
|
Bei Wertpapieren gilt:
- Stückzahl zu Beginn des Todestages (Ende Vortag)
- Kurs vom Todestag |
|
|
|
Verfasst am: 15.05.2006 21:17 |
|
|
na aber der 7uhr morgens gestorben...da wurde doch noch kein neuer kurs festgelegt...is doch schwachsinn;-( |
|
|
|
Verfasst am: 15.05.2006 21:42 |
|
|
@ herrmann:
also der Kurs vom 03.05 !!!! ???;-) Oder ??????????Hab ich jetzt irgendwie einen Blackout ?????? |
|
|
|
|
|
Verfasst am: 15.05.2006 22:31 - Geaendert am: 15.05.2006 22:36 |
|
|
und warum wurde dann bei der Zwischenprüfung beides gewertet?????
werden da jetzt Azubis bestraft die sich die Zwischenprüfung noch einmal angekuckt haben und sich das gemerkt haben? |
|
|
|
|
|
|
|
Verfasst am: 16.05.2006 18:14 |
|
|
In unserer Zwischenprüfung wurde beides als richtig anerkannt - das müsste dann hier doch genauso sein, oder?
Aus dem von Hermann angeführten Link habe ich mal folgenden Gesetzestext kopiert:
"(1) Wertpapiere und Schuldbuchforderungen, die am Stichtag an einer deutschen Börse zum amtlichen Handel zugelassen sind, werden mit dem niedrigsten am Stichtag für sie im amtlichen Handel notierten Kurs angesetzt. Liegt am Stichtag eine Notierung nicht vor, so ist der letzte innerhalb von 30 Tagen vor dem Stichtag im amtlichen Handel notierte Kurs maßgebend. Entsprechend sind die Wertpapiere zu bewerten, die zum geregelten Markt zugelassen oder in den Freiverkehr einbezogen sind."
--> Da steht zum NIEDRIGSTEN für sie am Stichtag notierten Kurs. In der Aufgabe steht aber "Kurse je Wertpapier zum Buchungsschluss in EUR/Stück bzw. in %". Damit wäre ja quasi die Aufgabe nicht lösbar.
Eure Meinung??? |
|
|
|
Verfasst am: 16.05.2006 18:25 |
|
|
Die Prüfungen müssen doch besprochen werden und da muss doch jemanden mal auffallen das diese Frage in der Zwischeprüfung schon sehr viele Fragen aufgeworfen hat.
Jede Prüfung die nicht von der IHk kommt ist eine gute Prüfung! |
|
|
|
Verfasst am: 16.05.2006 20:32 |
|
|
Die Zwischenprüfung wird von der AKA Nürnberg, die Abschlussprüfung von der ZPA Köln erstellt. |
|
|
|