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Verfasst am: 17.05.2006 09:50 |
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hallo zusammen,
ich möchte die einkünfte aus nicht selbstständiger arbeit ausrechnen....
Arbeitslohn als Tankwart 3000 EUR
Pension ( Versorungsbezüge) 16900 EUR
beides sind einkünfte aus nicht selbstständiger arbeit. kann ich denn hier auch den pauschbetrag in höhe von 920 EUR ( für den arbeitslohn als tankwart) und den pauschbetrag in höhe von 102 EUR ( für die pensionen abziehen) ???? |
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