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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

BBL (programmiert) - Aufgaben + Lösungen
 
rheumak
Rang: IPO

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Verfasst am: 18.05.2006 13:45
Programmierte Aufgaben Bankwirtschaft

1. Aufgabe (6 Punkte)

Antje Klein wurde vom Amtsgericht lt. Beschluss vom 02. Mai 2006 als nicht befreite Betreuerin für die Vermögensangelegenheiten von Heiner Schrader bestellt. Ein Einwilligungsvorbehalt besteht nicht. Sie hat mit Ihnen als Kundenberater der Kreditbank AG für heute einen Termin vereinbart, um sich über die Anlage von Herrn Schraders Geldvermögen beraten zu lassen.



Welche der folgenden Auskünfte geben Sie ihr in diesem Zusammenhang?



1. „Sie können das Geldvermögen von Herrn Schrader in Öffentlichen Pfandbriefen und Hypothekenpfandbriefen anlegen."

2. „Finanzierungsschätze sind für die Anlage dieses Geldvermögens nicht zulässig, da Sie bei Bedarf nicht vor Fälligkeit darüber verfügen können."

3. „Ein Teil des Geldvermögens ist ausnahmslos auf ein Girokonto einzuzahlen, damit es als sog. „Verfügungsgeld" jederzeit zur Bestreitung von Ausgaben für den Betreuten herangezogen werden kann."

4. „Sie können einen Teil dieses Geldvermögens auch in Investmentzertifikaten anlegen, da auf Grund der Risikostreuung die Substanzerhaltung gewährleistet ist."

5. „Da Herr Schrader mit der Betreuung beschränkt geschäftsfähig geworden ist, kann er selbst über sein Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungs­frist nicht mehr verfügen."

6. „Bei Anlage von Teilen des Vermögens in einem Depot vorr Herrn Schrader benötigen Sie für Verfügungen eine Genehmigung des zuständigen Vormundschaftsgerichts (Familiengerichts)."



Die Aufgaben 2 und 3 beziehen sich auf die folgende Ausgangssituation:

Sie sind Kundenberater der Kreditbank AG und, zuständig für die Abwicklung von Nachlasskonten. Rosemarie Meyer kommt am 8. Mai 2006 (Montag) zu Ihnen und informiert Sie, dass ihr Ehemann Dieter Meyer verstorben ist.

Aus der Sterbeurkunde, die sie vorlegt, ersehen Sie, dass Herr Meyer am 3. Mai 2006 um 07:00 Uhr verstorben ist. Er hinterlässt neben seiner Frau einen volljährigen Sohn. Ein Testament oder Erbvertrag liegen nicht vor. Daraufhin nehmen Sie eine Kundenabfrage vor und erhalten folgende Angaben:



Gesamtengagement Dieter Meyer,

Schillerstraße 7, 34117 Kassel
Kontostände in EUR zum Buchungsschluss

02 05.2006
03.05.2006
05.05.2006
08.05.2006

Girokonto Dieter Meyer

Dispositionskredit: 5.000,00 EUR

Vollmacht über den Tod hinaus:

Rosemarie Meyer

Maestro-Karte ausgehändigt:
I. 3.598,19
H 2.100,85
H 1.860,32
H 1.760,18



an Dieter Meyer



an Rosemarie Meyer



Sparkonto Eheleute Dieter und

Rosemarie Meyer

(Einzelverfügungsberechtigung)
14.643,45
14.643,45
14.643,45
14.643,45




Anerkennung der AGB: ja



Für das Kalenderjahr 2006 erteilter Freistellungsauftrag: 2.842,00 EUR



Kurse je Wertpapier zum Buchungsschluss in EUR/Stück bzw. in %


02.05.2006
03.05.2006
05.05.2006
08.05.2006

Depotkonto Dieter Meyer





Vollmacht über den Tod hinaus:





Rosemarie Meyer





• 110 Stück Dt. Post AG
17,14
17,56
17,78
17,84

• 200 Stück Dt. Telekom
16,12
16,29
16,62
16,91

• 50.000,00 EUR NW 3,875 %
99,80
99,50
99,10
98,70

Inhaberschuldverschreibung





Landesbank Hessen-Thüringen





(09)








2. Aufgabe (4 Punkte)

Frau Meyer möchte von Ihnen wissen, wie sie über die Konten verfügen kann.



Welche der folgenden Aussagen zur Verfügung über die Konten ist richtig?



1. “Da Sie mit Ihrem Ehegatten im gesetzlichen Güterstand zusammengelebt haben, können Sie über alle Konten verfügen; zur Umschreibung sämt­licher Konten auf Ihren Namen genügt die bereits vorgelegte Sterbeurkunde."

2. „Da offenbar keine letztwillige Verfügung des Verstorbenen vorliegt, tritt in diesem Falle die gesetzliche Erbfolge ein, d. h. Sie bilden mit Ihrem Sohn eine Erbengemeinschaft und können deshalb nur gemeinsam über sämtliche Nachlasskonten verfügen."

3. „Da Sie und Ihr Sohn gemäß der gesetzlichen Erbfolge je zur Hälfte erbberechtigt sind, kann jeder von.Ihnen allein über die Hälfte des jeweiligen Kontoguthabens verfügen."

4. „Über das Giro- und das Depotkonto können Sie wie bisher verfügen, wenn Ihr Sohn die seinerzeit vom Ehemann erteilte Vollmacht nicht widerruft."

5. „Für Verfügungen über das Spar- und Girokonto genügt die Vorlage der Sterbeurkunde. Für Verfügungen über das Depot benötigen wir die Vorla­ge des vom Nachlassgericht ausgestellten Erbscheins."



3. Aufgabe (7 Punkte)

Nach dem Gespräch mit Frau Meyer fertigen Sie die Meldung an die zuständige Erbschaftsteuerstelle gemäß Erbschaftsteuergesetz aus.



a) Ermitteln Sie die Summe in EUR, die sich durch Ihre Eintragungen in der Spalte 2 der Abbildung A ergibt (Ergebnis auf volle Euro abrunden).



Abbildung A

2. Guthaben und andere Forderungen

Konto-Nr.
Nennbetrag

ohne Zinsen
Aufgelaufene Zinsen
Hat der Kontoinhaber mit dem Kreditinstitut vereinbart, dass die Guthaben oder eines derselben

mit seinem Tod auf eine bestimmte Person übergehen?

Wenn ja: Name und genaue Anschrift dieser Person

1
2
3
4



















b) Ermitteln Sie die Summe in EUR, die sich durch Ihre Eintragungen in der Spalte 3 der Abbildung B ergibt (Ergebnis auf volle Euro abrunden).



Abbildung B

3. Wertpapiere, Anteile, Genussscheine und dergleichen

Bezeichnung der Wertpapiere usw.

Wertpapierkenn-Nr.
Nennbetrag ,
Kurswert bzw. Rück-

nahmepreis
Stückzinsen
Bemerkungen

1
2
3
4j























c) Bis zu welchem Kalendertag (TT.MM.J.J.J.J) müssen Sie die Erbschaftsteuermeldung an das zuständige Finanzamt weitergeleitet haben?



4. Aufgabe (6 Punkte)

Sie sind Kundenberater der Kreditbank AG. Ihr Kunde Klaus Habermalz reicht Ihnen einen auf eine andere Bank gezogenen Scheck ein, auf dem handschriftlich der Vermerk „Nur zur Verrechnung" angebracht ist. Herr Habermalz möchte von Ihnen wissen, welche Bedeutung dieser Vermerk hat.



Welche der folgenden Auskünfte geben Sie ihm in diesem Zusammenhang?



1. „Der Verrechnungsvermerk ist Voraussetzung, um gegen den Aussteller im Falle einer Nichteinlösung einen Urkundenprozess eröffnen zu kön­nen."

2. „Aufgrund des Vermerks darf die bezogene Bank den Scheck nicht bar auszahlen."

3. „Ohne den Vermerk könnte die bezogene Bank die Einlösung verweigern, da laut Scheckabkommen Schecks diese Angabe tragen müssen."

4. „Durch den Vermerk wird sichergestellt, dass bei Weitergabe des Schecks durch den Schecknehmer auf der Rückseite ein Indossament ange­bracht wird."

5. „Aufgrund dieses Vermerks erkennt die Inkassostelle, dass der Scheckeinreicher Inhaber eines laufenden Kontos ist."

6. „Durch diesen Vermerk soll die Rückverfolgung einer unberechtigten Einreichung erleichtert werden."



Die Aufgaben 5 und 6 beziehen sich auf die folgende Ausgangssituation:

Michael Schröder finanziert einen neuen Pkw bei der Kreditbank AG. Herr Schröder ist kaufmännischer Angestellter bei der Meditec GmbH. Sein Arbeitgeber hat die Abtretung von Gehaltsforderungen nicht ausgeschlossen.



5. Aufgabe (4 Punkte)

Als Sicherheit wird eine Gehaltsabtretung vereinbart.



Welche der folgenden Aussagen zu einer Lohn- und Gehaltsabtretung ist richtig?



1. Durch die Sicherungsabtretung findet ein Eigentümerwechsel statt. Die Kreditbank AG wird dabei neuer Eigentümer und Michael Schröder wird Besitzer der Gehaltsforderung.

2. Wird das Darlehen fällig gestellt und die Abtretung in Anspruch genommen, hat die Kreditbank AG einen monatlichen Mindestanspruch in Höhe der Pfändungsfreigrenze nach ZPO, bis das Darlehen getilgt ist.

3. Die Gehaltsabtretung wird erst rechtswirksam durch Anzeige an den Arbeitgeber und dessen Bestätigung.

4. Wird die Gehaltsabtretung dem Arbeitgeber angezeigt, ist die Meditec GmbH verpflichtet, die Kreditbank zu informieren, sobald der Arbeitsver­trag gekündigt wird.

5. Tritt Herr Schröder sein Gehalt noch ein weiteres Mal an einen anderen Gläubiger ab, so behält die Kreditbank AG ihre Rechte an der Forderung.



6. Aufgabe (4 Punkte)

Vor Abschluss des Darlehensvertrags am Dienstag, 09.05.2006, unterschreibt Herr Schröder eine Belehrung über sein Widerrufsrecht.



Bis zu welchem Datum (TT.MM.JJJJ) kann er spätestens den Darlehensvertrag widerrufen?



Die Aufgaben 7 und 8 beziehen sich auf die folgende Ausgangssituation:

Horst Germer verbürgt sich gegenüber der Kreditbank AG für ein Darlehen seines Sohnes Sebastian. Es handelt sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft, die auf fünf Jahre befristet ist.



7. Aufgabe (6 Punkte)

Herr Germer bittet Sie um nähere Auskünfte zu seiner Bürgschaft.



Welche der folgenden Auskünfte geben Sie ihm in diesem Zusammenhang?



1. „Als Bürge können wir Sie bei Fälligkeit unserer Forderung unmittelbar in Anspruch nehmen."

2. „Als Bürge sind Sie Mitschuldner des Darlehensvertrags und können jederzeit zur Zahlung der Darlehensraten von uns aufgefordert werden."

3. „Sie können von uns erst in Anspruch genommen werden, sobald Ihr Sohn mit zwei Darlehensraten in Zahlungsverzug ist und wir ihn erfolglos gemahnt haben."

4. „Sobald Sie als Bürge unsere Forderungen aus dem Darlehen vollständig getilgt haben, geht unsere Forderung gegen Ihren Sohn auf Sie über."

5. „Als Bürge haben Sie das Recht, die Zahlung zu verweigern, solange wir nicht erfolglos die Zwanhsvollstreckung in das Vermögen Ihres Sohnes versucht haben."

6. „Wir können Sie als Bürge erst in Anspruch nehmen, wenn wir Ihnen durch Kündigung des Darlehensvertrags nachweisen, dass ein Forderungs­ausfall entstanden ist."



8. Aufgabe (6 Punkte)

Horst Germer möchte von Ihnen wissen, in welchen Fällen die Bürgschaftsverpflichtung endet.



Welche der folgenden Auskünfte zur Beendigung der Bürgschaftsverpflichtung sind richtig?



„Die Bürgschaftsverpflichtung endet, wenn ...

1. Sie als Bürge sterben."

2. Ihr Sohn als Darlehensnehmer verstirbt."

3. Ihr Sohn das Darlehen vollständig zurückgezahlt hat."

4. das Darlehen nachträglich durch weitere Sicherheiten abgesichert wird."

5. Sie arbeitslos werden und Sie ein Viertel des Bürgschaftsbetrags in fünf Jahren durch Ihr zukünftiges Einkommen nicht zurückzahlen können."

6. eine vereinbarte Befristung abläuft."



Die Aufgaben 9 und 10 beziehen sich auf die folgende Ausgangssituation:

Der Dachdeckermeister Georg Holzmann, Kunde der Kreditbank AG, möchte zur Betriebserweiterung ein Grundstück erwerben. Er teilt Ihnen mit, dass ihm vom Verkäufer ein erheblicher Preisnachlass in Aussicht gestellt wurde.



Im Grundbuch zu diesem Grundstück befindet sich die folgende Eintragung zugunsten des benachbarten Grundstücks: „Der jeweilige Eigentümer ist verpflichtet, sämtliche vom Gewerbebetrieb des Grundstücks Band 74 Blatt 512 ausgehenden Einwirkungen zu dulden."



9. Aufgabe (4 Punkte)

Um welches der folgenden Rechte handelt es sich bei dieser Eintragung?



1. Grunddienstbarkeit

2. Beschränkt persönliche Dienstbarkeit

3. Reallast

4. Nießbrauch

5. Erbbaurecht



10. Aufgabe (4 Punkte)

Sie weisen Herrn Holzmann auf mögliche Konsequenzen aus der Grundbucheintragung für das zu erwerbende Grundstück hin.



Welche der folgenden Aussagen ist in diesem Zusammenhang richtig?



„Diese Eintragung im Grundbuch beeinträchtigt den Verkehrswert des Grundstücks ...



1. , weil Sie nach dem Kauf verpflichtet sind, den eingesparten Betrag zur Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen zu verwenden."

2. , denn erst mit der Zahlung des eingesparten Betrags an den Verkäufer erwerben Sie das Recht, die Löschung der Eintragung im Grundbuch zu verlangen."

3. erheblich, weil der Verkäufer mit dem Preisnachlass ein Dauernutzungsrecht erwirbt."

4. solange ein Gewerbe auf dem Nachbargrundstück betrieben wird. Erst mit der Aufgabe dieses Gewerbes auf dem Nachbargrundstück wird die Eintragung automatisch gelöscht."

5. , denn solange die Eintragung besteht, muss der jeweilige Eigentümer Beeinträchtigungen aus dem Gewerbe hinnehmen."



Die Aufgaben 11 und 12 beziehen sich auf die folgende Ausgangssituation:

Die Almato GmbH kauft einen neuen Lastkraftwagen (Lkw), der von der Kreditbank AG finanziert werden soll.



11. Aufgabe (6 Punkte)

Im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung der Almato GmbH erstellen Sie eine Bilanzanalyse. Die von Ihnen ermittelte Gesamtkapitalrentabilität beträgt 21,2 %.



Welche der folgenden Aussagen hinsichtlich dieser Gesamtkapitalrentabilität sind richtig?



1. Die Gesamtkapitalrentabilität von 21,2 % ist positiv einzuschätzen, weil sie deutlich über dem Zinssatz für Fremdkapital liegt.

2. Diese hohe Gesamtkapitalrentabilität weist auf eine ungünstige Finanzierungsstruktur hin.

3. Die Almato GmbH erwirtschaftet 21,20 EUR Ertrag aus 100,00 EUR Umsatz.

4. Diese hohe Gesamtkapitalrentabilität weist darauf hin, dass Fremdfinanzierungen für die Almato GmbH sinnvoll sind.

5. Der Verschuldungsgrad der Almato GmbH liegt bei 21,2 %.

6. Das langfristige Anlagevermögen der Almato GmbH ist mit 21,2 % Stammkapital (Eigenkapital) unterlegt.



12. Aufgabe (4 Punkte)

Zur Absicherung des Darlehens wird der Lkw sicherungsübereignet.



Welche der folgenden Bedeutungen hat in diesem Zusammenhang der Fahrzeugbrief des Lkw?



1. Durch die Übernahme von Daten des Lkw aus dem Fahrzeugbrief in den Sicherungsübereignungsvertrag kann das Sicherungsgut eindeutig bestimmt werden.

2. Da der Fahrzeugbrief die Daten des Fahrzeughalters wie Firma und Anschrift enthält, dient er als Beweisurkunde, wer Eigentümer des Lkw ist.

3. Die Kreditbank AG kann ohne Übergabe des Fahrzeugbriefs nicht Eigentümer des Lkw werden.

4. Die Hereinnahme des Fahrzeugbriefs stellt für die Kreditbank AG keine Absicherung dar, denn die Almato GmbH kann den Lkw auch ohne Fahr­zeugbrief jederzeit an einen gutgläubigen Dritten weiterverkaufen.

5. Da der Fahrzeugführer den Fahrzeugbrief ständig mit sich führen muss, wenn er mit dem Lkw unterwegs ist, kann die Kreditbank AG nur eine beglaubigte Kopie des Fahrzeugbriefs zu den Kreditunterlagen nehmen.



Die Aufgaben 13 bis 16 beziehen sich auf die folgende Ausgangssituation:

Elfriede Trätmar, ledig, hat bei der Kreditbank AG ein Wertpapierdepot und ein Erträgniskonto. Das Depotkonto weist zu Beginn des Jahres 2006 folgende Bestände aus:



Währung
Nennbetrag/Stück
Wertpapierbezeichnung
Zinstermine

EUR
15.000,00
4,5 % Landesbank HESSEN-THUERINGEN
01.02. gzj.



Inhaberschuldverschreibung R 45 v. 2001 (06)




Fällig am 01.02.2006



500
BASF AG-AKTIEN ohne Nennwert



230
MUENCHENER RÜCKVERSICHERUNG AG




VINK. NAMENSAKTIEN ohne Nennwert





Frau Trätmar hat der Kreditbank AG für das Jahr 2006 einen Freistellungsauftrag in maximaler Höhe erteilt. Weitere Erträge sind in diesem Jahr bisher nicht angefallen.



Termine der Jahreshauptversammlung:

— BASF AG am 10. Mai 2006

— Münchener Rückversicherung AG am 14. Juni 2006



13. Aufgabe (9 Punkte)

Zu Beginn des Jahres haben Sie Frau Trätmar darauf hingewiesen, dass zum 1. Februar 2006 die in ihrem Depot befindlichen Inhaberschuldverschrei­bungen der Landesbank Hessen-Thüringen fällig werden und die Einlösung gebührenfrei zugunsten ihres Erträgniskontos erfolgt.



a) Ermitteln Sie den gesamten Gutschriftsbetrag zum 01.02.2006.



Frau Trätmar erteilte Ihnen den Auftrag, aus dem Gutschriftsbetrag nominal 15.000,00 EUR sofort wieder in die folgende Inhaberschuldverschrei­bung anzulegen:

— 3,5 % KfW-Inhaberschuldverschreibung von 2004 (09)

— Zinstermin: 20.02.



Mit Handelstag 01.02.2006 (Mittwoch) erfolgt der Kauf zum Kurs von 98 %.



b) Ermitteln Sie

ba) die Stückzinstage für die Kaufabrechnung der KfW-Anleihe.

bb) den ausmachenden Betrag der Kaufabrechnung.



14. Aufgabe (4 Punkte)

Anfang Mai liest Frau Trätmar in der Tagespresse, dass die BASF AG eine Dividende von 1,13 EUR/Stück zahlt. Sie möchte von Ihnen wissen, welcher Betrag ihr in diesem Zusammenhang auf ihrem Erträgniskonto gutgeschrieben wird.



Ermitteln Sie den Gutschriftsbetrag.



15. Aufgabe (4 Punkte)

Die Kreditbank AG hat Frau Trätmar über die Kapitalerhöhung der Münchener Rückversicherung AG (Abbildung 1) informiert. Am 8. Mai 2006 kommt Frau Trätmar in die Kreditbank AG und will von Ihnen wissen, wie sich diese Kapitalerhöhung auf ihren bisherigen Depotbestand auswirkt.



Abbildung 1




Münchener Rückversicherung AG, München

Aufforderung zur Entgegennahme von Berichtigungsaktien (Auszug)

ISIN DE0008430028



Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat beschlossen, das Grundkapital aus Gesellschaftsmitteln um 5.582 Mio. EUR auf 61.402 Mio. EUR durch Umwandlung eines Teilbetrages der in der Bilanz zum 31. Dez. des Vorjahres ausgewiesenen Rücklagen in Grundkapital gern. §§ 207 ff AktG zu erhöhen.

Die neuen vinkulierten Namensaktien ohne Nennwert sind ab 01. Januar des Jahres 2006 dividendenberechtigt.

Wir bitten unsere Aktionäre, zur Entgegennahme der Berichtigungsaktien den als Berechtigungsnachweis dienenden Gewinnanteilschein Nummer 47 ihrer alten Aktien vom 12. Dezember an bei einem der nachstehend genannten Kreditinstitute einzureichen. ...




Ermitteln Sie die Anzahl der Aktien, die Frau Trätmar aus dieser Kapitalerhöhung erhält.



16. Aufgabe (6 Punkte)

Frau Trätmar legt Ihnen die auszugsweise abgebildete Anzeige (Abbildung 2) vor, in der eine Anleihe mit sehr hoher Verzinsung angeboten wird und bittet Sie um Informationen über diese Anlageform.



Welche der folgenden Auskünfte geben Sie ihr in diesem Zusammenhang?



1. „Die Zinsen i. H. v. 13,5 % p. a. werden Ihnen in jedem Fall gezahlt, unterliegen jedoch nicht der Zinsabschlagsteuer und dem Solidaritätszu­schlag, wenn Sie die Anleihe länger als 12 Monate in Ihrem Depot verwahren."

2. „Bei Fälligkeit der Anleihe können Sie wählen, ob die Rückzahlung in Geld oder in Aktien erfolgen soll."

3. „Wenn Sie sich erstmals für eine solche Anlageform entscheiden, ist ein umfassendes Beratungsgespräch zu führen und auf einem speziellen Beratungsbogen zu dokumentieren."

4. „Da Sie mit einer solchen Anleihe gleichsam einen „Call" erwerben, erhalten Sie die Differenz zwischen dem Anleihezins und dem üblichen Kapitalmarktzins als Optionsprämie."

5. „Als Gläubiger dieser Anleihe befinden Sie sich in einer „Long Position" und können deshalb selbst entscheiden, wann Sie das Optionsrecht zum Bezug der Aktien ausüben wollen."

6. „Sie gehen ein hohes Risiko ein, da bei fallendem Kurs des Basiswertes die Rendite der Anlage negativ werden kann."



Abbildung 2

Eine Auswahl unserer aktuellen Finanzprodukte



Oppenheim Aktienanleihen



13,50 % Aktienanleihe auf Nokia
Verkaufskurs: 99,50 % - ISIN DE0006175384

Bei Fälligkeit am 30. September 2007 wird die Anleihe zum Nominal­betrag zurückgezahlt; notiert die Aktie der Nokia Corp. am 24. September 2007 jedoch unter 16,95 Euro, so ist die Emittentin berechtigt; stattdessen 295 Stammaktien der Nokia Corp. je 5.000 Euro Nominalbetrag zu liefern.

Zinslaufbeginn: 15. Mai 2006. Mindestanlagebetrag: 5.000,00 EUR



17. Aufgabe (6 Punkte)

Herr Lorenz ist Kunde der Kreditbank AG und möchte Bundesanleihen erwerben.



Mit welchen der folgenden Aussagen beraten Sie Herrn Lorenz über Bundesanleihen richtig?



1. „Bundesanleihen sind in Globalurkunden verbrieft."

2. „Bundesanleihen können nicht in Girosammelverwahrung genommen werden."

3. „Bei der Bundeswertpapierverwaltung können Sie die Bundesanleihen kostenlos verwahren lassen."

4. „Sie haben die Möglichkeit, sich die Bundesanleihen effektiv ausliefern zu lassen."

5. „Wenn Sie die Bundesanleihen in Ihrem Depot bei der Kreditbank AG verwahren, so erwerben Sie ein Miteigentum an der gebildeten Sammel­schuldbuchforderung."

6. „Voraussetzung für den Erwerb von Bundesanleihen ist, dass Sie ein Depotkonto bei der Clearstream Banking AG eröffnen."



Die Aufgaben 18 und 19 beziehen sich auf die folgende Ausgangssituation:

Sie sind Kundenberater der Kreditbank AG. Ihr Kunde Horst Ahrens will die zweiwöchige Miete für ein Ferienhaus in Lugano in der Schweiz bezahlen. Auf Grund seines Auftrags veranlassen Sie die Ausstellung des folgenden Schecks.








18. Aufgabe (6 Punkte)

Damit Herr Ahrens disponieren kann, möchte er von Ihnen wissen, mit welchem Euro-Betrag sein Kontokorrentkonto bei den folgenden Kursen belastet wird:



Kurse für 1 EUR

Währung
Sichtkurs
Devisengeldkurs
Devisenbriefkurs
Sortenverkauf
Sortenankauf

CHF
1,5529
1,5469
1,5509
1,5137
1,5787




a) Nennen Sie den Kurs, zu dem der Auftrag agerechnet wird.



b) Ermitteln Sie den Belastungsbetrag in EUR. Berücksichtigen Sie eine Provision von 0,125 % bei einer Mindestprovision von 5,00 EUR (Ergebnis auf zwei Stellen nach dem Komma runden).



19. Aufgabe (4 Punkte)

An wen ist der Scheck zu senden?



1. Herrn Horst Ahrens

2. Herrn Alberto Regazzoni, CH 6900 Lugano

3. die CBG Banca Privata Lugano SA

4. die Credit Suisse

5. die Kreditbank AG





Lösungen:

Aufgabe
Lösung

1.
1 und 6

2.
4

3.
a) 18.241

b) 55.009

c) 08.06.2006



4.
2 und 6

5.
5

6.
23.05.2006

7.
1 und 4

8.
3 und 6

9.
1

10.
5

11.
1 und 4

12.
1

13.
a) 15.675, 00

ba) 348

bb) 15.200,55

Algo:

bb = 14.700 + 1,4383561 x ba



14.
565,00

15.
23

16.
3 und 6

17.
3 und 5

18.
a) 1,5469

b) 1.220,33

Algo:

b = 1880,00 : a + 5



19.
3
Anaid
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 18.05.2006 14:50
is ja schön, dass du das reingestellt hast...da bedanke ich mich...

sag mal..sind das verbindliche lösungen?
rheumak
Rang: IPO

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Verfasst am: 18.05.2006 17:03
sind von grundmann-norderstedt.de

sidn auf jeden fall richtig
tobo
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 18.05.2006 21:23
Deine Lösung ist leider nicht ganz richtig ! Bei Aufgabe 3 b.) ist nicht 55.009 € richtig, sondern 54.939 €, da nicht mit den Kursen vom 02.05 gerechnet werden durfte sondern mit denen vom 03.05 !! Dies ist in der Musterlösung der IHK falsch, wurde soweit auch schon berichtigt. Das Thema wurde auch schon hier und bei grundmann-norderstedt besprochen !!!!
rheumak
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.05.2006 09:05
als richtig wird auch 2.5. gewertet!
Waage1984
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.05.2006 11:12
Super..danke schön!
Waage1984
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.05.2006 11:12
ey danke....
 

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