Abschlusszeugnis / Abgangszeugnis |
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Verfasst am: 23.05.2006 12:40 |
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hab da mal ne frage .. einer aus meinem lehrjahr hat den abschluss in der berufsschule nicht geschafft und bekommt deswegen nur ein abgangszeugnis ....
kann man dann die prüfung trotzdem noch machen???
oder wie ist das ??
is das scheiß egal? |
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Verfasst am: 23.05.2006 13:47 - Geaendert am: 23.05.2006 13:48 |
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Das regelt das Berufsbildungsgesetz in § 43. Der Prüfling muss die Ausbildungszeit zurückgelegt und an der Zwischenprüfung teilgenommen haben. Das Berufsschulzeugnis ist für die Teilnahme an der Abschlussprüfung unerheblich. |
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Verfasst am: 23.05.2006 15:18 |
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das stimmt was mein Vorredner geschrieben hat...
Hatte das selbe Problem, hatte von der Berufsschule selbst nur ein Abgangszeugnis, wg. nicht erscheinen am Unterricht...
Und durfte trotzdem an der Abschlussprüfung teilnehmen und habe sie sogar bestanden... |
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Verfasst am: 24.05.2006 18:27 |
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ja aber welchen Nachteilö hat man denn mit so einem zeugniss? da muss doch irgendein Unterschied sein!! |
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Verfasst am: 24.05.2006 18:55 - Geaendert am: 24.05.2006 18:59 |
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Wie wird ein Personalchef eine Bewerbung behandeln, bei der kein Abschlusszeugnis der Berufsschule, sondern nur ein Jahres- bzw. Abgangszeugnis beiliegt?
Das Abschlusszeugnis der Berufsschule schließt die Berechtigungen des Hauptschulabschlusses nach den Bestimmungen der Länder ein.
Das Abschlusszeugnis der Berufsschule schließt die Berechtigungen des Mittleren Schulabschlusses gemäß den Bestimmungen der Länder ein, wenn
- die Berufsschule mit einem Unterrichtsangebot entsprechend der "Rahmenvereinbarung über die Berufsschule" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.03.1991) erfolgreich besucht und im Abschlusszeugnis ein Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 erreicht wurde,
- der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz/Handwerksordnung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren und
- ausreichende Fremdsprachenkenntnisse entsprechend einem fünfjährigen Fremdsprachenunterricht nachgewiesen werden |
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Verfasst am: 31.05.2006 11:57 |
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Was bekommt man denn fü ein Zeugnis wenn man zwei fünfen hat??? |
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Verfasst am: 31.05.2006 12:08 |
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Das ist ja intressant.... Dachte auch, dass das Berufsschulzeugnis überhaupt nix dartsellt am Ende und das man das dann auch in ner Bewerbung nicht beifügt...
Wusste nicht, dass es ja dann schon ein wichtiger Punkt ist dieses Zeugnis so gut wie möglich aussehen zu lassen, weil andere Perosnalabteilungen das intressiert... Dachte, die wollen dann nur das Zeugnis vom Betrieb und eben die Ergebnisse der AP!
Da habe ich aber Glück, dass mein Zeugnis den Schnitt hat, welches es hat.... |
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Verfasst am: 31.05.2006 12:20 |
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Welchen Schnitt hat es denn Herr Podolski? ;-) |
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Verfasst am: 31.05.2006 15:04 |
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In welchem Bereich sollte eurer Meinung nach der Schnitt ungefähr liegen um ihn als gut anzusehen.?? Samstagsarbeit rockt !!! |
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Verfasst am: 31.05.2006 15:48 |
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Mein Berufsschulzeugniss hat keinen interessiert. Kann natürlich sein, dass wenn du dich nach der Ausbildung woanders bewirbst darauf Wert gelegt wird. |
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Verfasst am: 31.05.2006 16:09 |
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Ich würde sagen unter 2,0 ist gut!
Ich fand Berufsschule jetzt nicht sooo schwierig und ich denk ne 1-2 kann man da fast überall haben...:-))) |
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Verfasst am: 31.05.2006 18:05 - Geaendert am: 31.05.2006 18:34 |
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@Tuktuk
ich persönlich finde die Berufsschule jetzt nicht so einfach, dass man locker überall eine 1 oder 2 schaffen kann.... |
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Verfasst am: 31.05.2006 18:30 |
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Ich würde es etwas einschränknen und (ohne nun arrogant erscheinen zu wollen) sagen, dass jeder, der das Gymnasium vernünftig abgeschlossen hat, eine 2,0, oder besser schaffen sollte. |
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