Ein Begebungskonsortium veräussert die Wertpapiere entweder im eigenen Namen für fremde Rechnung (Kommissinsweise übernahme) oder im fremden Namen für fremde Rechnung (Übernahme zur Verkaufsvermittlung).
Das Absatzrisiko verbleibt beim Emittenten.
Beim Übernahmekonsortium übernimmt das Konsortium die Wertpapiere ganz oder teilweise in den eigenen Bestand. Somit hat der Emittent in diesem Fall kein Absatzrisiko mehr.
Emmissionskonsortien werden gebildet wenn man Aktien auf den Markt bringen möchte, den Rest hat der Vorredner eigentlich gut dargestellt. Die Frage der Ausgestaltung der Emmission richtet sich dann eigentlich größtenteils nach Risikofragen.
Das Konsortium übernimmt für dich nur den Verkauf bzw. kauft dir die Aktien direkt ab. Wenn sie dir die Aktien direkt abnimmt, hast du kein Risiko mehr.
Es geht -wie eigentlich immer bei Banken- darum das Risiko für die Bank gering zu halten!
Denn das Konsortium garantiert die Abnahme einer bestimmten Anzahl von Aktien.
Sollte sie diese nicht zum festgelegten Preis loswerden, dann würde sie Probleme bekommen.
Von daher teilen sich die Banken im Konsortium das Risiko auf.