Ergebniss-Frage |
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Verfasst am: 13.06.2006 12:21 |
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Ich habe in WIso und in Bankbetriebslehre über 60 Prozent, nur in Rechnungswesen habe ich 47 %
was hat das für Folgen? |
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Verfasst am: 13.06.2006 12:23 |
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das du eine schlechte prüfung abgelegt hast! du wirst keinen job bekommen von ALG II leben müssen und dein familie wird dich verstoßen...dein leben wird keinen sinn haben. niemand wir dich respektieren. du wirst zum biodensatz unserer gesellschaft gehören.
oder du sagst, du hattest einen blackout und nichts wird passieren...Samstagsarbeit rockt !!! |
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Verfasst am: 13.06.2006 12:24 |
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solange du in den beiden anderen Prüfungen über 50 bist fehlt dir nix!!!
du hast halt eine fünf aber du hast bestanden und musst auch nicht in die Ergänzungsprüfung!!!
LG |
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Verfasst am: 13.06.2006 12:26 |
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bist du dir sicher?weil mein arbeitgeber meinte,ich müsste eine ergänzungsprüfung ablegen?! |
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Verfasst am: 13.06.2006 12:28 |
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hi!
du musst ganz sicher keine ergänzungsprüfung machen....musst aber mündlich auch über 50% haben!:-)
lg |
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Verfasst am: 13.06.2006 12:32 |
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wieso sagt mein arbeitgeber dann sowas? |
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Verfasst am: 13.06.2006 12:34 |
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vielleicht weil er keine ahnung hat, vllt. wollte er dir ja auch nur angst machen siehe thread streiche scherze und gerüchte*g* Samstagsarbeit rockt !!! |
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Verfasst am: 13.06.2006 12:34 |
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ich bin mir GANZ SICHER!! |
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Verfasst am: 13.06.2006 12:37 |
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das verstehe ich nicht, die haben mir gesagt dass ich am tag der mündlichen prüfung in rewe eine ergänzungsprüfung ablegen muss, genau habe ich in bankbetriebslehre 62,6 und in wiso 62 % |
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Verfasst am: 13.06.2006 12:50 |
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ich habe nun bei der ihk angerufen, also ich habe bestanden ohne ergänzungsprüfung sofern ich in der mündlichen prüfung über 50 % erreiche |
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Verfasst am: 13.06.2006 12:51 |
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Hallo,
du mußt definitiv nicht in die Ergänzungsprüfung!!!
Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Fächern mit „mangelhaft„ und in den übrigen Fächern mit mindestens „ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft" bewerteten Fächer die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Das Fach ist vom Prüfling zu bestimmen.
Bewertung
Die mündliche Ergänzungsprüfung kann mit 0-100 Punkten bewertet werden. Die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung sind im Verhältnis zwei zu eins zu gewichten.
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=6362&forumid=6 |
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