Beschwerdebrief an die IHK |
|
|
Verfasst am: 19.12.2002 14:06 |
|
|
Hallöchen,
hab vor mit anderen Leuten eine Beschwerdebrief an die IHK zu schreiben über die Sauer.... bei der Prüfung.
Vorschläge werden gern angenommen. |
|
|
|
Verfasst am: 19.12.2002 14:21 |
|
|
ich hab meine prüfung noch nicht gesehen, weißalso nicht genau, was ich warum falsch gemacht habe. hast du mal die briefe auf der site ier glesen, die von den sparkassenfutzis kamen?
das mit dem schema würde ich auf jeden fall nennen, ich denke das werden sie sich schon denken, dass deswegen was kommt...^^The^^manic^^Slaytanic^^ |
|
|
|
Verfasst am: 19.12.2002 14:24 |
|
|
Hab den Brief gelesen. Ich denke wenn jeder mal schreiben würde, dann müßten sich die Herren und Damen gedanken machen!!! |
|
|
|
Verfasst am: 19.12.2002 21:00 |
|
|
Worüber genau wollt Ihr Euch denn beschweren? Also soweit ich weiß ist die Aufgabe mit dem Schema gestrichen worden. |
|
|
|
Verfasst am: 19.12.2002 21:06 |
|
|
ich müsste mal wieder die prüfung sehen, damit ich was dazu sagen kann. so spontan fält mir nur noch ein, was im konventionellen teil dran war. die aufgaben fand ich zwar alle drei schei*e , aber das ist ne schlechte basis für ne beschwerde. ^^The^^manic^^Slaytanic^^ |
|
|
|
Verfasst am: 19.12.2002 23:08 |
|
|
@ Rotschopf
Die Idee mit dem Beschwerdebrief kommt ein bisschen spät. Auf die jetzigen Ergebnisse wird das keine Auswirkungen haben. Die ersten Ergebnisse wurden bereits versandt. Die Auswertung der Beschwerden und entsprechende Berücksichtigung in den Lösungen durch die ZPA sind damit abgeschlossen.
Insbesondere für die programmierten Aufgaben gilt:
"Die Kritik sollte innerhalb einer Woche nach der Prüfung eingehen, damit der zentrale Ausschuss genügend Gelegenheit hat, die Richtigkeit des Einwandes zu prüfen. Ist die Kritik berechtigt, gibt es folgende Verfahrensweisen für die zentrale Auswertung der programmierten Aufgaben: Es werden für die Aufgabe eine oder mehrere Alternative als auch richtig anerkannt; oder die Aufgabe wird neutralisiert, d.h. als immer richtig gewertet. In dem Fall der Neutralisierung erhälst du die volle Punktzahl für die Aufgabe, auch wenn du keine Lösung angekreuzt hast."
Beim konventionellen Teil ist zu beachten:
"Lösungen, die zum Thema der Aufgabe passen und richtig sind, können vom Prüfungsausschuss der örtlichen IHK ebenfalls anerkannt und entsprechend bewertet werden. Bei einer konventionellen Aufgabenstellung, die sich im Nachhinein als fehlerhalft erweist, wird an die Korrektoren eine bundesweite Auswertungsempfehlung gegeben."
Was deine eigenen Prüfungsergebnisse angeht kannst du immer noch Widerspruch bei der IHK einlegen.
Alles Wissenswerte steht in unseren FAQ:
http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?opid=2&fachgebietid=11&katid=53&artikelid=304 |
|
|
|
Verfasst am: 20.12.2002 08:22 |
|
|
das problem an der sache ist ja, das man weder aufgaben nach lösungen unmittelbar nach der prüfung einsehen kann. da fällt es schwer, gründe für eine beschwerde zu finden. eigentlich ein geschickter zug..... ^^The^^manic^^Slaytanic^^ |
|
|
|
Verfasst am: 20.12.2002 09:14 |
|
|
Danke für den Tip!!!
Werde mich aber denoch über die Zustände beschweren.
Vielleicht hilft dies den anderen Jahrgängen |
|
|
|