Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 70
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard
LeriTon

Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Stoffkatalog
 
Prisemuetchen
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 03.10.2006 16:09
Hallo!

Muss ich für die Prüfung GmbH & Co KG, BGB-Gesellschaft und eG können? Habe ich im Stoffkatalog nicht gefunden...

Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.10.2006 09:58
meinst du für die AP oder ZP? ach wieso stell ich dir diese frage eigentlich...

Kommt in beiden vor...!
Genossin
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.10.2006 10:05
In der AP kann ALLES dran kommen ...

das ist ja das schlimme -.-
sternchen17
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.10.2006 10:32
Ich denk auch das man die verschiedenen Firmierungen schon drauf haben sollte.
Meistens kommen schon solche Fragen wer z.B. alles haftet oder wer das Konto eröffnen darf.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.10.2006 18:28 - Geaendert am: 04.10.2006 18:29
Die Aussage
"In der AP kann ALLES dran kommen"
ist falsch.

Die Ersteller der Prüfungen müssen sich an den Stoffkatalog halten. Das prüft der Prüfungsausschuss ( ZPA).
Sonst könnten die Prüfungsersteller Aufgaben aus den Lerninhalten eines Industriekauffmanns oder von Steuerfachangstellten auch stellen.

Lehrer und Prüflinge können sich am Stoffplan orientieren,
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.10.2006 18:59
laut Stoffkatalog kommen die alle nicht dran, ausser die BGB Gesellschaft, welche ja garnicht mehr so heisst, sondern nun unter GBR bekannt ist. Bei der sollteste dich schon auskennen.

Klar , du solltest zu allen Grob was sagen können, aber explizit drankommen, kann nur die GBR
Prisemuetchen
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.10.2006 19:28
Wo steht denn bitte im Stoffkatalog was von GbR/BGB-Gesellschaft? Finde ich nicht.

Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 06.10.2006 09:38
das mit der bgb gesellschaft hab ich jetzt auch nicht gewusst.
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 06.10.2006 18:06
Es steht ja dort Partnergesellschaften und da die GBR in manchen Lernbüchern als solche ausgewiesen wird, kann sie durchaus drankommen.

Aber eigentlich ist das quatsch die GBR dazuzuzählen. Dies hatten wir in einem anderen Threat schonmal diskutiert. Aber man weiss halt nicht, ob die IHK sie dazurechnet.
Krissi85
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 07.10.2006 15:51
Woher bekommt man eigentlich solch einen Stoffkatalog für die Abschlussprüfung? Ich habe schon mal im Internet geguckt, aber nur den für die ZP gefunden.
LG Krissi
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.06.2008 22:23
Schau mal unter:
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=4911&forumid=5
 

Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse