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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung |
Moderator: TobiasH |
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Neuerungen 2006 |
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Verfasst am: 28.10.2006 14:01 |
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Hi Leute,
Wir hatten das letzte Mal im August Berufsschule und jetzt stell ich mit Erschrecken fest das schon wieder son paar Änderungen in der Gestzten aufgetreten sind.
Könnt ihr mich mal informieren was sich alles geändert hat, KEst, Grundkapital GmbH??? Was noch alles???
Danke GREETZ |
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Verfasst am: 28.10.2006 14:43 |
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Folgendes zum GmbH Stammkapital:
Deutsches Gesetz über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
GmbHG § 5 Stammkapital; Stammeinlage
vom 9. Juni 1998 / nach dem Stand des Gesetzes vom 25.10.2002
(1) Das Stammkapital der Gesellschaft muß mindestens fünfundzwanzigtausend Euro, die Stammeinlage jedes Gesellschafters muß mindestens hundert Euro betragen.
(2) Kein Gesellschafter kann bei Errichtung der Gesellschaft mehrere Stammeinlagen übernehmen.
(3) Der Betrag der Stammeinlage kann für die einzelnen Gesellschafter verschieden bestimmt werden. Er muß in Euro durch fünfzig teilbar sein. Der Gesamtbetrag der Stammeinlagen muß mit dem Stammkapital übereinstimmen.
(4) Sollen Sacheinlagen geleistet werden, so müssen der Gegenstand der Sacheinlage und der Betrag der Stammeinlage, auf die sich die Sacheinlage bezieht, im Gesellschaftsvertrag festgesetzt werden. Die Gesellschafter haben in einem Sachgründungsbericht die für die Angemessenheit der Leistungen für Sacheinlagen wesentlichen Umstände darzulegen und beim Übergang eines Unternehmens auf die Gesellschaft die Jahresergebnisse der beiden letzten Geschäftsjahre anzugeben.
Wie man sieht, ist die Änderung auf 10.000€ noch nicht gestzlich niedergeschreiben. Daher gilt immer noch 25.000€
Skammy |
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