Durchgefallen! Was wenn das unerwartete passiert? |
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Verfasst am: 09.11.2006 16:01 |
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BBL (bzw. SWL) konventionell 60 Punkte
BBL programmiert 40 Punkte
RW 100 Punkte
WiSo 100 Punkte
mündliche Prüfung 200 Punkte
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Gesamt 600
Meine Frage: Kann man eine 5 z.B. in RW ausgleichen? Wann geht es zur Nachprüfung? Wann ist man durchgefallen? Muss ein die Bank ein halbes Jahr weiter beschäftigen?Börsengewinne sind Schmerzensgelder,
erst kommen die Schmerzen dann
das Geld ;) |
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Verfasst am: 09.11.2006 16:11 |
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wenn du eine 5 hast, hast du die prüfung bestanden und musst nicht zur nachprüfung |
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Verfasst am: 09.11.2006 16:13 |
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Hmmm, meine ist schon etwas her.
Ich kann mich dran erinnern, dass ein Berufsschulkollege von der Deutschen Bank damals mal locker eine 6 in der mündlichen hatte.
So konnte er dann bei der schriftlichen nix mehr gutmachen.
Aber mit ner 5 kannste locker ausgleichen.
Ich bin der Meinung, dass man bei zwei fünfen zur Nachprüfung muss, bin mir aber absolut nicht sicher.
Und jetzt Fragen vorzubeugen: Ja, ich hatte meine mündliche vor der schriftlichen Prüfung... :-) |
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Verfasst am: 09.11.2006 16:15 |
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Meine Frage: Kann man eine 5 z.B. in RW ausgleichen?
Ja. Wenn du nur eine 5 hast, so hast du automatisch bestanden. Hast du bsw. aber eine 5 sowohl in REWE als auch in AWL, so musst du in einem der beiden Fächer in eine Nachprüfung und musst diese so bestehen, das du im nachgeprüften Fach mindestens auf einer 4 stehst.
Wann geht es zur Nachprüfung?
Kommt immer auf das Bundesland an. Bei uns war die Nachprüfung am Tag der mündlichen Prüfung.
Wann ist man durchgefallen?
Bei einer 6 in irgendeinem Fach ( sprich 29 % oder weniger ) oder weniger als 50 % in der mündlichen Prüfung bist du automatisch durchgefallen. Ebenso bei drei 5ern in der schriftlichen.
Muss ein die Bank ein halbes Jahr weiter beschäftigen?
Wenn du nicht bestanden hast, MUSS die Bank dich bis zur nächsten Prüfung weiterbeschäftigen. |
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Verfasst am: 09.11.2006 16:22 - Geaendert am: 09.11.2006 16:22 |
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du kannst bei der mündlichen auch weniger als 50% haben!
solang du noch ne 5 hast |
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Verfasst am: 09.11.2006 16:45 |
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" du kannst bei der mündlichen auch weniger als 50% haben!
solang du noch ne 5 hast "
sorry, aber ich kann von der IHK für Niedersachsen fest behaupten, das deine Aussage leider falsch ist. Uns wurde klipp und klar gesagt, das man mindestens 50 % haben muss. Dieses mit " solange noch ne 5 , is ok " gilt nur für die schriftliche. |
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Verfasst am: 09.11.2006 17:04 |
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Nach der allgemeinen "Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlußprüfungen" § 21 II ist die Abschlussprüfung nur bestanden, wenn im mündlichen mindestens eine vier erreicht wird.
ABER: Das gilt nur, falls die jeweilige Ausbildungsordnung nichts anderes bestimmt. Und siehe da: § 8 IV der Ausbildungsordnung Bankkaufmann/Bankkauffrau in der aktuellen Fassung sagt, dass zwei Fächer (inkl. mündlich) mangelhaft sein dürfen.
Fazit: Bankkaufleute können auch mit einer fünf in der mündlichen AP bestehen
ich halte net viel von der ihk :) |
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Verfasst am: 09.11.2006 17:06 |
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nun macht mal nicht die Pferde scheu !
Wir werden das schon alle hinbekommen,
daran zweifelt hier doch keiner, oder ? |
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Verfasst am: 09.11.2006 17:09 |
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mir is es im prinzip ja egal, ob 30 oder 50. ich habe meine prüfung schon -_- |
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