abschlussprüfung winter 04/05 |
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Verfasst am: 13.11.2006 12:16 |
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Hallo Leute verstehe die Aufgabe 18 nicht.
Kann mir die vielleicht jemand erklären?! Kann den Lösungsweg nicht nachvollziehen.
Nadine |
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Verfasst am: 13.11.2006 12:18 |
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wenn du die aufgabe hier reinschreibst, vielleicht. ohne aufgabe, nein :) |
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Verfasst am: 13.11.2006 12:20 |
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kleiner Tipp:
jes wäre supi wenn du uns sagen könntest ob du bw, rw oder wiso meinst? *g* |
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Verfasst am: 13.11.2006 12:25 - Geaendert am: 13.11.2006 12:28 |
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a)1200*0,62= 744,--
744,-- - 602,--( Halbeinkünfteverfahren also Freisteller doppelt)
=142,-- *20%= 28,40 * 5,5% =1,56
--> 28,40*1,56 = 29,96
b) 142,-- -29,96=112,04+602= 714,04
c)744,--/2=372,--
Alles klar? |
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Verfasst am: 13.11.2006 12:25 |
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Die ist doch einfach
er hat 1200 Aktien pro Aktie kriegt er ne Dividende von 0,62
bei a sollste den Steuerabzug berechnen.
Daher rechneste halt das obige und ziehst den doppelten FSA von 301 € ab.
Und der Betrag ,welcher nicht durch den doppelten FSA gedeckt ist, darauf rechneste halt den Steuerabzug. Die Prozentsätze müsteste ja wissen.
bei b ist halt nach dem Gutschriftsbetrag gefragt. Dieser ist halt das, was nach Steuerabzug übrig geblieben ist. Vergess nicht den doppelten FSA, den du vorher abgezogen hast, wieder draufzupacken.
und c) der einkommenssteuerpflichtige Ertrag ist halt die hälfte der Bruttodividende von oben. Also Anzahl der Aktien mal Dividende durch 2
Wäre nach dem anzugebenden Betrag gefragt gewesen, dann müssteste die volle Bruttodividende hinschreiben. |
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Verfasst am: 13.11.2006 12:30 |
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ja super danke euch, wusste nicht das man beim Halbeinkünfte verfahren auch den FSA x 2 nehmen muss.
Nadine |
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Verfasst am: 13.11.2006 12:34 |
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@nadine:
schreibst du auch in einer woche abschlussprüfung? |
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Verfasst am: 13.11.2006 12:36 |
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Aber nun weisste es ja :-)
das ist ja eh nur eine Vorauszahlung der Steuer.
Später in deinem Einkommenssteuerbescheid nimmt das Finanzamt halt den steuerpflichtigen Teil, also die Hälfte und versteuert das mit deinem pers. Einkommenssteuersatz.
Meist kriegst du dann noch eine Erstattung. Da aber nur die Hälfte der Einkommen zu versteuern ist, darfste auch nur die Hälfte der Werbungskosten berücksichtigen. |
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