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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Arbeitnehmer Sparzulage
 
Tingeltangel_Bob
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 15.11.2006 15:11
Tach Leute,

ich hab mal ne Frage zur AP Sommer 2005 BWL-Programmiert:

Eheleute Müller. Jahresbruttoeinkommen 37.000,00 vom Mann, Sie ist Hausfrau. Fam. Müller hat ne 3 jährige Tochter.

1. Ermitteln Sie den Gesamtbetrag, den die Eheleute Müller jährlich anlegen müssen, um die maximale Sparförderung (Wohnungsbauprämie und AN-Sparzulage) zu erhalten!

2. Ermittelns Sie, ausgehend von Ihrem ergebniss in Nr. 1, jeweils den Gesamtbetrag
a) Wohnungsbauprämie
b) Arbeitnehmersparzulage

0000 wenn keine staatliche Prämie bekommen zusteht.

zu 1
Ich hab 1024,- raus, lt. vorlaufiger Lösung IHK 1894,-

zu 2
a) 90,11 (das hab ich auch)
b) 115,-

Warum? Sie liegen doch bei der AN-Sparzulage über der Grenze 35.800,00
campari19
Rang: IPO

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Verfasst am: 15.11.2006 15:18
ausschlaggebend ist hier das bruttoeinkommen, das darf bei verheirateten bei max. ca.41000 euro liegen.
die grenze von 35800 ist das zu versteuernde einkommen
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.11.2006 15:33
BSV 1.024 € Eigensparleistung
BSV: 470 € vL vom Arbeitgeber
Aktoenfonds: 400 € vL vom Arbeitgeber überwiesen
------------------------------
1.894 €
nadine2006
Rang: IPO

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Verfasst am: 15.11.2006 16:02
Hallo!
Das Einkommen liegt zwar über der Einkommensgrenze, aber da die Müllers ja noch eine Tochter haben wird von diesem Einkommen ja noch der Kinderfreibetrag von 5808 Euro abgezogen und dann liegen sie drunter.

37.000-5808=31192<35.800-----> 400+470+1024=1894
Zero
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.11.2006 16:05 - Geaendert am: 15.11.2006 16:07
es ist nicht nur der kinderfreibetrag!
werbungskosten etc. gehören da auch dazu!

und deswegen bin ich mit dieser aussage nicht ganz einverstanden

"ausschlaggebend ist hier das bruttoeinkommen, das darf bei verheirateten bei max. ca.41000 euro liegen"

bringst du genügend kosten in der steuererklärung zusammen bin ich der meinung dass das bruttoeinkommen auch höher sein kann.

verbessert mich wenn ich falsch liege.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.11.2006 16:07
auch Sozialversicherungsbeiträge als Sonderausgaben
 

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