Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 44
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Erbfall
 
lenna
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.11.2006 14:04
hallo..., ich schreibe morgen auch abschlussprüfung und ich glaube auch wie einige andere hier, dass ein Erbfall eine Aufgabe sein wird.

Ab welchem Betrag muss ich an dasFinanzamt melden.. ich meine das waren immer 1.500 € oder????

HELFT MIR
Susi_87
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.11.2006 14:20
Hallo! Die Meldung muss ab 2.500Euro erfolgen. Ausser es besteht ein Schließfach, dann muss gemeldet werden, egal welche Guthaben vorhanden sind... Lg
lenna
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.11.2006 14:55
Dank, du bist mein engelchen... hatte diesen betrag auch im kopf, aber alle meinten das wäre viel zu hoch.

Vielen lieben Dank
juliajn
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.11.2006 19:40
Hey, es wird ab 1200,00 Euro gemeldet!!

Viel Glück.
dexter86
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.11.2006 19:41
Hey, hör auf die leute zu verwirren. 2500 ist vollkommen richtig, kauf dir mal ein neues Buch!!!!
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.11.2006 19:45
In der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung steht 2.500 €.

http://bundesrecht.juris.de/erbstdv_1998/BJNR265800998.html
Cupra
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.11.2006 21:23 - Geaendert am: 19.11.2006 21:29
Oha, das ist der Nachteil einer strikten Trennung von Sachbearbeitung und Vertrieb. Früher waren es mal 2 TDM, dann 1,2 TEUR und nun finde ich es gut zu wissen, dass man die Meldung nach §33 ErbStG erst ab 2,5 TEUR durchführen muss. Das gute Schließfach natürlich ist nicht zu vergessen...

Danke mal wieder für die Info Hermann!

Schönen Gruß
 

Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse