Erbfall |
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Verfasst am: 19.11.2006 14:04 |
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hallo..., ich schreibe morgen auch abschlussprüfung und ich glaube auch wie einige andere hier, dass ein Erbfall eine Aufgabe sein wird.
Ab welchem Betrag muss ich an dasFinanzamt melden.. ich meine das waren immer 1.500 € oder????
HELFT MIR |
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Verfasst am: 19.11.2006 14:20 |
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Hallo! Die Meldung muss ab 2.500Euro erfolgen. Ausser es besteht ein Schließfach, dann muss gemeldet werden, egal welche Guthaben vorhanden sind... Lg |
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Verfasst am: 19.11.2006 14:55 |
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Dank, du bist mein engelchen... hatte diesen betrag auch im kopf, aber alle meinten das wäre viel zu hoch.
Vielen lieben Dank |
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Verfasst am: 19.11.2006 19:40 |
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Hey, es wird ab 1200,00 Euro gemeldet!!
Viel Glück. |
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Verfasst am: 19.11.2006 19:41 |
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Hey, hör auf die leute zu verwirren. 2500 ist vollkommen richtig, kauf dir mal ein neues Buch!!!! |
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Verfasst am: 19.11.2006 21:23 - Geaendert am: 19.11.2006 21:29 |
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Oha, das ist der Nachteil einer strikten Trennung von Sachbearbeitung und Vertrieb. Früher waren es mal 2 TDM, dann 1,2 TEUR und nun finde ich es gut zu wissen, dass man die Meldung nach §33 ErbStG erst ab 2,5 TEUR durchführen muss. Das gute Schließfach natürlich ist nicht zu vergessen...
Danke mal wieder für die Info Hermann!
Schönen Gruß |
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