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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Depotbestandsmeldung an Finanzamt bei Tod: welcher Tag?
 
VR-Bankerin
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.11.2006 18:09
Hallo,

ich glaube ich habe nun für morgen alles gut drauf. Allerdings macht mich eine Sache stutzig.

Mir wurde in der Schule und in den Seminaren gesagt, dass für die Meldung ans Finanzamt beim Depot, auch der Tag des Todes zählt, im Gegensatz natürlich zu den anderen Guthaben, die mit einem Tag vor dem Tod berechnet werden.

Nun haben wir das auch immer so gelernt. Aber in den letzten Prüfungen habe ich gemerkt, wird für den Deptobestand auch immer der Tag vor dem Tod genommen.

Haben sich mein Lehrer UND meine Trainerin vertan??

Danke.
Und viel Glück an alle.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.11.2006 18:23
Guthaben auf Konten: Stand zu Beginn des Todestages
Depot: Stückzahl zu Beginn des Todestages, aber Kurs vom Todestag
VR-Bankerin
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.11.2006 18:25
Danke !!!
 

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