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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Berichtshefte
 
Min-Oh
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.11.2006 20:31
Hi, hab ma ne ganz wichtige Frage bis zur Prüfung morgen. Müsse die Berichtshefte alle von den Ausbildern unterschrieben seien, oder nicht ? Also hatte meins verloren und jetzt halt alles neu ausgedruckt aber fehlen halt die ganzen Unterschriften von den Abteilung wo ich war. Könnte das ein Problem geben ?
dexter86
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.11.2006 20:44
Ähh, joa das ist schlecht , aber du hast ja bis zur mündliche Zeit. Wende dich an die Perso.

Viel Glück morgen...
Opticash
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.11.2006 22:42
Sorry, aber lol. :-D Würde mir mit Sicherheit aber auch in letzter Minute einfallen. ;-) Also gut, dass du sagst, bei mir fehlen auch noch paar Unterschriften...
Min-Oh
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.11.2006 23:03
Müssen die nun unterschriebn sein oder nicht ? gibts da irgendwo ne vorschrift ?
Spk-Biene
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.11.2006 23:08
Die Dinger brauchen wir doch morgen noch gar nicht!
Erst bei der mündlichen!

Wünsch euch allen viel Glück!!!!!!!
Min-Oh
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.11.2006 23:18
Also bei IHK Berlin steht auf der EInladung wir sollen die mitbringen.
scream
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 08.05.2007 20:18
werden die berichtshefte bei der schriftlichen AP angeguckt?
bzw. muss man sie mitbringen?!
Zero
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.05.2007 21:01
pannnikkk :D

man sollte sich wenn schon ein wenig früher um sowas kümmern.

wir brauchten sie nicht, auch net bei der mündlichen

Rang: Start-Up

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Verfasst am: 08.05.2007 21:54
@Min-Oh

Das Berichtsheft, oder richtig ausgeschrieben, die Ausbildungsnachweise müssen nur zur mündlichen AP vorgelegt werden.

Auszug aus www.wikipedia.de:

Ausbildungsnachweis ist in Deutschland die Bezeichnung für ein Berichtsheft über die Berufsausbildung, dem neben pädagogischen Funktionen besondere Steuerungs- und Kontrollfunktionen zukommen.

Die Auszubildenden sind verpflichtet, den Ausbildungsnachweis sorgfältig zu führen; der Ausbilder ist verpflichtet, die Auszubildenden dazu anzuhalten und den Ausbildungsnachweis regelmäßig durchzusehen. Das Führen des Ausbildungsnachweises ist für die Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung notwendig (Prüfer/innen können in einer mündlichen Prüfung, sofern diese vorgesehen ist, anhand des Ausbildungsnachweises gezielte Fragen stellen).

Nach dem deutschen Berufsbildungsgesetz (Stand 2005) wird die Verpflichtung zum Führen eines Ausbildungsnachweises in der jeweiligen Ausbildungsordnung für den Beruf geregelt (§ 5, Absatz 2 Ziffer 7).
Desal
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.05.2007 11:22
Hallo,
ich hab zu dem Thema auch mal ne Frage. Muss der Berufsschullehrer das Berichtsheft unterschreiben? Ist das für die Prüfung wichtig, dass der Lehrer gesehen hat, wie ich mein Berichtsheft geführt hab?
Marshall
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.05.2007 12:06
Also rein theoretisch müssen die Dinger vom Ausbilder, dem Auszubildenden, und der Berufsschule unterschrieben sein.

Bei mir hat der Prüfer zwar nichtmal gefragt ob ich das Ding dabei hab, aber er HÄTTE ja fragen können :p

Und wenn euch n paar Unterschriften fehlen, macht euch kein Kopf, die müssen erst bei der mündl. dabeisein! Bis dahin ist noch Zeit fleissig unterschreiben zu lassen, und nachzudrucken :p
Johanna2912
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 09.05.2007 15:37
Also bei uns ist es so (Raum Hannover) das die Berichtshefte nicht von der Berufsschule unterschrieben werden. Lediglich Ausbilder (Personalabteilung), GS-Leiter und man selbst
Daxler
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 09.05.2007 16:09 - Geaendert am: 09.05.2007 16:10
Klar brauchen wir die Ausbildungsnachweise zur schriftlichen Abschlussprüfung... die werden dann kontrolliert ob alles komplett ist und dann bekommen wir die Ausbildungsnachweise zur mündlichen Prüfung ZURÜCK !! Also man braucht ALLE Unterschriften! Nach der schriftlichen muss dann auch kein Ausbildungsnachweis mehr geführt werden!
Desal
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 10.05.2007 09:22
Heißt das dann ich muss ca. 100 Unterschriften vom meinem BS-Lehrer einholen???
Little_Sunshine
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.05.2007 10:48
Wenn die Unterschriften eines Berufsschullehrers zwingend auf Deine Berichte müssen, JA!

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.05.2007 11:21
einfach fragen ob du das gedöns brauchst macht jede prüfungskommission anders bei mir ham se danach nicht gefragt sondern nur ob mir auch so warm ist wie denen und dann gings los.....ach ja und die fanden mein privatleben auch spannender als meine arbeit
 

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