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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Ab welchem Betrag wird bei Tod an das FA gemeldet?
 
sili85
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.11.2006 20:51
Hallo!
Ich bin gerade voll verunsichert.
Es muss doch immer nur an das Finanzamt gemeldet werden, wenn ein Schließfach vorhanden bist, bzw. wenn das Guthaben mehr als 2500(????) € beträgt.

Ist der Betrag noch aktuell???
hdjfh
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.11.2006 21:04
Hey, nein das sind 2000 EUR und die tatsache das ein Schließfach besteht wird gemeldet!
azubiquaeler
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.11.2006 21:19
es sind 2500 !!!!!!! fürher waren es 1200
hdjfh
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.11.2006 21:25
Sorry! Azubiquäler hat recht. Ist alles so wie er gesagt hat!
sili85
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.11.2006 21:45
Ok super! Danke!
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.11.2006 21:53
Auch wird gemeldet, wenn ein Schließfach existiert und weniger als 2.500 € !!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.11.2006 22:05
In der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung steht 2.500 €.

http://bundesrecht.juris.de/erbstdv_1998/BJNR265800998.html

Schließfächer werden immer gemeldet. Es könnte ja ein großes Vermögen drin sein.
Fox-Mulder
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.11.2006 11:19
Ich glaube auch Verwahrstücke oder wie man das noch nennt müssen gemeldet werden.
Also wenn jemand z.B. sein Picasso zur Verwahrung an die Bank gegeben hat.

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Morning Glory (What´s the Story?)

"Stop the Clocks".... Oasis best of...out now!

 

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