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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Wie wird das gewertet?
 
Robbomat
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 20.11.2006 15:37
Angenommen in den Fällen wird nach 3 Lösungen gefragt, und man hat 4 oder 5 geschrieben, weil man sich nicht sicher war ob die Lösungen akzeptiert werden, werden dann nur die ersten 3 gewertet oder 3 richtige davon?

Mir ist es nämlich passiert das in den Lösungen alter Klausuren einige Ounkte nicht aufgeführt waren die als mögliche Lösng richtig gewesen wäre.
Wenn man nun eine Lösung schreibt, diei die IHK nicht in Ihrem Schema vorgesehen hat, wie wird das dann gewertet???

Weiss das jemand?
Opticash
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.11.2006 16:50
Ich kann dir nur auf die erste Teilfrage antworten und dann nur nach meiner Logik. ;-))) In der Schule (Gym) war es damals so und auch in der Berufsschule ist es aktuell so, dass das Erstgeschriebene zählt.
sternchen17
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.11.2006 16:52
Wenn die Antwort auch logisch ist, werden die das schon richtig werten.
Und immer das erste was man schreibt zählt. Auch wenn die ersten Antworten falsch sind und die letzten richtig, dann hat man Pech.
Flasssche
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.11.2006 16:55
Stand auf der 1. Seite des Lösungsbogens für die offenen Fälle:

Ungefähr so: Wenn mehr Antworten als gefordert gegeben werden, zählen die ersten!
Robbomat
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 20.11.2006 17:58
naja, mit ner Begründung können die ja eigentlich nicht von vornerein falsch sein!!!


kann ich eigentlich die Korrektur meiner Arbeit sehen???

angenommen ich denke die haben etwas fehlinterpretiert oder etwas nicht akzeptiert, um einspruch einzulegen???
Tagman
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.11.2006 19:58
du kannst gern versuchen nen einspruch einzulegen, aber so wie uns mal erzählt wurde lässt sich da eigentlich nix machen, außer ein paar banken machen wegen ner frage druck.
lao_hu
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 20.11.2006 20:22
Also bei uns ist es so, dass die Richtigen zählen, ob jetzt die falschen zuerst standen oder net.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.12.2006 19:58 - Geaendert am: 25.12.2006 20:02
Die Korrektoren werden von der IHK angewiesen, von oben nach unten zu werten.
Beispiel:
Es werden drei Nennungen gefordert.
Prüfling schreibt 6 Stichwörter.
Es sollen nur die ersten drei Aufzählungen gewertet werden.
 

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