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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Letzte Aufgabe
 
GoroVI
Rang: IPO

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Verfasst am: 20.11.2006 18:26
Mh was habt ihr da angekreuzt-Akkreditiv oder Inkasso?
Beauty_Queen
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 20.11.2006 19:18
Du meintest wohl bei der vorletzten Aufgabe, da habe ich das Dokumenteninkasso gegen Zahlung.
Laut Aufgabe steht da ja
- Der Käufer verpflichtet sich zu bezahlen, wenn ihm die Lieferdokumente üergeben werden-.
kalla
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 20.11.2006 19:19
Inkasso
Beauty_Queen
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 20.11.2006 19:21
Bei der Abschlussprüfung 2004 BWL Aufgabe 19 war genau die gleiche Frage dran. Da war Dokumenteninkasso gegen Zahlung richtig.
frollein192
Rang: IPO

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Verfasst am: 20.11.2006 19:37
Verpflichtet sich der Käufer beim Akkreditiv nicht zur Zahlung bei Entgegennahme der Dokumente?
sepollosso
Rang: IPO

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Verfasst am: 20.11.2006 20:35
Er verpflichtet sich doch schon bei der beauftragung seines KIs zur Zahlung... oder? Naja, ich hab Inkasso angekreuzt :D
norde83
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.11.2006 20:52
hab auch inkasso gegen sichtzahlung
Smartie_Martha
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.11.2006 21:01
ich hab mal die nr. 5 - akkreditiv genommen

mich hat das mit dem "..wenn ihm von einem zum Einzug beauftragten KI die ordnungsgem...." bissl gestört.

--------------------------------------------------
*~. Nichts ist so beständig wie die Veränderung .~*


Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.11.2006 21:16
ich hab auch inkasso gegen zahlung:)
campari19
Rang: IPO

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Verfasst am: 20.11.2006 22:56
ebenso inkasso gegen zahlung :)
dexter86
Rang: IPO

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Verfasst am: 21.11.2006 10:08
Ich hab die 5 genommen, wegen "ordnungsgemäßen", aber da dort steht "Der Käufer verpflichtet sich..." ist 1 richtig. Bei 5 hätte dort stehen müssen "Die Bank verpflichtet sich..."
Flogge
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.11.2006 23:41
Beim Inkasso ist der Käufer aber doch nicht verpflichtet zu zahlen... er kann die Ware/Dokumente dann doch immer noch NICHT aufnehmen... Das ist ja grade das Risiko des Exporteurs beim Inkasso...!!!???
Jasmin1984
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.11.2006 19:21
Sehe ich genauso Flogge ... deswegen hab ich auch das Akkreditiv genommen...

Haben das als Lehrjahr zum "anfechten" gegeben... unser Ausbilder schaut mal drüber und ich hoffe wir können ihn überzeugen =)
Und die IHK natürlich auch....
Flogge
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.11.2006 21:00
Das wär schön... aber nötiger hätte ich es im 3. Fall... da lief es bei mir insgesamt wohl am schlechtesten.... :-(
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.11.2006 22:46 - Geaendert am: 25.11.2006 22:47
Es war die vorletzte Aufgabe!

Mit folgender Vereinbarung kann nie ein Akkreditiv gemeint sein!

Der Käufer verpflichtet sich, die medizinischen Geräte zu bezahlen, wenn ihm von einem zum Einzug beauftragten Kreditinstitut die ordnungsgemäßen Lieferdokumente übergeben werden

Um welche der folgenden Zahlungsbedingungen handelt es sich in den beschriebenen Vereinbarungen? (4 Punkte)
1. Dokumenteninkasso gegen Zahlung
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.11.2006 09:25
Eine Anfechtung dieser Aufgabe ist m.E. sinnlos, da eindeutig (siehe H. Herrmann).
Einzug = Inkasso; ferner ist eine Dokumenteninkasso definiert als "Einzug von Zahlungspapieren und Handelspapieren oder nur von Handelspapieren (Inkasso nach ERI) durch Kreditinstitute."
Beim Akkreditiv gäbe es eine Zahlungsverpflichtung/Zahlungsversprechen einer Bank (Bank des Importeurs), von der in der Aufgabe nichts zu lesen ist.
 

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