Du meintest wohl bei der vorletzten Aufgabe, da habe ich das Dokumenteninkasso gegen Zahlung.
Laut Aufgabe steht da ja
- Der Käufer verpflichtet sich zu bezahlen, wenn ihm die Lieferdokumente üergeben werden-.
Ich hab die 5 genommen, wegen "ordnungsgemäßen", aber da dort steht "Der Käufer verpflichtet sich..." ist 1 richtig. Bei 5 hätte dort stehen müssen "Die Bank verpflichtet sich..."
Beim Inkasso ist der Käufer aber doch nicht verpflichtet zu zahlen... er kann die Ware/Dokumente dann doch immer noch NICHT aufnehmen... Das ist ja grade das Risiko des Exporteurs beim Inkasso...!!!???
Sehe ich genauso Flogge ... deswegen hab ich auch das Akkreditiv genommen...
Haben das als Lehrjahr zum "anfechten" gegeben... unser Ausbilder schaut mal drüber und ich hoffe wir können ihn überzeugen =)
Und die IHK natürlich auch....
Mit folgender Vereinbarung kann nie ein Akkreditiv gemeint sein!
Der Käufer verpflichtet sich, die medizinischen Geräte zu bezahlen, wenn ihm von einem zum Einzug beauftragten Kreditinstitut die ordnungsgemäßen Lieferdokumente übergeben werden
Um welche der folgenden Zahlungsbedingungen handelt es sich in den beschriebenen Vereinbarungen? (4 Punkte)
1. Dokumenteninkasso gegen Zahlung
Eine Anfechtung dieser Aufgabe ist m.E. sinnlos, da eindeutig (siehe H. Herrmann).
Einzug = Inkasso; ferner ist eine Dokumenteninkasso definiert als "Einzug von Zahlungspapieren und Handelspapieren oder nur von Handelspapieren (Inkasso nach ERI) durch Kreditinstitute."
Beim Akkreditiv gäbe es eine Zahlungsverpflichtung/Zahlungsversprechen einer Bank (Bank des Importeurs), von der in der Aufgabe nichts zu lesen ist.