Mündlichenachpüfung |
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Verfasst am: 16.12.2006 14:59 |
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Wann muss man in die Mündlichenachprüfung??? |
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Verfasst am: 16.12.2006 15:40 |
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Wenn man zwei Fünfer hat! |
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Verfasst am: 16.12.2006 17:22 |
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Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Fächern mit „mangelhaft„ und in den übrigen Fächern mit mindestens „ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft" bewerteten Fächer die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Das Fach ist vom Prüfling zu bestimmen.
Bewertung
Die mündliche Ergänzungsprüfung kann mit 0-100 Punkten bewertet werden. Die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung sind im Verhältnis zwei zu eins zu gewichten.
siehe auch unter:
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=9596&forumid=5 |
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