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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Mündlichenachpüfung
 
felicity
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 16.12.2006 14:59
Wann muss man in die Mündlichenachprüfung???
anna
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.12.2006 15:40
Wenn man zwei Fünfer hat!
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.12.2006 15:52
Sind in der schriftlichen Prüfung die Leistungen in bis zu zwei Fächern mit mangelhaft und in den übrigen Fächern mit mindestens ausreichend bewertet worden, so kannst du in einem der mit mangelhaft bewerteten Fächer eine mündliche Ergänzungsprüfung abgelegen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.

vgl. auch
http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?opid=2&fachgebietid=11&katid=53&artikelid=301
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.12.2006 17:22
Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Fächern mit „mangelhaft„ und in den übrigen Fächern mit mindestens „ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft" bewerteten Fächer die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Das Fach ist vom Prüfling zu bestimmen.

Bewertung
Die mündliche Ergänzungsprüfung kann mit 0-100 Punkten bewertet werden. Die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung sind im Verhältnis zwei zu eins zu gewichten.

siehe auch unter:

http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=9596&forumid=5
 

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