Zinsberechnung - Tagesberechnung |
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Verfasst am: 26.03.2007 10:24 |
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Hallo
Ich hab ein kleines Problem:
Immer, wenn ich versuche bei Schuldverschreibungen, Bundesanleihen usw die Zinsen zu berechnen, haut das immer um 1 oder 2 Tage nicht hin.
Kann mir evtl jemand eine Übersicht geben, in der genau aufgelistet ist, wann ich mit welcher Methode benutzen muss und bei welchem Tag ich anfange bzw aufhöre zu zählen.
Das wäre echt super nett^^
LG Daniel*************************************************
Bochum geg. Schalke 2:1 gewonnen... und ich war dabei^^
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Verfasst am: 26.03.2007 12:29 |
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Hier auf der Seite unter "Fachwissen" - "Wertpapiere Rechnen" kannst du gute Hilfe finden. Denke, das ist auch recht übersichtlich. |
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Verfasst am: 26.03.2007 12:30 |
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oder rechne einfach immer noch ein tag drauf. ;) Das gleiche Problem wie du hab ich aber auch, aber mittlerweile hab ich es gerallt. |
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Verfasst am: 26.03.2007 12:45 - Geaendert am: 26.03.2007 21:08 |
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Börsengeschäfte (auch Aktienkauf oder -verkauf und Anleihenkauf- und verkauf) werden 2 Börsentage später erfüllt.
Schlusstag + 2 Börsentage = Erfüllungstag = Geldvaluta
Zinsvaluta = Geldvaluta - 1 Tag
Beispiel:
Schlusstag: 23. März 2007 (Freitag)
Geldvaluta (+ 2 Börsentage) 27. März 2007
Zinsvaluta 26. März 2007
Wichtig: Tag des Zinstermins wird mitgezählt. |
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Verfasst am: 26.03.2007 13:23 |
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und wann benutze ich welche Zinsmethode?
30/360
act/360
act/act
Meißtens hat man in den Prüfungsaufgaben ja irgendwelche Unternehmensanleihen. Welche Zinsmethode sollte man da verwenden? |
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Verfasst am: 26.03.2007 13:26 |
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findest du in der formelsammlung |
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Verfasst am: 26.03.2007 13:28 |
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da hab ich auch nen paar Sachen gefunden, aber da steht nur was von den Anleihen der öffentlichen Hand und Interbenkengeschichten.... Von normalen Schuldverschreibungen stand da nichts. |
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Verfasst am: 26.03.2007 14:10 |
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also, soweit ich mich noch an die aufgaben aus der prüfung erinnern kann, stand immer dabei, ob du nun act/act oder was auch immer benutzen musst.
grundsätzlich wird doch eh mit 30/360 gerechnet, also anders kommt es bei mir in der praxis nicht vor. aber dafür leg ich jetzt auch nicht meine hand ins feuer |
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Verfasst am: 26.03.2007 15:39 |
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Joa.. also die Dinge innerhalb der Bank und mit der öffentlichen Hand hab ich ja verstanden.
Aber was ist mit Unternehmensanleihen / Schuldverschreibungen. Gibt es da auch eine einheitliche Regelung? |
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Verfasst am: 26.03.2007 20:15 |
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Kapitalwertpapiere, z. B. Anleihen -> act/act
Floater (Geldmarktzinsen) und EZB -> act/360
Zinsen auf Darlehen und Einlagen -> 30/360 |
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