Mündelsicherheit |
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Verfasst am: 28.03.2007 09:43 |
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Kann mir jemand eine Frage beantworten?
Welche Bedeutung hat dieser Begriff im heutigen Bankgeschäft?
Danke im Voraus... |
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Verfasst am: 28.03.2007 10:19 |
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Ein Betreuer/Vormund darf ja die Gelder seiner Schützlinge nur mündelsicher anlegen. D.h. diese Anlagen dürfen keine Verluste machen! Sparkassenprodukte (oder auch von anderen Banken) , also alle Sparbücher sind mündelsicher! Auch z.B. Bundesschatzbriefe! Man muss halt am Ende der Laufzeit mind. 100% des angelegten Betrages raus bekommen! |
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Verfasst am: 28.03.2007 10:20 |
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Mündelsicher = meister festverzinsliche Anlagen jeglicher Form, die keine oder nur geringe Verluste erleiden können ..., d.h. auch eventual Verbindlichkeiten die aus den Ansprüchen geltend gemacht werden können ...
Meist wird in der Praxis eine Bankanlage getätigt ... |
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Verfasst am: 28.03.2007 10:22 |
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wobei auch Zertifikate oder Schuldverschreibungen getätigt werden dürfen ... diese dürfen dann aber keine eventualverbindlichkeiten seitens des Emittenten haben ... |
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Verfasst am: 28.03.2007 12:24 |
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Vielen Dank!! |
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Verfasst am: 28.03.2007 18:54 |
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Vorschriften aus dem BGB
§ 1806 Anlegung von Mündelgeld
Der Vormund hat das zum Vermögen des Mündels gehörende Geld verzinslich anzule-gen, soweit es nicht zur Bestreitung von Aus-gaben bereitzuhalten ist.
§ 1807 Art der Anlegung
(1) Die im § 1806 vorgeschriebene Anlegung von Mündelgeld soll nur erfolgen:
1. in Forderungen, für die eine sichere Hypothek an einem inländischen Grundstück be-steht, oder in sicheren Grundschulden oder Rentenschulden an inländischen Grundstücken;
2. in verbrieften Forderungen gegen den Bund oder ein Land sowie in Forderungen, die in das Bundesschuldbuch oder in das Landesschuldbuch eines Landes eingetragen sind;
3. in verbrieften Forderungen, deren Verzinsung vom Bund oder einem Land gewährleistet ist;
4. in Wertpapieren, insbesondere Pfandbriefen, sowie in verbrieften Forderungen jeder Art gegen eine inländische kommunale Körperschaft oder die Kreditanstalt einer solchen Körperschaft, sofern die Wertpapiere oder die Forde-rungen von der Bundesregierung mit Zustim-mung des Bundesrates zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt sind;
5. bei einer inländischen öffentlichen Sparkas-se, wenn sie von der zuständigen Behörde des Bundesstaats, in welchem sie ihren Sitz hat, zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet er-klärt ist, oder bei einem anderen Kreditinstitut, das einer für die Anlage ausreichenden Siche-rungseinrichtung angehört.
(2) Die Landesgesetze können für die innerhalb ihres Geltungsbereichs belegenen Grundstücke die Grundsätze bestimmen, nach denen die Sicherheit einer Hypothek, einer Grundschuld oder einer Rentenschuld festzustellen ist. |
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Verfasst am: 28.03.2007 20:30 |
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es gibt auch standard-Vermögensverwaltungen die Mündelsicher sind. sind zur zeit auch immer gefragter.
die guten vermögensverwalter ziehen damit viele kunden an die ihr geld so anlegen müssen, darunter fallen z.b. auch komunen und ähnliche |
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Verfasst am: 28.03.2007 21:11 |
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@Tagman
Ich verstehe die letzten Ausführungen hinsichtlich Mündelsicherheit nicht. |
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Verfasst am: 31.03.2007 13:30 |
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@herrmann
was gibts da nicht zu verstehen? Soweit ich weiß müssen Komunen ihr Geld mündelsicher anlegen. Da sie sich aber sicher nicht mit der Rendite von Rentenpapieren zufireden geben haben einige Vermögensverwalter in Deutschland dies erkannt. Und wenn eine Komune so anlegt, warum nicht auch eine Privatperson. Aus Rendite-Sicht würde ich als unabhängiger eine solche Anlage für Mündelgeld uneingeschränkt empfehlen. Auser der Anlagehorizont beträgt nichtmal 1 Jahr oder die Anlagesumme ist unter 5000 EUR. Hier würde die Kosten/Ertragssituation nicht mehr stimmen. |
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Verfasst am: 31.03.2007 22:27 |
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Mündelsicher sind auch Anleihen der BRD, sowie Tagesgeld, Spareinlagen ... |
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Verfasst am: 02.04.2007 14:43 |
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Zitat:
Investmentfonds sind in zahlreichen Fällen von Vormundschaftsgerichten für die Anlage von Mündelgeldern zugelassen worden.
Es gibt auch mpndelsichere Aktienfonds. Der BVI sammelt die ihm bekannten gerichtlichen Genehmigungen der Anlage von Mündelgeld in Anteilen deutscher Investmentfonds gemäß § 1811 BGB.
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Aber Vorsicht: Das Vormundschaftsgericht das bei jedem einzelnen Fall zuständig ist muss diesen Fonds für seinen Bezirk für Mündelsicher erklären!
Meist genügt es zwar auf erklärungen anderer Gerichte zu verweisen, aber bevor man nicht die Zusage des zuständigen Gerichts hat auf keinen Fall kaufen!!!!!!!!!!!!!!!!!-----------------
wer sich über Fehler in Rechtschreibung oder Grammatik beschweren will soll das nur tun, hab eh keine Zeit die zu lesen und mich darauf zu konzentrieren! ;) |
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