SoLi runden oder abhacken? |
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Verfasst am: 26.04.2007 21:37 |
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Hey Collegen, habe im Mai meine Prüfung und wollte mal nachfragen, ob ich den Solidaritätszuschlag abrunden muss oder abhacken???
Bsp...
Soli: 3,246 Euro
Muss ich dann 3,24 hinschreiben oder 3,25 ??
Danke |
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Verfasst am: 26.04.2007 21:43 |
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also, nach den rundungsregeln musste ganz klar aufrunden und außerdem, wenns darum geht, dass der staat geld von einem will, dann musste sowieso immer aufrunden!
Wäre jedenfalls meine Überlegung! ;-)
MfG Johnie_Walker |
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Verfasst am: 26.04.2007 21:47 - Geaendert am: 26.04.2007 22:36 |
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Nur die ZASt wird kaufmännisch gerundet.
Der SoliZ wird nicht kaufmännisch gerundet, er wird nach der 2. Kommastelle abgeschnitten.Bruchteile eines Cents bleiben außer Ansatz.
Gesetzliche Grundlage:
SolZG 1995 § 4 Zuschlagsatz
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 vom Hundert der Bemessungsgrundlage.
Bruchteile eines Cents bleiben außer Ansatz.
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=13144&forumid=5
Bis jetzt wurde in den Abschlussprüfungen sowohl der aufgerundete als auch der absgeschnittene Betrag akzeptiert. |
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