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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

VZ Berechnung
 
Der_Daniel
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.05.2007 15:13
Wenn ich am 15.05 einen Betrag kündige. Kann ich dann am 15.08 oder 16.08 darüber verfügen. (10.000€)

Wenn ich am 01.08 (Wert:31.07) schon vorzeitig verfüge, für wie viele Tage muss ich dann noch VZ bezahlen?
Und auf welchen Betrag wird da nun gerechnet?

MfG Daniel

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.05.2007 15:43
wenn du am 15.05 Kündugst kannst du den Betrag natürlich am 15.08 oder 16.08 VZ-Frei verfügen ! Darum ja die Kündigung.

Zum zweiten Teil der Fragenstellung würd ich sagen 1/4 von Haben-Zinssatz für 14 Tage für einen Betrag von 8000,00 €uro. Da diesen Monat ja 2000,00 €uro VZ-Frei sind !


I Hope It‘s Right what i say !

Aber das ist nur meine Meinung und damit eine von vielen.

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live like a lizard - not more !

Der_Daniel
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.05.2007 15:48
naja... das hilf mir noch nicht wirklich weiter!

also am 15. oder am 16......
--> In der Prüfung kann ich schlecht zwei Daten hinschreiben :-P

Und dann passt es ja auch nicht unbedingt mit den 14 tagen....

Kann jemand helfen, der sich sicher ist..... Könnte ja morgen vorkommen!!!

MfG

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.05.2007 15:52
lol !

wenn du am 15ten Kündigst ist das Geld am 15ten 3 Monater später VZ-Frei Verfügbar ! Am 16ten auch ! Aber auch schon am 15ten !

Aber das ist nur meine Meinung und damit eine von vielen.

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Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.05.2007 21:04 - Geaendert am: 09.05.2007 21:10
In der Formelsammlung Winter 2005/06 steht:
Die Berechnung der Kündigsfrist beginnt mit dem auf den Tag der Kündigung folgenden Tag.

Allerdings gibt es auch Formelsammlungen da steht:
Der Tag der Kündigung gilt als erster Tag der Kündigungsfrist.“

Deshalb in die aktuelle Formelsammlung schauen!
 

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