Spekulationssteuer |
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Verfasst am: 16.05.2007 15:23 |
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Hi habe mal ne Frage.
Die "Spekulationsfrist" läuft ja 1 Jahr.
wenn ich jetzt am 10.02.06 für 120.000€ Aktien gekauft habe, und am 15.06.2006 nochmal dieselbe Aktie (50.000€) in dasselbe Depot, hat dann die Spekulationsfrist bereits am 10.02.06 für dieses eine Depot angefangen, sodass ich per Datum heute die 170.000€ verkaufen kann (incl. Gewinn) ohne SpekSteuer zu zahlen, oder fängt für die 50.000€ der Spekulationsfrist am 15.06.2006 nochmal neu an???
Danke schonmal für die Auskunft |
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Verfasst am: 16.05.2007 15:24 |
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Für die 50000 fängt die Spek. nochmal neu an, denk ich... |
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Verfasst am: 16.05.2007 15:37 |
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hier findet die FiFo- Methode (first in- first out) Anwendung!
Wenn du jetzt von den 170 T€ Stand heute bis zu 120 T€ verkaufen würdest würdest du keine Spekulationssteuer zahlen, beim Verkauf des Gesamtbestandes fallen allerdings für die 50 T€ Spekulationssteuer an..._ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _
>>> Lebt euer Leben,denn es könnte schnell vorbei sein... <<<
Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen. |
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Verfasst am: 16.05.2007 15:47 |
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Vielen Dank =) |
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Verfasst am: 16.05.2007 17:10 |
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Eine kleine Richtigstellung.
Es gibt keine Spekulationssteuer, sondern nur Einkommensteuer auf private Veräußerungsgewinne.
Es wurde schon richtig erklärt.
Nach dem FiFo-Prinzip, werden die zuerst gekauften Aktien als erstes wieder verkauft. Wobei für jeden Kauf die Frist neu zu laufen beginnt.
Auch diese Regelung wird bald der Vergangenheit angehören. |
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Verfasst am: 17.05.2007 14:05 |
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Wegen der kommenden Abschlagsteuer oder wieso?
Naja diese würde auf jedenfall ein paar Vereinfachngen in unser kompliziertes und manchmal sinnloses Steuersystem bringen. |
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Verfasst am: 17.05.2007 14:10 - Geaendert am: 18.05.2007 11:40 |
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Die neue Abgeltungssteuer gilt für Zinsen, Dividenden und Erlöse aus Wertpapierverkäufen und soll ab 1. Januar 2009 gelten. Der Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent (plus Solidarzuschlag und Kirchensteuer) wird von der Bank direkt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die bis dahin geltende Spekulationsfrist auf Wertpapiere (private Veräußerungsgeschäfte) und das Halbeinkünfteverfahren für Aktionäre.
Nur Steuerpflichtige, deren Grenz- Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt, werden dann Kapitalerträge beim Finanzamt erklären, damit sie den Differenzbetrag erstattet bekommen.
Quelle:
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/abgeltungssteuer.htm |
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Verfasst am: 17.05.2007 21:18 |
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Die Abgeltungssteuer ist insbesondere für Gutverdienende ein Gewinn, denn wie Hermann bereit geschrieben hat: Es wird nur der bei der Steuererklärung eine Angabe machen, der einen niedrigeren Steuersatz als 25 % hat.
Finde die Regelung persönlich besser, so hat man auch nicht mehr die Überlegung anzustellen, ob man verkaufen soll oder noch abwarten soll, bis die Spekulationsfrist von einem Jahr vorbei ist. Dann kann man frei nach Marktgeschehen entscheiden. |
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Verfasst am: 18.05.2007 09:36 |
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Das ist bestimmt ein Vorteil, aber am meisten für Trader... Da aber im gleichen Atemzug das Fondsprinzip wegfällt, wird zur Zeit die Arbeit der Fondsmanager extrem schwer... Eigentlich müsste dann bei allen Wertpapierverkäufen, die die Fondsgesellschaft in dem Sondervermögen tätigt, der Ertrag ausgeschüttet und versteuert werden... |
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Verfasst am: 18.05.2007 09:47 - Geaendert am: 18.05.2007 11:24 |
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Der BVI schreibt unter
http://www.bvi.de/de/presse/pressemitteilungen/presse2007/pm020507/pm020507.pdf
Würde an der jährlichen Besteuerung thesaurierender Investmentfonds und damit der Zuflussfiktion festgehalten werden, müssten zur Verhinderung einer Doppelbesteuerung die bereits vom Anleger jährlich versteuerten Erträge bei der Rückgabe von Fondsanteilen aus dem Veräußerungsgewinn herausgerechnet werden. So sieht es der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Das hierfür erforderliche Verfahren würde zu einem enormen Bürokratieaufbau führen und den Vereinfachungseffekt der Abgeltungssteuer stark in Frage stellen. Die depotführenden Stellen und die Fondsgesellschaften müssten die Daten der jährlichen Thesaurierungserträge über Jahrzehnte vorhalten und bei jedem Veräußerungsvorgang verarbeiten. Für den Fortbestand der Zuflussfiktion für ausschüttungsgleiche Erträge besteht nach Einführung einer Abgeltungssteuer kein Bedürfnis. Denn künftig werden die thesaurierten Erträge bei der Rückgabe des Investmentfonds als Veräußerungsgewinn von der Abgeltungssteuer erfasst“, |
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Verfasst am: 18.05.2007 11:20 |
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Find ich ja bescheiden...da macht Fondskauf doch gar keinen Spaß mehr, wenn ich mir immer über steuerliches Zeug gedanken machen muss.
Und wenn meine thesaurierenden Dividendenerträge auchnoch versteuert werden...so eine Rechnerei...
Wie sieht´s denn mit nem Unterdepot aus, dass ich vor dem 01.01.2009 eröffnet habe?
Ist dass dann noch "Abgeltungssteuerbefreit"? |
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Verfasst am: 18.05.2007 11:25 |
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Noch ist das Gesetz nicht verabschiedet, Die Verbände nehmen noch Einfluss auf die Gesetzgebung. |
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Verfasst am: 18.05.2007 11:50 |
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@Marshall: Nein, natürlich nicht... Wenn überhaupt, könnte der Bestandsschutz nur auf vor dem 01.01.09 gekaufte Wertpapiere angewendet werden, aber selbst das glaube ich nicht...
@ Herrmann:
VersicherungsJournal vom 15.05. schreibt:
Es bleibt bei der Zuflussfiktion
Wünsche des Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) auf Nachbesserungen bei der sogenannten Zuflussfiktion, bei der jährliche Thesaurierungserträge mit hohem bürokratischen Aufwand versteuert werden müssen, ohne dass diese dem privaten Anleger direkt zufließen (VersicherungsJournal 9.5.2007), wurden den Informationen zufolge nicht erfüllt.
„Das kostet zuviel Geld”, hieß es in Unionskreisen. Am steuerlichen Gesamt-Entlastungsvolumen gab es nichts mehr zu rütteln; dies war schon in der Bundesratssitzung am Freitag deutlich geworden.
Quelle: http://versicherungsjournal.de/mehr.php?Nummer=93256&vondatum=2000-10-09&bisdatum=2007-05-15&Rubrik=alle&Autorsuche=alle&suchbegriff=&anzahl=0 |
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Verfasst am: 18.05.2007 11:58 |
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Thesaurierende Fonds können in ausschüttete Fonds umgewandelt werden. Die Wiederanlage kann ohne Ausgabeaufschlag erfolgen. Dann ist das Problem gelöst. |
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Verfasst am: 19.05.2007 12:52 |
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Hört sich doch besser an...wollte ich eh mal fragen.
Bei meinem UniDividendenAss war am 10.05 Dividendenzahlung...der Fonds ist als ausschüttender Fonds konzipiert, hat aber die Ausschüttung automatisch wiederangelegt...
Wie siehts dann mit meiner Steuer aus? |
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Verfasst am: 19.05.2007 13:01 |
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Bei einer Ausschüttung fällt der Preis des Fondsanteils und damit auch der spätere Veräußerungsgewinn. Die Ausschüttung wird versteuert. |
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Verfasst am: 20.05.2007 14:31 |
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Wenn du deinen UniDividendenAss im UnionDepot liegen hast, ist der Standart, dass die Ausschüttung direkt wieder angelegt wird.
Du kannst natürlich auch beantragen, dass die Ausschüttung auf dein Verrechnungskonto überwiesen wird.
Wenn du deine Anteilsscheine im Bankdepot liegen hast wird die Ausschüttung auch komplett auf dem Verrechnungskonto gutgeschrieben.
Durch die Ausschüttung wird versteuert und der FSA automatisch entsprechend belastet..
Dieses Mal wars allerdings sehr gut, da die komplette Ausschüttung steuerfrei war. |
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