staatliche Förderung |
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Verfasst am: 19.09.2007 18:02 |
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Hi,
ich hab hier gerad eine Aufgabe, die ich einfach nicht hinbekomme:
Kunde verdient 37 000 Euro Brutto.
Seine Frau ist Hausfrau.
Frage: Ermitteln sie den Gesamtbetrag, den die Eheleute Müller jährlich anlegen müssen um die maximale Sparförderung zu erhalten?
Maßgeblich ist ja das zu versteuernde Einkommen. Dies ist allerdings in der Aufgabe nicht angegeben und unser Lehrer meinte, wir müssen das auch nicht berechnen können.
Wie bekomme ich dann den maximalen Förderbetrag raus?
Lg |
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Verfasst am: 19.09.2007 18:22 |
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Nimm dir nen Trimax Bogen zur Hand! Die maximae staatliche Förderung ist doch für alle gleich, egal wie viel man verdient! Wenn man die Höchstbeträge einzahlt bekommt man auch die höchst mögliche Förderung! |
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Verfasst am: 19.09.2007 18:27 - Geaendert am: 19.09.2007 18:29 |
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wenn du net zulagenberechtigt bist, nützt dir der boden aber recht wenig...
35.800 Euro bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten
bei 37.000 brutto wird er da wohl drunter fallen, nach ner überschlagsrechnung im kopf |
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Verfasst am: 19.09.2007 18:29 |
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Hier ist nicht gefragt OB jemand zulagen berechtigt ist, sondern WIE VIEl er einzahlen muss um die Förderung zu bekommen.
Ich glaub du machst dir die Aufgabe zu schwer |
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Verfasst am: 19.09.2007 18:30 |
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und wenn er 5.000 € einzahlt, bekommt er trotzdem keine zulage wenn er 100.000 verdient |
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Verfasst am: 19.09.2007 18:32 |
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mmmhhh.... ich halte meine Klappe ;-) |
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Verfasst am: 19.09.2007 19:19 - Geaendert am: 19.09.2007 19:20 |
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Interessante Aufgabe |
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Verfasst am: 19.09.2007 19:21 - Geaendert am: 19.09.2007 19:25 |
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Bruttolohn 37.000 € -> zu versteuerndes Einkommen < 35.800 € <51.200 € -> Ehepaar bekommt WoP und ASZ
Ehefrau ist Hausfrau -> 1 Arbeitnehmer
eigene Sparleistung auf BSV 1.024 €
AG des Ehemanns soll 470 € auf BSV überweisen
AG des Ehemanns soll 400 € auf Fondssparvertrag überweisen. |
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Verfasst am: 19.09.2007 19:50 |
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Oh, danke.
Ach ja, die Frau bekommt ja auch keine AN-Sparzulage, weil sie nicht berufstätig ist.
Das einzige Problem ist jetzt noch für mich das zu versteuernde Einkommen.
Das ist nämlich eine Prüfungsaufgabe und in der Prüfung war keine Tabelle vorgegeben.
Wie kann man so etwas denn einfach im Kopf überschlagen? |
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Verfasst am: 19.09.2007 20:03 |
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Es gibt Paschbeträge für
- Werbungskosten
- Sonderausgaben |
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