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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung |
Moderator: TobiasH |
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Berichtsheft |
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Verfasst am: 10.10.2007 18:46 |
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Wie hält man es eigentlich mit dem Berichtsheft ? Muss im Heft genau das stehen, was auch im Prüfungskatalog steht oder muss ich nur die Themen, die bei mir im Hefter stehen (ich schreibe alles mit) drinstehen, weil ich mit grad den Prüfungskatalog angeschaut habe und da steht Vieles drin, was ich im Berichtsheft so nicht oder nur allgemein drin stehen habe. Wenn ich z.B. "Überweisung" drin stehen habe und im Katalog steht zusätzlich Abkommen und Regelungen zum Überweisungsverkehr - ist es dann unvollständig ? |
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Verfasst am: 10.10.2007 21:09 |
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In das Berichtsheft musst du natürlich auch nur das rein schreiben was du wirklich gemacht hast. Das ist ja der Sinn der Sache. Wenn du was mit Überweisungen zu tun hattest schreibst du dann auch nur das rein z.B. Überweisungen für Kunden ausgefüllt oder gesetzl. Regelungen für den Überweisungsverkehr nachgelesen.
Eigentlich ist es völlig egal was da drinsteht. Bei der mdl. Prüfung wird es, wenn du Glück hast, kurz durchgeblättert. Bei vielen Azubis, die bei meinem Unternehmen schon ausgelernt haben, wurde es überhaupt nicht berücksichtigt - also quasi umsonst geschrieben.
Also falls dein(e) Ausbilder(in) da nicht viel Wert drauf legt, brauchst du dir damit auch nicht viel Arbeit aufhalsen. |
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