IHK Zeugnis |
|
|
Verfasst am: 20.10.2007 15:45 |
|
|
Hallo ihr Lieben,
mich würde mal interessieren, welche Fächer im IHK Zeugnis aufgeführt werden:
- Allgemeine Wirtschaftslehre
- Spezielle Wirtschaftslehre Banken
und Rechnungswesen, oder?
Wird Deutsch und Gemeinschaftskunde auch aufgeführt?
Vielen Dank für eure Antworten! |
|
|
|
Verfasst am: 21.10.2007 15:13 |
|
|
§ 22
Prüfungszeugnis
(1) Über die Prüfung erhält der Prüfungsteilnehmer
von der zuständigen Stelle ein Zeugnis (vgl. § 34
BBiG).
(2) Das Prüfungszeugnis enthält
- die Bezeichnung „Prüfungszeugnis nach § 34
BBiG”
- die Personalien des Prüfungsteilnehmers
- den Ausbildungsberuf
- das Gesamtergebnis der Prüfung und die Ergebnisse
von einzelnen Prüfungsleistungen
- das Datum des Bestehens der Prüfung
- die Unterschriften des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
und des Beauftragten der
zuständigen Stelle mit Siegel; mit Zustimmung
des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
kann dessen Unterschrift durch die Unterschrift
eines anderen Mitgliedes des Prüfungsausschusses
ersetzt werden. |
|
|
|