also ich würde sagen, dass das nich wirklich relevant is. Ist halt mal wieder ne wachsweiche IHK-Sache...
Rein bilanziell könnten ja bis zu 52,5% zum Eigenkapital gehören, wegen den Rücklagenbildungen.
Der übrigbleibende Bilanzgewinn ist klar Fremdkapital, da ja bisher nicht beschlossen is, was damit passiert. Könnte sein, dass es KOMPLETT ausgeschüttet wird. Daher worst-case-Prinzip:
Davon ausgehen, dass es weg ist und wenns doch im Haus bleibt, umso besser.
Würde mich daher an die Formelsammlung halten, dass der Bilanzgewinn kurzfr. FK ist.
Alles andere müsste in der Aufgabenstellung zu lesen sein._____________________________________________________
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