BBL 3. Aufgabe f und g??? |
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Verfasst am: 23.11.2007 09:57 |
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hey leute.. ich habe f und g nich bei der aufgabe---raffe bis heute nich was die da hören wollen geschweige denn was ich da rechnen soll ob die Grundschuld reicht oder so?? |
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Verfasst am: 23.11.2007 10:35 |
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Also ich hab glaube ich bei der f) reingeschrieben, dass eine erstrangige Grundschuld in Höhe von 40.000 eingetragen wird und gleichzeitig die Ansprüche aus dem BSV zu Gunsten der Bank abgetreten werden müssen. Grundschuldeintragung durch Antrag und Bewilligung und Eintragung im Grundbuch und BSV durch Einigung über die Entstehung der Forderung und Offenlegung der Abtretung bei der Bausparkasse.
Und bei Zuteilung wird halt ne 2. rangige Grundschuld in Höhe von 25000 für die Bausparkasse eingetragen.
bei g) musste man ja schaun, ob die Besicherung ausreicht und innerhalb der Grenze ist. Ich meine der BW wäre bei 95.000 gewesen, d.h. die Bank durfte bis 57000 beleihen, hat aber nur bis 40000 und die Bausparkasse bis 76000 insgesamt. Darlehenshöhe war aber nur 25000 und die vonner Bank 40000, also liegt das unter 76000 und das Grundstück ist ausreichend besichert. So hab ich des zumindest gemacht, ka ob das für alle Punkte ausreicht.. |
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Verfasst am: 23.11.2007 10:48 |
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Koven, so ähnlich sah das bei mir auch aus, auch wenn ich mich nicht daran erinnern kann, so eine Aufgabe jemals in der Berufsschule, auf meinen Fachseminaren oder in innerbetrieblichen Unterricht gesehen zu haben :-) |
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Verfasst am: 23.11.2007 11:39 |
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So ausführlich wie Koven schreibt, musste man das aber nicht zwingend machen, da nur die nach der Besicherung der Darlehen der Bank vor und nach der Zuteilung gefragt war.
Und da müsste ja Grundschuld reichen, bzw. für das Zwischendarlehen die Abtretung des Bausparvertrags. |
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Verfasst am: 23.11.2007 11:52 |
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Habe das auch so wie ihr.
f)
- vor Zuteilung:
Bank Grundschuld 40000 + Abtretung BSV für Zwifi
- nach Zuteilung :
Bank Grundschuld 40000
g)
- Bank 60 % von 95000 möglich -> 57000 -> reicht aus (40000)
- BSK 80 % von 95000 möglich -> 76000 - 40000 = 36000 reicht aus (25000)
Habe etwas Bedenken dass das zu knapp ist, aber was soll man da noch großartig schreiben? |
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Verfasst am: 23.11.2007 12:08 |
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dankje.. hat mmir schon geholfenn.-..aber dann hab ich das wohl falsch :/ |
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Verfasst am: 23.11.2007 13:21 |
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bei der Aufgabe hatte ich anscheinend auch einen kleinen Aussetzer...ich hab überhaupt nicht an die Besicherung des Kredites durch eine Grundschuld gedacht!!! Ich habe nur Abtretung der FO aus dem Bausparvertrag, aber das Darlehen das wir ausgeben ist ja auch nur über 40000 Euro, langt das dann nicht, wenn die Bausparsumme 50000 Euro beträgt. Wahrscheinlich lieg ich damit nun vollkommen falsch...;-) |
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Verfasst am: 23.11.2007 16:18 |
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Die Lösung von Koven ist richtig und müsste meiner Meinung nach auf jeden Fall die volle Punktzahl geben.
Eventuell müßte man es gar nicht so genau darlegen. |
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Verfasst am: 23.11.2007 16:22 |
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Besicherung vor Zuteilung des Bausparvertrags:
- Eintragung einer Grundschuld über 65.000 €
- Abtretung des Bausparguthabens von 25.000 € an die Kreditbank AG
Besicherung nach Zuteilung des Bausparvertrags:
Abtretung eines Teilbetrags der Grundschuld in Höhe von 25.000 € an die Bausparkasse |
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Verfasst am: 23.11.2007 17:34 |
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Hallo Herr Herrmann,
ich würde gerne wissen, wie viele Punkte man zirka für meine obige Lösung bekommen würde, denn ich verstehe nicht, wie die Bank, die normal nur max 60% besichern kann, eine Grundschuld über 65.000 eintragen kann (maximal zulässig müssten doch 57.000 sein). Und von der Praxis das dann die Grundschuld erst zu hoch eingetragen wird und dann ein Teil abgetreten, hab ich bisher noch nie was drüber gehört, sei es in der Stelle, oder in der Schule. Aber anscheinend bin ich hier nicht der Einzige, der es wie oben von mir beschrieben gemacht hat. |
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Verfasst am: 23.11.2007 18:18 |
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Realdarlehen (auch 1aHypothekardarlehen genannt) werden erstrangig und somit bis 60 % des Beleihungswertes ausgereicht. Banken gewähren auch nachrangige Darlehen bis 80 %. Es soll auch Banken geben, die auch Drittrangdarlehen bis 100 % und darüber geben.
Kreditobergrenze = 95.000 € x 80 % = 76.000 €
Realkreditobergrenze: 95.000 € x 60 % = 57.000 €
Um Kosten zu sparen, kann die Bank eine Grundschuld über die Gesamtfinanzierung (und etwas darüber) ins Grundbuch eintragen lassen. Dem Verbundparter (Bausparkasse) kann man einen Teil davon abtreten. |
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Verfasst am: 23.11.2007 18:39 - Geaendert am: 23.11.2007 19:00 |
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Das hab ich ehrlich gesagt echt noch nie gehört. Mal wieder was dazu gelernt. Aber ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass das jemand so geschrieben hat. Vor Allem kann die obigen Lösung vom Sinn her ja auch nicht wirklich falsch sein, ist evt. nur was umständlicher und teurer. |
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Verfasst am: 23.11.2007 18:53 |
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ist die Teilabtretung der Grundschuld wirklich zu erwähnen? es geht ja nur um die Absicherung der Darlehen der Kreditbank (?)... |
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