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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Ende des Berufsausbildungsverhältnisses
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Krokoboy
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.11.2007 22:35
Liebe Kollegen,

ich habe mich am 19.20 Nov. dem dritten, und somit letzten Versuch meiner Prüfung gestellt.

Doch leider habe ich auch diese nicht bestanden. Das Thema Bank ist somit für mich leider beendet. Habe mich auch schon auf die Suche nach ner neuen Stelle gemacht, und kann ab 01.09.08 ne neue Lehre anfangen.

Doch jetzt meine Frage: Wie lange darf ich noch in der bank weiterarbeiten???

Endet meine Lehre jetzt mit dem "Nicht.bestehen der Wiederholungsprüfung" oder endet die Prüfung wie im Verlängerungsvertrag angegeben zum 29.02.2008.

Normal endet in so einem Fall die Lehre ja mit Zeitablauf wie im Vertrag angegegebem, nur im Verlängerungsvertrag steht "bis zur verbindlichen bekanntgabe der ergebnise"

weiß darüber jemand bescheid???

danke
powerbabe
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.11.2007 22:56
Deine Ausbildung endet an dem Tag wo 100%ig feststeht, daß Du auch zum drittenmal durch die Prüfung gefallen bist!!!!
Krokoboy
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.11.2007 23:12
und was ist dann, mit der gesetzlichen regelung, dass das berufsausbildunsverhältnis im falle des nichtbestehens mit ende der vertraglich vereinbarten zeit endet???
Coke1984
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.11.2007 00:00
Darf man erfahren woher du jetzt schon weißt, dass du den 3. Anlauf nicht gepackt hast? Die Ergebnisse sind doch noch garnicht veröffentlicht...
Krokoboy
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.11.2007 07:51
ganz einfach, weil ich in rewe null ahnung gehabt habe, und fast ein leeres blatt abgegeben habe.

aber das war eigentlich nicht meine frage, mich würde eher das andere theme mit dem ende der lehre interessieren...

wer kann mir da fast handfestes drüber sagen???
SvenEssen
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.11.2007 07:58
Frag mal Deine JAV, bzw. nimm Dir nen Referenten von der ver.di an die Seite und frag den.

Solche Sachen gehören hier einfach nicht ins Forum. Wir sind keine Arbeitsrechtler und somit nicht qualifiziert genug Dir eine "handfeste Auskunft" zu geben.

Und bei den Ratschlägen die der ein oder andere hier schon vom Stapel hat fallen lassen, ist das ein wirklich sehr gut gemeinter Ratschlag meinerseits.
Marshall
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.11.2007 09:36
Muss ich SvenEssen recht geben.

Ich glaube, dass dir hier keiner eine 100%ige Antwort geben kann.

Nur ein paar dumme Kommentare, darüber dass du´s geschafft hast 3mal durchzufallen werden evtl. kommen.

Ich versteh´s nämlich auch nicht o.O.
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.11.2007 10:29
Die Ausbildung endet mit dem Prüfungstermin(mündl. Prüfung). Wie realistisch ist es denn das du schon nach der schriftlichen nicht mehr bestehen kannst?
Krokoboy
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.11.2007 11:08
sehr realistisch, da null ahnung. aber wenn ich die prüfung nicht bestanden habe, dann müsste ich doch auf alle fälle bis zum ende der zeit (29.02.08) bleiben können, oder???
Marshall
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.11.2007 11:13
Hast du so sehr Prüfungsangst? o.O.
Krokoboy
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.11.2007 11:30
was hat das mit prüfungsangst zu tun? hatte einfach kein peil. hab mir ne neue lehrstelle gesucht, und wollte nur wissen, ob ich noch bis ende wie im vertrag angegeben in der bank bleiben kann oder nicht???
Marshall
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.11.2007 12:08
Mh...aber ich versteh nicht, wie man nach soooo langer Lehrzeit, und soooo vielen Versuchen immernoch keinen Peil haben kann????

Mit Prüfungsangst oder unglaublicher Faulheit könnte ich mir das erklären....aber anders nicht.

Is jetzt aber nicht böse gemeint.

Laut unsrer JAV kann die Bank dich in dem Moment raushauen, in dem sie zu 100% weiss, dass du mal wieder durchgefallen bist.
SuNsHiNe_22
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2007 14:32
Ich glaube nicht dass du noch bis 29.02.08 bleiben kannst wenn du sicher nciht bestanden hast. Wäre ja sinnlos für die Bank!
Hast du die mündliche prüfung schon abgelegt und bestanden?
Krokoboy
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.11.2007 14:38
nein, die mündliche habe ich auch noch nicht. beim ersten mal bin ich durchgefallen, beim zweiten mal war ich krank.

wird wohl so ausgehen das ich bis zum tag der mdl bleiben kann, oder???
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.11.2007 14:44
Also eigentlich ist das Lehrverhältnis mit ablegen der Prüfung beendet.

http://www.akbgld.at/pictures/d37/Berufsausbildungsgesetz.pdf

In deinem Fall würd eich sagen wie einer meiner Vorredner, dass die Ausbildung mit Bekanntwerden der misslungenen Prüfung beendet.
Krokoboy
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.11.2007 15:09
danke dir für den link, aber wie kann ich dann verstehen, dass dort steht.

Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit ablauf der vereinbarten ausbildungszeit, außer der lehring besteht vorher seine prüfung...

???
Saber
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.11.2007 15:15
Kein Wunder, dass du durchgefallen bist. Man sollte das Lesen-Verstehen-Prinzip schon beherrschen...

Entweder das BAV endet, wenn du deine Prüfung erfolgreich besteht oder wenn der Zeitpunkt, der im ABVertrag vereinbart wird (wird wohl der 31.01. sein) erreicht wird.

Da du deine Prüfung wohl - nach eigenen Aussagen - nicht bestehst, wirst du bis zum Vertragsende beschäftigt bleiben.
Krokoboy
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.11.2007 15:20
danke für deine antwort. das verstehe ich ja. ist ja auch ganz logisch.

aber das ist wiedersprüchlich gegenüber dem, was im verlängerungsvertrag drin steht. denn dort steht. das ausbildungsverhältnis wird bis zur verbindlichen bekanntgabe der nächstmöglichen wiederholungsprüfung verlängert.

genau daher kommt ja auch meine frage. da dies in meinem augen, gegenüber dem bbig widersprüchlich ist...
Saber
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.11.2007 15:25
"Das Ausbildungsverhältnis wird bis zur verbindlichen Bekanntgabe der nächstmöglichen wiederholungsprüfung verlängert."

So, was bekommst du gesagt? Dass du keinen neuen Prüfungsversuch starten darfst. Daraus ergibt sich die Tatsache, dass du keine Verlängerung mehr erhälst, was wiederrum zur Folge hat, dass du bis zum Monatsultimo beschäftigt bleiben solltest.

So verstehe ich das, bin natürlich kein Arbeitsrechtler ;-) Und Sorry, wenn das mit dem "Lesen-Verstehen"-Prinzip ein wenig harrsch klang, dachte du verstehst die zitierte Stelle nicht ;-)
Krokoboy
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.11.2007 15:34
ja, genau das wollte ich wissen. ist irgendwie ziemlich kompliziert da durchzublicken. aber naja, ist halt typisch gesetzestexte.

wenn noch jemand was offizielles drüber weiß, würde ich mich sehr über antworten freuen...
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