Nachtermin |
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Verfasst am: 12.03.2008 19:04 |
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Hab mal eine Frage an euch.
Wie ist das wenn man an der Abschlussprüfung krank ist und nicht teilnehmen kann. Gibt es da einen Nachtermin?
Lg |
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Verfasst am: 12.03.2008 20:44 |
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Es gibt nur einen Termin jedes halbe Jahr.
Wer kank ist, muss ein halbes Jahr warten. Daher gibt es bei Abschlussprüfungen keine Krankheitsfälle; habe ich jedenfalls noch nicht erlebt. Im einem Fall musste sogar in aller Eile ein zusätzlicher Prüfungsraum mit Aufsicht organisiert werden, da ein Prüfling mit ansteckenden Windpocken an der Prüfung teilnehmen wollte. |
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Verfasst am: 12.03.2008 21:25 - Geaendert am: 13.03.2008 11:54 |
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Grundsätzlich richtig!
Wenn wir eine Woche lang mündlich prüfen und ein Prüfling ist in den ersten Tagen verhindert, so werden wir ihn am letzten Tag prüfen. Sollte jemand am letzten Prüfungstag krank werden, dann ist es problematisch. |
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Verfasst am: 13.03.2008 10:55 |
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Also:
Bei der schriftlichen Prüfung gibt es keinen Nachschreibtermin, bei der mündlichen Prüfung kann man mit dem Prüfungsausschuss Kontakt aufnehmen und besprechen, was möglich ist. |
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Verfasst am: 13.03.2008 11:48 - Geaendert am: 13.03.2008 11:53 |
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Richtig, Kollege Rathner! |
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Verfasst am: 14.03.2008 08:56 |
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ja, aber was ist, wenn man wirklich ganz einfach nicht erscheinen kann, autounfall oder wer weiß was für dumme Zufälle geschehen können. Kann man da nicht ein Attest vom Amtsarzt vorlegen und bei der nächsten Prüfung schreiben bzw. die mündl. Prüfung absolvieren? |
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Verfasst am: 14.03.2008 09:17 |
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"Es gibt nur einen Termin jedes halbe Jahr.
Wer kank ist, muss ein halbes Jahr warten." |
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Verfasst am: 18.03.2008 16:02 |
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oder denkst du, dass die extra für die handvoll nachschreiber ne neue prüfung erstellen? :o)
na das wär‘s ja.... |
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