Nachlass 6 Wochen Kündigungsfrist |
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Verfasst am: 24.04.2008 12:45 |
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He Leute hab gerade folgende Aussage gelesen: Das Konto kann erst nach 6 Wochen ab dem Todestag aufgelöst werden um noch eingehende Lastschriften und Schecks eingelöst werden können.
Die Antwort soll nach Lösung richtig sein. Ist das tatsächlich so? hab ich noch nie gehört...??? |
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Verfasst am: 24.04.2008 20:21 |
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Ich denke es gibt keine Frist dafür. Wenn auf dem konto noch nie Lastschriften abgingen, wäre die Frist ja auch sinnlos. Da kannst du das Konto auch eher auflösen.
Es ist wohl eher so eine Fausregel für die Praxis, aber keine Muss-Aussage. |
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Verfasst am: 25.04.2008 21:25 |
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Ich halte das für quatsch, denn vielleicht sollen ja gerade nach dem Willen des Erben Schecks und Lastschriften nicht eingelöst werden.
Darauf zu bestehen ist ja eines der Rechte, in die er mit dem Tode eintritt.
Für eine generelle Regelung ist da kein Platz. |
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