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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Abschreibung. Neues oder altes Recht
 
bankbvbpeer
Rang: IPO

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Verfasst am: 29.04.2008 16:06
Hallo...
ab 2008 gibt es ja neue Abschreibungsmethoden ( ab 150 €- GWG-Pool etc.) Kann es sein das sowas auch in der AP Sommmer 2008 dran kommt oder geht es da nur nach dem alten Recht.
Bitte melden
danke
Kieler85
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.04.2008 16:50
Wissen tut das keiner, man kann nur Vermutungen annehmen und ich vermute das nur neues abgefragt wird!
Logan
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.04.2008 23:41
Ich glaube gehört zu haben das sowohl im Sommer 08 wie auch im Herbst 08 noch Abschreibungen nach dem alten Prinzip abgefragt wird!
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.04.2008 23:47
"Ich glaube gehört zu haben" ...

vor Prüfungen gibt es viele Gerüchte!
bussie
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 30.04.2008 15:20
Hi! Also ich hab heut früh mal bei der IHK Halle - Dessau angerufen,weil mich das auch interessiert hat & die frau am anderen ende meinte,dass es dann ausdrücklich in der aufgabe steht welche gesetzlichkeit wir anwenden sollen. Aber sie glaub auch,dass wir noch nach alten recht schreiben,da unsere prüfungen ja im oktober schon fertig waren.
Kieler85
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 30.04.2008 15:41
Wie im Oktober schon fertig waren? Wir schreiben doch jetzt erst! Kann ich mir nicht vorstellen!
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 30.04.2008 16:24
"Im Oktober fertig" heißt bei der IHK, dass der Prüfungsaufgabenerstellungausschuss die jetzige Prüfung schon im Oktober abliefern musste. Die IHK hat ein halbes Jahr Vorlauf.

Das heißt aber nicht, dass die Prüfung nach dem alten rechtlichen Stand gemacht wurde. Im Oktober waren die Änderungen bei der Abschreibung bekannt, wenn auch nicht in jedem Detail.

Eine andere IHK hat die gleichen Auskünfte erteilt: Sie sind auf Nummer sicher gegangen! Denn die Prüfungen werden auch innerhalb der IHK geheimgehalten. Keine IHK-Geschäftsstelle kann vor der Prüfung in die kommenden Prüfungsaufgaben Einsicht nehmen und dann Auskünfte geben. Daher wird man -wenn jemand von der IHK Stellung nimmt- nichts genaues hören. Es wird einem eher geraten, alles zu können, mit der Auskunft macht keiner von der IHK etwas verkehrt.
Übrigens: in der jetzigen Zwischenprüfung wurde die lineare Abschreibung verlangt! Mich würde es nicht wundern, wenn es in der jetzigen Abschlussprüfung genauso wäre ??????
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.05.2008 11:24
Meine Erfahrung: Wenn eine Gesetzesänderung eintritt, wird dieses Thema weitgehend gemieden. Es werden Aufgaben gestellt, die sowohl nach alten als auch nach neuen Recht zu lösen sind. So kann ich mir vorstellen, dass in der Aufgabe die Abschreibungsmethode vorgegeben ist, z. B. linear.

Zum Nachdenken: Welcher Aufgabenstelle formuliert und reicht eine Aufgabe ein, die nach neuen Recht falsch ist?
Surffix2001
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.05.2008 22:37
Hallo, ich würd mal sagen man muss das Recht anwenden, wann der Gegenstand gekauft wurde. Also Kauf 2008 -> Neues Recht , Kauf 2007 -> "altes" Recht
RM
Rang: IPO

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Verfasst am: 04.05.2008 11:27
uns wurde gesagt wir sollen uns auf beides vorbereiten, aber sollen davon ausgehen das das neue dran kommt... ist aber eh wurst da sich nich soo viel geändert hat
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.05.2008 12:17
Wer beides kann, ist auf jeden Fall auf der sicheren Seite!!
RM
Rang: IPO

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Verfasst am: 05.05.2008 16:49
das alte kommt definitiv dran!!!!
 

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