Abzinsungspapiere / Steuern |
|
|
Verfasst am: 03.05.2008 19:04 |
|
|
Moin hab da nochmal ne allg. Frage zu!
Bei Abzinsungspapieren kaufen wir ja zum Nennwert minus Zinsen.
Diese Differenz ist ja am Ende der LZ unser Kursgewinn. Sollte der im ersten Jahr unter der Freigrenze liegen bzw. nach 1 Jahr erst fällig sein, verstehe ich das richtig das der steuerfrei ist?
Deswegen ist es doch für leute sinnvoll dieses Papier zu erwerben dessen FSA vollständig ausgereift ist, oder die am Ende der LZ in eine günstigere Steuerklasse kommen oder? |
|
|
|
Verfasst am: 03.05.2008 19:17 |
|
|
Bei abgezinsten Anleihen ist der Zuwachs kein Kursgewinn, sondern Zinsen. |
|
|
|
Verfasst am: 03.05.2008 19:52 |
|
|
Also am Ende der LZ voll zu versteuern? |
|
|
|
Verfasst am: 03.05.2008 20:15 |
|
|
Ja genau, und zwar gilt da auch kein Halbeinkünfteverfahren oder so. Weil das Zinserträge sind. Solche abgezinsten Papiere lohnen sich vor allem für Leute die kurz vor dem Ruhestand stehen. Da im Rentenalter der persönliche Steuersatz geringer ist als noch vor der Rente. Deshalb wird quasi die gesamte Zinszahlungs ans Ende verlegt wo ein geringerer persönlicher Steuersatz gilt. So spart mans ich den ein oder anderen Euro. |
|
|
|
Verfasst am: 03.05.2008 20:51 |
|
|
Tetisruler nur eine Frage dazu, dies Zinserträge sind dann ja mit 30 % zu versteuern, wo spielt jetzt der Steuersatz ne Rolle?
Hast ICQ? Können ja mal Nummern austauschen, kann man vllt. schneller fragen klören? |
|
|
|
Verfasst am: 03.05.2008 21:12 |
|
|
Denke das das bei agezinsten Papieren auch so ist, das es sich bei den 30% um eine Steuervorauszahlung handelt. Falls dein persönlicher Steuersatz darunter liegt kannste das in der Steuererklärung angeben, dann bekommste was wieder. Andersrum falls du über 30% liegst musste nachzahlen.
Aber kann die Aussage bitte jemand bestätigen? *g* :)
Schick dir ne PN mit meiner icq nummer. |
|
|
|
Verfasst am: 03.05.2008 23:50 |
|
|
Korrekt Tetrisruler. |
|
|
|