Programmierbarer Taschenrechner bei Prüfung |
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Verfasst am: 25.03.2003 21:19 |
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hallo,
also bei mir ist es ja nun bald soweit mit der Abschlussprüfung juhu ;-)
wie sieht es den nun aus mit nem programmierfähigen taschenrechner..
bei der letzten abschlussprüfung also winter 02/03 stand nur beim Bankwirtschaftsteil 1 da als hilfsmittel ein netzunabhängiger NICHT PROGRAMMIERBARER taschenrechner ... bei Rewe, Wiso und Bankwirt Teil 2 steht nur netzunabhängig da???
was ist nun los hier ich dachte immer nicht programmierbar nun wohl doch ausser BWL Teil 1??????
ahhhhhhhhhh :-) |
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Verfasst am: 25.03.2003 21:38 |
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scherzkeks |
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Verfasst am: 26.03.2003 08:19 |
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Du glaubst doch wohln nicht wirklich, dass bei der AP ein programmierbarer Taschenrechner erlaubt ist, oder? Wo lebst du ?!? |
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Verfasst am: 26.03.2003 09:18 |
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Den Traum mit dem programierbaren Taschenrechner soltest du schnell austräumen. Den haben schon ganz andere gehabt und sind böse aufgewacht. Is also nicht drin! Aber dennoch ohne machbar, davon gehe ich stark aus! ; )
Schmu vom Lou |
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Verfasst am: 26.03.2003 09:46 |
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jetzt mal rein ins Blaue....
welcher IHK Prüfer kontrolliert denn bitte die Taschenrechner auf Programmierbarkeit????
gruß |
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Verfasst am: 26.03.2003 10:34 |
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Stellen Sie die Aufsichtspersonen nicht als dumm hin. Es sind auch Lehrer dabei und diese Personen kennen programmierbare Taschenrechner.
Das Risiko ist zu hoch. |
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Verfasst am: 26.03.2003 20:24 |
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Wir kriegen in der Schule doch schon von anfang an gesagt, dass wir weder in der ZP noch in der AP einen programmierbaren Taschenrechner benutzen dürfen. Salserita wish you a nice day :-))) |
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Verfasst am: 26.03.2003 21:31 |
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so ein schwachsinn, was willst du mit einem programmierbaren taschenrechner, der wird dir bei der knappheit der zeit eh nicht helfen... |
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Verfasst am: 27.03.2003 07:57 |
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"was willst du mit einem programmierbaren taschenrechner"
programmieren? :)
Glaube aber auch nicht, dass die Prüfer dort so dumm sind und keinen solchen Taschenrechner erkennen.
Selbst wenn. Was willst da an Daten schon eingeben?
1. passt so und so net sonderlich viel rauf (außer nimmst deinen laptop mit ;) und
2. bleibt das, was du da eingibst auch noch bei dir "hängen" und du brauchst gar net nachschauen. |
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Verfasst am: 27.03.2003 12:16 |
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Hallo,
also bei meiner schrfit. Prüfung im Nov 2002 hat keine Arsch geguckt welchen Taschenrechner du nimmst. Da guckt kein Prüfer drauf. Das ist denen egal, weil sie wissen dass er dir eh nichts bringen würde.
Also macht euch keinen Kopf um solche Sachen. Nehmt einen normalen zur Sicherheit mit und den den ihr in der Schule auch immer genommen habt.
Und immer dran denken : Locker bleiben, keinen Streß machen ! Dann klappt das schon.
Auf diesem Wege jetzt schon mal viel Glück! |
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Verfasst am: 27.03.2003 13:18 |
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@Hermann
Ich wollte die Aufsichtspersonen keineswegs alsd dumm darstellen. Allerdings gab es bei unserer Prüfung keinen, der auf nur in Ansätzen auf solche Sachen geachtet hat. Sicherlich ist das bei nem Bänker auch nicht unbedingt notwendig, da man der Berufsgruppe etwas Ehrlichkeit zubilligen kann. Sollte zumindest so sein!!!
Gruß |
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Verfasst am: 10.05.2009 22:53 |
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So, ich muss diesen alten Fred nochmal aus dem Grab hochkramen.
Kann mir einer sagen, was bereits als programmierbar gilt? Habe einen Texas Instruments 30X IIS. Der hat einige Funktionen, die ich gar nicht richtig kenne und auch nie anwende. Unter anderem kann ich mit dem aber Zwischenergebnisse zwischenspeicher um damit später weiterrechnen zu können.
Habe den in der BS und auch zur Zwischenprüfung benutzt. Da hatte der Aufseher aber eh von nichts ‘ne Ahnung und hat uns auch gar nicht ordenlich beobachtet.
Ich habe mir nun noch einen casio fx-82sx fraction ausgeliehen als Ersatzgerät. Bin mir aber auch nicht sicher was der kann. Kann mir einer beantworten, ob ich die in der Prüfung benutzen darf oder muss ich mir noch einen ganz einfachen Kaufen?
Habe wirklich keine Lust, wegen dem Taschenrechner irgendwie ärger zu bekommen ;) |
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Verfasst am: 10.05.2009 23:28 |
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Die beiden Rechner können benutzt werden.
Vor der Prüfung dürfen keine Rechenwege oder Informationen im Taschenrechner einprogrammiert werden können, die in der Prüfung abrufbar sind. Das ist mit den genannten Rechnern nicht möglich.
Der Taschenrechner im Handy darf nicht benutzt werden, da von der Aufsicht nicht zu kontrollieren ist, ob gerechnet wird oder SMS geschrieben und gesendet bzw empfangen werden! |
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Verfasst am: 10.05.2009 23:30 |
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Super - vielen Dank! :) |
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Verfasst am: 11.05.2009 14:28 |
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Hat jemand schon mal auf die Formulierung geachtet? Da steht ein nicht proframmierter, netzunabhängiger Taschenrechner, von programmierbar ist nicht die Rede. Unsere Berufsschullehrer waren sich deshalb einig, dass der Taschenrechner auch programmierbar sein kann (jeder Taschenrechner ist übrigens in gewisser Hinsicht programmiert) also auch die normalen Schulrechner zugelassen sind. Bei uns hat sogar in der Zwischenprüfung einer mit nem Voyager Prüfung geschrieben, dass war der Aufsichtsperson scheiß egal. Hauptsache ist Ihr habt nichts eingespeichert, dass euch helfen könnte. (Ablauf von Aufgaben oder so) |
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